Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 05.12.2025

§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Maximfied GmbH, handelnd unter der Marke AIdentical, und ihren Geschäftskunden im B2B-Bereich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von AIdentical anerkannt.

§2 Leistungen und Mitwirkungspflichten
AIdentical erstellt auftragsbezogen audiovisuelle Inhalte unter Einsatz individuell erstellter KI-Avatare sowie KI-generierter Videoinhalte. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unzureichende Mitwirkung oder verspätete Zuarbeiten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot von AIdentical durch den Auftraggeber in Textform angenommen wird. Die Annahme kann insbesondere durch E-Mail, Bestätigung im Kundenportal oder andere vergleichbare elektronische Verfahren erfolgen. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Vertragssprache ist Deutsch.

§4 Zahlungsbedingungen und Preise
Die Preise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisblatt oder einem individuell erstellten Angebot.
• Projektbasierte Leistungen: Bei einem kalkulierten Projektvolumen von mehr als 10.000 Euro netto ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Gesamtbetrags bei Beauftragung zu leisten. Die verbleibenden Beträge werden gemäß Projektfortschritt oder wie im Angebot vereinbart abgerechnet.
• Wiederkehrende Leistungen: Monatlich abzurechnende Leistungen wie Retainer, Selbstnutzung von Plattformzugängen, abrufbare Videokontingente oder Supportstunden werden jeweils zu Monatsbeginn im Voraus abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung auf Basis des vereinbarten Umfangs.
• Schulungen und Leistungen auf Abruf: Schulungen, Coachings, Workshops oder separat abrufbare Zusatzleistungen werden ebenfalls im Voraus nach dem vereinbarten Paket, Kontingent oder Stundenbudget berechnet.
• Lizenzkosten bei Fremdplattformen: Bei der Nutzung externer Self-Service-Plattformen können zusätzlich laufende Lizenzgebühren oder nutzungsabhängige Kosten anfallen. Diese werden im Angebot oder Kundenportal transparent ausgewiesen und separat berechnet, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
• Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. AIdentical ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzubehalten. Weitere Rechte bleiben unberührt.

§4a Preis- und Lizenzmodell
Berechnungsgrundlage Avatarproduktion:
a) Avatar-Drehkosten: 4.000 Euro
b) Einmalige Setup-Pauschale: 1.000 Euro
c) Make-up Artist: 500 Euro
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurden.
• Laufende Lizenzgebühr nach Erstellung des Avatars: Für die Bereitstellung und Nutzung des erstellten Avatars fällt eine monatliche Lizenzgebühr an. Der Auftraggeber wählt eines der folgenden Modelle. Die Lizenzgebühr wird monatlich im Voraus fällig und gilt als wiederkehrende Leistung im Sinne von §12.
• Modell Verwaltung durch AIdentical: 99 Euro pro Monat. Enthalten sind die Lizenzen für die verwendete Plattform und das zugrunde liegende KI-Modell, die Lizenz für den Voice Clone über eine separate Plattform sowie Betrieb, Support und Handling.
• Modell Selbstnutzung im kundenspezifischen Bereich: 149 Euro pro Monat. Enthalten sind die Lizenzen für die verwendete Plattform und das zugrunde liegende KI-Modell, die Lizenz für den Voice Clone über eine separate Plattform, die Einrichtung und Verwaltung des kundenspezifischen Bereichs mit eigenem Login sowie Betrieb, Support und Handling.
• Technische Bereitstellung auf Drittplattform: Die fortlaufende technische Bereitstellung des Avatars erfolgt auf einer von AIdentical lizenzierten Drittplattform, derzeit HeyGen. Die monatliche Lizenzgebühr ist Voraussetzung für das Aufrechterhalten des Avatars auf dieser Plattform.
• Beendigung der Lizenzgebühr und Folgen: Wird die monatliche Lizenzgebühr beendet oder nicht gezahlt, ist AIdentical berechtigt, den Avatar zu deaktivieren und innerhalb angemessener Frist dauerhaft zu löschen. Bereits gelieferte und abgenommene Inhalte des Auftraggebers bleiben unberührt. Rechte der betroffenen Person auf Löschung gemäß §7 bleiben unberührt.
• Verhältnis zu §4: Die vorstehenden Regelungen ergänzen §4. Soweit im Einzelfall im Angebot abweichende Preisbestandteile oder Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, gehen diese vor.

