Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Maximfied GmbH, handelnd unter der Marke AIdentical, und ihren Geschäftskunden im B2B‑Bereich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von AIdentical anerkannt.
  • 2 Leistungen und Mitwirkungspflichten
    AIdentical erstellt auftragsbezogen audiovisuelle Inhalte unter Einsatz individuell erstellter KI‑Avatare. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unzureichende Mitwirkung oder verspätete Zuarbeiten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • 3 Vertragsschluss
    Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot von AIdentical durch den Auftraggeber in Textform angenommen wird. Die Annahme kann insbesondere durch E‑Mail, Bestätigung im Kundenportal oder andere vergleichbare elektronische Verfahren erfolgen. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Vertragssprache ist Deutsch.
  • 4 Zahlungsbedingungen und Preise
    Die Preise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisblatt oder einem individuell erstellten Angebot.
  • Projektbasierte Leistungen: Bei einem kalkulierten Projektvolumen von mehr als 10.000 Euro netto ist eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtbetrags bei Beauftragung zu leisten. Die verbleibenden Beträge werden gemäß Projektfortschritt oder wie im Angebot vereinbart abgerechnet.
  • Wiederkehrende Leistungen: Monatlich abzurechnende Leistungen wie Retainer, Selbstnutzung von Plattformzugängen, abrufbare Videokontingente oder Supportstunden werden jeweils zu Monatsbeginn im Voraus abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung auf Basis des vereinbarten Umfangs.
  • Schulungen und Leistungen auf Abruf: Schulungen, Coachings, Workshops oder separat abrufbare Zusatzleistungen werden ebenfalls im Voraus nach dem vereinbarten Paket, Kontingent oder Stundenbudget berechnet.
  • Lizenzkosten bei Fremdplattformen: Bei der Nutzung externer Self‑Service‑Plattformen können zusätzlich laufende Lizenzgebühren oder nutzungsabhängige Kosten anfallen. Diese werden im Angebot oder Kundenportal transparent ausgewiesen und separat berechnet, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  • Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. AIdentical ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzubehalten. Weitere Rechte bleiben unberührt.
  • 4a Preis und Lizenzmodell
  • Berechnungsgrundlage Avatarproduktion:
    a) Avatar‑Drehkosten 4.000 Euro
    b) Einmalige Setup‑Pauschale 1.000 Euro
    c) Make‑up Artist 500 Euro
    Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurden.
  • Laufende Lizenzgebühr nach Erstellung des Avatars: Für die Bereitstellung und Nutzung des erstellten Avatars fällt eine monatliche Lizenzgebühr an. Der Auftraggeber wählt eines der folgenden Modelle. Die Lizenzgebühr wird monatlich im Voraus fällig und gilt als wiederkehrende Leistung im Sinne von §12.
    Modell Verwaltung durch AIdentical 99 Euro pro Monat. Enthalten sind die Lizenzen für die verwendete Plattform und das zugrunde liegende KI‑Modell, die Lizenz für den Voice Clone über eine separate Plattform sowie Betrieb, Support und Handling.
    Modell Selbstnutzung im kundenspezifischen Bereich 149 Euro pro Monat. Enthalten sind die Lizenzen für die verwendete Plattform und das zugrunde liegende KI‑Modell, die Lizenz für den Voice Clone über eine separate Plattform, die Einrichtung und Verwaltung des kundenspezifischen Bereichs mit eigenem Login sowie Betrieb, Support und Handling.
  • Technische Bereitstellung auf Drittplattform: Die fortlaufende technische Bereitstellung des Avatars erfolgt auf einer von AIdentical lizenzierten Drittplattform, derzeit HeyGen. Die monatliche Lizenzgebühr ist Voraussetzung für das Aufrechterhalten des Avatars auf dieser Plattform.
  • Beendigung der Lizenzgebühr und Folgen: Wird die monatliche Lizenzgebühr beendet oder nicht gezahlt, ist AIdentical berechtigt, den Avatar zu deaktivieren und innerhalb angemessener Frist dauerhaft zu löschen. Bereits gelieferte und abgenommene Inhalte des Auftraggebers bleiben unberührt. Rechte der betroffenen Person auf Löschung gemäß §7 bleiben unberührt.