§4b Proof of Concept (PoC)
Projekte im Bereich KI-Video-Content beginnen klassischerweise mit einem kostenpflichtigen Proof of Concept (PoC), der die technische und visuelle Machbarkeit aufzeigt.
• Inhalt und Zweck des PoC: Der PoC dient der Prüfung der technischen Umsetzbarkeit, der Qualitätsbewertung sowie der Abstimmung stilistischer und inhaltlicher Anforderungen. Der Umfang des PoC wird im Angebot separat ausgewiesen und kann beispielsweise ein kurzes Testvideo, eine Avatar-Vorschau oder einen Prototyp umfassen.
• Vergütung: Der PoC ist kostenpflichtig und wird im Angebot als eigenständige Position ausgewiesen. Die Vergütung für den PoC ist unabhängig davon geschuldet, ob der Auftraggeber das Hauptprojekt im Anschluss beauftragt.
• Erwartungsmanagement: Der PoC stellt eine erste technische Machbarkeitsstudie dar. Geringfügige Abweichungen vom finalen Ergebnis in Bezug auf Qualität, Darstellung oder technische Details sind systembedingt möglich und stellen keinen Mangel dar. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte technologischen Einschränkungen unterliegen können.
• Übergang zum Hauptprojekt: Entscheidet sich der Auftraggeber nach erfolgreichem PoC für die Beauftragung des Hauptprojekts, wird ein separates Angebot erstellt. Die Ergebnisse des PoC fließen in die weitere Projektplanung ein. Bereits im PoC erarbeitete Inhalte können, sofern technisch und vertraglich möglich, für das Hauptprojekt verwendet werden.
• Keine Verpflichtung zur Fortführung: Die Durchführung eines PoC verpflichtet keine der Parteien zur Beauftragung oder Durchführung des Hauptprojekts. Beide Parteien können nach Abschluss des PoC frei entscheiden, ob eine Fortführung gewünscht ist.
• Nutzungsrechte am PoC: Die im Rahmen des PoC erstellten Inhalte verbleiben bis zur Beauftragung des Hauptprojekts im Eigentum von AIdentical. Eine kommerzielle Nutzung durch den Auftraggeber ist erst nach Beauftragung des Hauptprojekts und entsprechender Rechteeinräumung gemäß §7 gestattet. Für interne Evaluierungszwecke darf der Auftraggeber die PoC-Ergebnisse nutzen.

§4c KI-Video-Content
Dieser Paragraph regelt die besonderen Bedingungen für die Erstellung und Nutzung von KI-generierten Videoinhalten.
Definition und Leistungsumfang
• KI-Video-Content: Als KI-Video-Content gelten alle audiovisuellen Inhalte, die unter Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz erstellt werden. Dies umfasst insbesondere KI-Avatare, synthetische Sprecher, KI-generierte Animationen, Voice Clones, automatisierte Videobearbeitung sowie hybride Inhalte, bei denen KI-Technologien mit traditioneller Videoproduktion kombiniert werden.
• Technische Umsetzung: AIdentical setzt für die Erstellung von KI-Video-Content nach eigenem Ermessen geeignete KI-Modelle, Plattformen und Technologien ein. Die konkret verwendeten Technologien können sich aufgrund des technologischen Fortschritts ändern, sofern die vereinbarte Qualität gewährleistet bleibt.
Qualität und technische Einschränkungen
• Qualitätsstandard: AIdentical verpflichtet sich, KI-Video-Content nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der vereinbarten Qualitätsanforderungen zu erstellen. Die Qualität des Endergebnisses hängt maßgeblich von der Qualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Ausgangsmaterialien ab.
• Technologiebedingte Einschränkungen: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte technologiebedingten Einschränkungen unterliegen können. Dazu zählen insbesondere: gelegentliche visuelle Artefakte bei komplexen Bewegungen, Limitationen bei der Lippensynchronisation in bestimmten Sprachen, Einschränkungen bei extremen Kamerawinkeln oder Lichtverhältnissen, sowie mögliche Abweichungen bei der Nachbildung sehr spezifischer Gesten oder Mimik. Derartige technologiebedingte Einschränkungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich sind.
• Iterationen und Korrekturen: Im Rahmen der im Angebot vereinbarten Korrekturschleifen werden berechtigte Anpassungswünsche umgesetzt. Darüber hinausgehende Änderungen werden nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Als Korrektur gilt die Anpassung innerhalb der ursprünglich vereinbarten Parameter; wesentliche Änderungen des Konzepts oder Stils gelten als Änderungswunsch gemäß §6.

Kennzeichnung und Transparenz
• Kennzeichnungspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) und nationalen Umsetzungsvorschriften, zu kennzeichnen. AIdentical weist den Auftraggeber auf diese Pflicht hin, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Kennzeichnung durch den Auftraggeber.
• Transparenzhinweise: Sofern gesetzlich vorgeschrieben, unterstützt AIdentical den Auftraggeber bei der Implementierung technischer Kennzeichnungslösungen wie Wasserzeichen oder Metadaten. Zusätzliche Aufwände hierfür werden nach Vereinbarung berechnet.

Zulässige Verwendung und Einschränkungen
• Bestimmungsgemäße Verwendung: Die erstellten KI-Video-Inhalte dürfen ausschließlich für die im Vertrag vereinbarten Zwecke verwendet werden. Eine Nutzung für illegale, sittenwidrige, irreführende oder rufschädigende Zwecke ist ausdrücklich untersagt.
• Verbot der Erstellung täuschender Inhalte: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bereitgestellten KI-Technologien und Avatare nicht zur Erstellung von Inhalten zu nutzen, die darauf abzielen, Dritte über den KI-generierten Charakter zu täuschen, falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten, Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen, oder demokratische Prozesse oder die öffentliche Meinungsbildung zu manipulieren. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, ist AIdentical berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu kündigen und bereits erbrachte Leistungen vollständig abzurechnen.
• Deepfake-Prävention: Die Erstellung von Avataren auf Basis realer Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist untersagt. Der Auftraggeber gewährleistet, dass für jede dargestellte reale Person eine wirksame Einwilligung vorliegt und stellt AIdentical von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unwirksamen Einwilligung resultieren.

Haftung bei KI-Video-Content
• Haftungsausschluss für technologiebedingte Eigenschaften: AIdentical haftet nicht für Schäden, die aus den typischen Eigenschaften KI-generierter Inhalte resultieren, soweit diese dem Stand der Technik entsprechen und nicht auf ein Verschulden von AIdentical zurückzuführen sind.
• Verantwortung des Auftraggebers: Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung der erstellten Inhalte und deren Übereinstimmung mit geltendem Recht, insbesondere Kennzeichnungspflichten, Wettbewerbsrecht und Persönlichkeitsrechten. Der Auftraggeber stellt AIdentical von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung der Inhalte resultieren.

§5 Stornierung, Rücktritt und Terminverschiebung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich nur aus wichtigem Grund möglich. Stornierungen und Terminänderungen bedürfen der Schriftform.
• Rücktritt vor Projektbeginn: Erfolgt der Rücktritt bis 20 Kalendertage vor dem vereinbarten Projektbeginn, entstehen keine Rücktrittskosten. Ab dem 19. Kalendertag vor Projektbeginn ist AIdentical berechtigt, bereits angefallene Leistungen sowie eine pauschale Rücktrittsentschädigung in Höhe von 20 Prozent des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Kalendertage vor Projektbeginn, kann AIdentical 40 Prozent des vereinbarten Auftragswertes als pauschale Rücktrittsentschädigung berechnen.
• Rücktritt nach Projektbeginn: Bei Vertragsrücktritt nach Projektbeginn werden alle bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abgerechnet. Zusätzlich kann AIdentical 40 Prozent des noch offenen Projektvolumens als pauschale Ausfallentschädigung in Rechnung stellen.
• Verschiebung statt Rücktritt: Wird ein Projekttermin im beiderseitigen Einverständnis verschoben, entstehen keine Rücktrittskosten, sofern keine externen Zusatzkosten angefallen sind. Nicht mehr nutzbare Drittaufwände wie Locationmieten oder Technikreservierungen können weiterberechnet werden.
• Laufende Verträge: Für fortlaufende Leistungen wie Retainer, Selbstnutzung oder Schulungspakete gelten die Kündigungsfristen gemäß §12. Ein Rücktritt im Sinne dieses Paragrafen ist bei laufenden Verträgen ausgeschlossen.