  • Verhältnis zu §4: Die vorstehenden Regelungen ergänzen §4. Soweit im Einzelfall im Angebot abweichende Preisbestandteile oder Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, gehen diese vor.
  • 5 Stornierung, Rücktritt und Terminverschiebung
    Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich nur aus wichtigem Grund möglich. Stornierungen und Terminänderungen bedürfen der Schriftform.
  • Rücktritt vor Projektbeginn: Erfolgt der Rücktritt bis 20 Kalendertage vor dem vereinbarten Projektbeginn, entstehen keine Rücktrittskosten. Ab dem 19. Kalendertag vor Projektbeginn ist AIdentical berechtigt, bereits angefallene Leistungen sowie eine pauschale Rücktrittsentschädigung in Höhe von 20 Prozent des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Kalendertage vor Projektbeginn, kann AIdentical 40 Prozent des vereinbarten Auftragswertes als pauschale Rücktrittsentschädigung berechnen.
  • Rücktritt nach Projektbeginn: Bei Vertragsrücktritt nach Projektbeginn werden alle bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abgerechnet. Zusätzlich kann AIdentical 40 Prozent des noch offenen Projektvolumens als pauschale Ausfallentschädigung in Rechnung stellen.
  • Verschiebung statt Rücktritt: Wird ein Projekttermin im beiderseitigen Einverständnis verschoben, entstehen keine Rücktrittskosten, sofern keine externen Zusatzkosten angefallen sind. Nicht mehr nutzbare Drittaufwände wie Locationmieten oder Technikreservierungen können weiterberechnet werden.
  • Laufende Verträge: Für fortlaufende Leistungen wie Retainer, Selbstnutzung oder Schulungspakete gelten die Kündigungsfristen gemäß §12. Ein Rücktritt im Sinne dieses Paragrafen ist bei laufenden Verträgen ausgeschlossen.
  • 6 Änderungswünsche
    Anpassungen am vereinbarten Leistungsumfang sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache möglich. Mehraufwände werden auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze oder gemäß aktueller Preisliste zusätzlich berechnet. AIdentical kann Änderungswünsche ablehnen, wenn sie den ursprünglich vereinbarten Vertragsrahmen wesentlich verändern oder den Projektverlauf unverhältnismäßig stören. Änderungen können Auswirkungen auf vereinbarte Fristen, Liefertermine oder Projektbudgets haben. AIdentical informiert den Auftraggeber hierüber rechtzeitig.
  • 7 Nutzungsrechte und Referenzverwendung
    Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen eines Projekts erstellten Inhalten, insbesondere KI‑Avataren, Videomaterial, Skripten, Sprachaufnahmen und sonstigen Medien, ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Die Nutzung ist ausschließlich im vertraglich vereinbarten Rahmen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung der Inhalte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von AIdentical erlaubt.
    Selbstnutzung über bereitgestellte Plattformen: Stellt AIdentical dem Auftraggeber im Rahmen eines Do‑it‑yourself‑Pakets einen geschützten, kundenspezifischen Bereich mit Login zur Verfügung, ist die eigenständige Erstellung weiterer Inhalte über diese Plattform zulässig. Eine Nutzung außerhalb der freigegebenen Plattformen ist nicht gestattet.
    Referenzverwendung: AIdentical darf Projektergebnisse in anonymisierter oder markenspezifischer Form als Referenz auf der Website, in Präsentationen oder in Verkaufsunterlagen verwenden. Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
    Persönlichkeitsrechte und Löschung: Wird ein Avatar auf Grundlage einer realen Person erstellt, kann die betroffene Person oder der Auftraggeber jederzeit die Löschung verlangen. AIdentical entfernt den Avatar innerhalb angemessener Frist aus allen Systemen und Plattformen, auf die AIdentical Zugriff hat, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  • 8 Abnahme
    Nach Mitteilung der Fertigstellung hat der Auftraggeber die gelieferten Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich zu prüfen und objektiv nachvollziehbare Mängel anzuzeigen. Als Mängel gelten ausschließlich Abweichungen von vereinbarten technischen oder inhaltlichen Anforderungen, die AIdentical zu vertreten hat. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität des Ergebnisses insbesondere bei KI‑Avataren maßgeblich von Performance, Ausdruck und technischer Qualität der gelieferten Rohdaten abhängt. Subjektive Unzufriedenheit ohne objektiven Mangel begründet keinen Mangel, sofern die Inhalte sachgerecht auf Grundlage der bereitgestellten Daten umgesetzt wurden. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Bei berechtigter Mängelrüge bessert AIdentical innerhalb angemessener Frist nach.