§6 Änderungswünsche
Anpassungen am vereinbarten Leistungsumfang sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache möglich. Mehraufwände werden auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze oder gemäß aktueller Preisliste zusätzlich berechnet. AIdentical kann Änderungswünsche ablehnen, wenn sie den ursprünglich vereinbarten Vertragsrahmen wesentlich verändern oder den Projektverlauf unverhältnismäßig stören. Änderungen können Auswirkungen auf vereinbarte Fristen, Liefertermine oder Projektbudgets haben. AIdentical informiert den Auftraggeber hierüber rechtzeitig.

§7 Nutzungsrechte und Referenzverwendung
Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen eines Projekts erstellten Inhalten, insbesondere KI-Avataren, KI-Video-Content, Videomaterial, Skripten, Sprachaufnahmen und sonstigen Medien, ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Die Nutzung ist ausschließlich im vertraglich vereinbarten Rahmen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung der Inhalte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher

Zustimmung von AIdentical erlaubt.
Selbstnutzung über bereitgestellte Plattformen: Stellt AIdentical dem Auftraggeber im Rahmen eines Do-it-yourself-Pakets einen geschützten, kundenspezifischen Bereich mit Login zur Verfügung, ist die eigenständige Erstellung weiterer Inhalte über diese Plattform zulässig. Eine Nutzung außerhalb der freigegebenen Plattformen ist nicht gestattet.

Referenzverwendung: AIdentical darf Projektergebnisse in anonymisierter oder markenspezifischer Form als Referenz auf der Website, in Präsentationen oder in Verkaufsunterlagen verwenden. Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
Persönlichkeitsrechte und Löschung: Wird ein Avatar auf Grundlage einer realen Person erstellt, kann die betroffene Person oder der Auftraggeber jederzeit die Löschung verlangen. AIdentical entfernt den Avatar innerhalb angemessener Frist aus allen Systemen und Plattformen, auf die AIdentical Zugriff hat, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Besondere Regelungen für KI-Video-Content: Bei KI-generierten Videoinhalten erstreckt sich das Nutzungsrecht auf die konkret erstellten Endprodukte. Ein Recht zur Nachbearbeitung, Weiterentwicklung oder Verwendung der zugrunde liegenden KI-Modelle oder Trainingsmaterialien ist nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§8 Abnahme
Nach Mitteilung der Fertigstellung hat der Auftraggeber die gelieferten Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich zu prüfen und objektiv nachvollziehbare Mängel anzuzeigen. Als Mängel gelten ausschließlich Abweichungen von vereinbarten technischen oder inhaltlichen Anforderungen, die AIdentical zu vertreten hat. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität des Ergebnisses insbesondere bei KI-Avataren und KI-Video-Content maßgeblich von Performance, Ausdruck und technischer Qualität der gelieferten Rohdaten abhängt. Subjektive Unzufriedenheit ohne objektiven Mangel begründet keinen Mangel, sofern die Inhalte sachgerecht auf Grundlage der bereitgestellten Daten umgesetzt wurden. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Bei berechtigter Mängelrüge bessert AIdentical innerhalb angemessener Frist nach.

§9 Haftung
AIdentical haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Keine Haftung besteht für Verzögerungen, qualitative Einschränkungen oder Fehler, die auf unzureichende Mitwirkung, verspätete Bereitstellung von Inhalten oder mangelhafte Qualität der gelieferten Ausgangsmaterialien durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
Haftung bei KI-Video-Content: Für technologiebedingte Eigenschaften von KI-generierten Inhalten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, übernimmt AIdentical keine Haftung. Dies gilt insbesondere für visuelle Artefakte, Einschränkungen bei der Lippensynchronisation oder sonstige KI-typische Limitationen, soweit diese nicht auf ein Verschulden von AIdentical zurückzuführen sind.

§10 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei oder bei gesetzlicher Verpflichtung zulässig. Die Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Vertragsende. Vertraulich sind insbesondere personenbezogene Inhalte oder Aufnahmen, interne Strategien und Unterlagen, Rohdaten, technische Dokumentationen, Zugangsdaten und nicht veröffentlichte Medien. Für besonders sensible Projekte können die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung schließen.

§11 Datenschutz
AIdentical verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere gemäß DSGVO und BDSG, und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung oder vorvertraglicher Maßnahmen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://aidentical.de/datenschutz. Auf Wunsch stellt AIdentical eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung.

§12 Vertragslaufzeit bei wiederkehrenden Leistungen
Für laufende Verträge wie Retainer, Plattformzugänge sowie abrufbare Stunden- oder Minutenpakete gilt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Rücktritt nach Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

§13 Verfall gebuchter Leistungen
Gebuchte, aber nicht genutzte Leistungen wie Videominuten, Supportstunden oder andere abrufbare Kontingente verfallen sechs Monate nach Freischaltung oder Vertragsbeginn, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Eine Rückvergütung, Übertragung auf andere Projekte oder zeitliche Verlängerung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen. Auf Wunsch weist AIdentical den Auftraggeber rechtzeitig auf das bevorstehende Ende der Gültigkeit hin.

§14 Schutz vor technischer Weiterverarbeitung
Die von AIdentical erstellten Inhalte, insbesondere KI-Avatare, KI-Video-Content, Videomaterial und Stimmen, dürfen ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung verwendet werden. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt: das Training, die Anpassung oder Optimierung von Modellen der künstlichen Intelligenz, die Auswertung durch automatisierte Erkennungssysteme oder vergleichbare Verfahren sowie die Integration in Drittplattformen zur automatisierten Generierung neuer Inhalte.
Ausnahme: Stellt AIdentical dem Auftraggeber im Rahmen eines Do-it-yourself-Pakets einen Zugang zu einer freigegebenen Plattform zur Verfügung, ist die eigenständige Erstellung von Inhalten über diese Plattform zulässig. Eine darüber hinausgehende technische Verarbeitung, Replikation oder Weitergabe an andere Systeme, Plattformen oder Dienstleister ist nicht zulässig.

§15 Service-Level und Systemverfügbarkeit
AIdentical strebt für die im Rahmen von Selbstnutzung oder Lizenzmodellen verwendeten Plattformen eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit von mindestens 98 Prozent an. Supportanfragen werden in der Regel werktags innerhalb von 48 Stunden beantwortet, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg. Die bereitgestellten Plattformen basieren teilweise auf Software von Drittanbietern, die nicht dem Einflussbereich von AIdentical unterliegt. AIdentical kann für deren Funktion, Stabilität oder Verfügbarkeit keine Gewähr übernehmen. Die Angaben in diesem Paragrafen sind unverbindliche Zielwerte. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten oder eine garantierte Systemverfügbarkeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§16 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Nebenabreden oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

§17 Datenhaltung und Archivierung
AIdentical bewahrt Rohmaterial aus Dreharbeiten für einen Zeitraum von 90 Tagen nach Abnahme der Leistungen auf. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Rohmaterial gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder schriftlich eine längere Aufbewahrung vereinbart wurde. Bereits gelieferte und abgenommene Endprodukte des Auftraggebers bleiben von der Löschung des Rohmaterials unberührt.

§18 Compliance und regulatorische Anforderungen
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller für seinen Anwendungsfall geltenden gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:
• EU AI Act: Der Auftraggeber prüft eigenverantwortlich, ob sein geplanter Einsatz von KI-Video-Content unter die Regelungen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz fällt und welche Pflichten sich daraus ergeben, insbesondere Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.
• Medien- und Werberecht: Bei der Verwendung von KI-Video-Content in Werbung oder öffentlichen Medien ist der Auftraggeber für die Einhaltung des Medien- und Werberechts verantwortlich.
• Branchenspezifische Vorschriften: In regulierten Branchen (z.B. Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen) ist der Auftraggeber für die Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften verantwortlich.
• Beratung: AIdentical berät den Auftraggeber auf Wunsch hinsichtlich technischer Möglichkeiten zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen. Eine Rechtsberatung erfolgt nicht.