  • 9 Haftung
    AIdentical haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Keine Haftung besteht für Verzögerungen, qualitative Einschränkungen oder Fehler, die auf unzureichende Mitwirkung, verspätete Bereitstellung von Inhalten oder mangelhafte Qualität der gelieferten Ausgangsmaterialien durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
  • 10 Vertraulichkeit
    Beide Parteien behandeln sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei oder bei gesetzlicher Verpflichtung zulässig. Die Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Vertragsende. Vertraulich sind insbesondere personenbezogene Inhalte oder Aufnahmen, interne Strategien und Unterlagen, Rohdaten, technische Dokumentationen, Zugangsdaten und nicht veröffentlichte Medien. Für besonders sensible Projekte können die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung schließen.
  • 11 Datenschutz
    AIdentical verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere gemäß DSGVO und BDSG, und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung oder vorvertraglicher Maßnahmen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://aidentical.de/datenschutz. Auf Wunsch stellt AIdentical eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung.
  • 12 Vertragslaufzeit bei wiederkehrenden Leistungen
    Für laufende Verträge wie Retainer, Plattformzugänge sowie abrufbare Stunden‑ oder Minutenpakete gilt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Rücktritt nach Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
  • 13 Verfall gebuchter Leistungen
    Gebuchte, aber nicht genutzte Leistungen wie Videominuten, Supportstunden oder andere abrufbare Kontingente verfallen sechs Monate nach Freischaltung oder Vertragsbeginn, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Eine Rückvergütung, Übertragung auf andere Projekte oder zeitliche Verlängerung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen. Auf Wunsch weist AIdentical den Auftraggeber rechtzeitig auf das bevorstehende Ende der Gültigkeit hin.
  • 14 Schutz vor technischer Weiterverarbeitung
    Die von AIdentical erstellten Inhalte, insbesondere KI‑Avatare, Videomaterial und Stimmen, dürfen ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung verwendet werden. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt: das Training, die Anpassung oder Optimierung von Modellen der künstlichen Intelligenz, die Auswertung durch automatisierte Erkennungssysteme oder vergleichbare Verfahren sowie die Integration in Drittplattformen zur automatisierten Generierung neuer Inhalte. Ausnahme: Stellt AIdentical dem Auftraggeber im Rahmen eines Do‑it‑yourself‑Pakets einen Zugang zu einer freigegebenen Plattform zur Verfügung, ist die eigenständige Erstellung von Inhalten über diese Plattform zulässig. Eine darüber hinausgehende technische Verarbeitung, Replikation oder Weitergabe an andere Systeme, Plattformen oder Dienstleister ist nicht zulässig.
  • 15 Service‑Level und Systemverfügbarkeit
    AIdentical strebt für die im Rahmen von Selbstnutzung oder Lizenzmodellen verwendeten Plattformen eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit von mindestens 98 Prozent an. Supportanfragen werden in der Regel werktags innerhalb von 48 Stunden beantwortet, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden‑Württemberg. Die bereitgestellten Plattformen basieren teilweise auf Software von Drittanbietern, die nicht dem Einflussbereich von AIdentical unterliegt. AIdentical kann für deren Funktion, Stabilität oder Verfügbarkeit keine Gewähr übernehmen. Die Angaben in diesem Paragrafen sind unverbindliche Zielwerte. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten oder eine garantierte Systemverfügbarkeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • 16 Schlussbestimmungen
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist, im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Nebenabreden oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
  • 17 Datenhaltung und Archivierung
    AIdentical bewahrt Rohmaterial aus Dreharbeiten für einen Zeitraum von drei Monaten nach Abnahme der Leistungen auf. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Rohmaterial gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder schriftlich eine längere Aufbewahrung vereinbart wurde. Bereits gelieferte und abgenommene Endprodukte des Auftraggebers bleiben von der Löschung des Rohmaterials unberührt.