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KI-Avatar auf dem eigenen Dokumentenbestand, woher die Antwort kommt und wie sie prüfbar wird

Ein Avatar, der aus Ihren Unterlagen antwortet, ist kein Nachschlagewerk mit Gesicht. Er ist ein Suchsystem mit einem Sprachmodell dahinter, und beides hat belegbare Grenzen. Diese Seite zeigt, wie viel Erfundenes übrig bleibt, warum Berechtigungen vor dem Abruf greifen müssen und was der Nachweis wirklich verlangt.

AIAIdentical Redaktion14. August 202613 Minuten
Person sitzt an einem Schreibtisch vor einem Laptop mit geöffnetem Chatfenster
Die Antwort ist so gut wie der Treffer davor. Und nur so prüfbar wie ihre Fundstelle.
Beispielrechnung, keine Kundenreferenz

Die Anforderungen an Berechtigungen, Quellennachweis und Aktualität der Referenzdokumente sind der Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu generativen KI-Systemen mit RAG-Methode entnommen (Version 1.0, Oktober 2025). Die Fehlerquoten stammen aus Niu et al., Proceedings of the 62nd Annual Meeting of the ACL 2024, die Fehlerstellen im Aufbau aus Barnett et al., CAIN 2024. Rechtliche Angaben geben den Stand vom August 2026 wieder und sind keine Rechtsberatung.

Kurz beantwortet

Ein Avatar, der aus dem eigenen Dokumentenbestand antwortet, sucht zuerst und formuliert danach. Das macht das Wissen austauschbar, ohne das Modell anzufassen, und verlagert die Fehlerquelle in den Abruf. Erfunden wird trotzdem: In einer begutachteten Auswertung von knapp 18.000 Antworten enthielten 9,3 Prozent der Antworten des stärksten geprüften Modells Bestandteile, die in den Quellen nicht standen. Berechtigungen müssen vor dem Abruf greifen, weil im Sprachmodell selbst nach Auffassung der Datenschutzaufsicht nicht gesteuert werden kann, wer was sehen darf. Und die Pflege des Bestands ist keine Empfehlung, sondern eine Prüfpflicht der verantwortlichen Stelle.

Was hier abläuft, in einem Satz ohne Fachwort

Erst suchen, dann formulieren. Nicht erst formulieren.

Ein Sprachmodell allein beantwortet eine Frage aus dem, was beim Training in seine Gewichte eingegangen ist. Ihre Verfahrensanweisung von letzter Woche ist dort nicht. Der Abruf, in der Fachsprache Retrieval Augmented Generation, setzt eine Stufe davor: Die Frage geht zuerst an eine Suche über Ihre eigenen Unterlagen, die gefundenen Abschnitte werden dem Modell mitgegeben, und erst dann formuliert es die Antwort. Das Modell bleibt dabei unverändert.

Diese Reihenfolge ist der ganze Unterschied, und sie erklärt beides: warum der Aufbau nützlich ist und wo er versagt. Nützlich, weil das Wissen austauschbar wird, ohne das Modell anzufassen. Anfällig, weil jede Antwort nur so gut ist wie der Treffer davor. Findet die Suche das falsche Dokument, formuliert das Modell die falsche Antwort sehr überzeugend.

Person sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und Papierunterlagen und vergleicht beides
Der Rückweg zum Dokument ist der Punkt, an dem eine Auskunft prüfbar wird.

Für die Einordnung nach der KI-Verordnung ist so ein System nach Auffassung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden ein KI-System im Sinne von Artikel 3 Nummer 1. Das ist keine Randnotiz, sondern der Grund, warum die folgenden Abschnitte von Pflichten sprechen und nicht von Empfehlungen.

Diese Reihenfolge macht ein System auskunftsfähig. Gesprächsfähig macht sie es noch nicht, denn dafür muss eine Rückfrage im Zusammenhang der vorigen bleiben und die zweite Suche von der ersten wissen. Was dazwischen liegt, steht auf der Seite zu dialogfähige KI-Avatare. Wer das trennt, spart sich die häufigste Enttäuschung: ein System, das jede Frage einzeln richtig beantwortet und nach der dritten trotzdem als unbrauchbar gilt.

Wie viel Erfundenes übrig bleibt

9,3 Prozent beim stärksten geprüften Modell. Nicht null.

Die Behauptung, mit angebundenen Dokumenten sei das Erfinden erledigt, lässt sich prüfen, und sie stimmt nicht. Für die Untersuchung RAGTruth haben Niu und Mitautoren knapp 18.000 Antworten aus einem solchen Aufbau von Hand annotiert und je Antwort festgehalten, ob sie Bestandteile enthält, die in den übergebenen Abschnitten nicht stehen. Die Arbeit ist auf der Jahreskonferenz der Association for Computational Linguistics 2024 erschienen und damit begutachtet, nicht nur veröffentlicht.

Niu, Wu, Zhu, Xu, Shum, Zhong, Song, Zhang: RAGTruth. Proceedings of the 62nd Annual Meeting of the Association for Computational Linguistics 2024, Seite 10862 bis 10878. Die Modellstände sind die der Untersuchung; neuere Modelle liegen niedriger, aber nicht bei null.
Geprüftes Modell Antworten mit erfundenen Bestandteilen Einordnung
GPT-4-0613 9,3 Prozent damals stärkstes geprüftes Modell
GPT-3.5-turbo-0613 10,9 Prozent seinerzeit verbreitete Wahl
Llama-2-7B-chat 51,8 Prozent kleines Modell, oft aus Kostengründen
Mistral-7B-Instruct 57,6 Prozent ebenfalls klein
Automatische Erkennung F1 von 63,4 Prozent das beste geprüfte Prüfverfahren, bei vorliegender Quelle

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens die Größenordnung: Der Sprung von einem großen zu einem kleinen Modell kostet den Faktor fünf, und kleine Modelle wählt man aus Kostengründen. Zweitens die letzte Zeile, die unbequemer ist als die erste: Selbst wenn die Quelle vorliegt, erkennt das beste geprüfte Prüfverfahren das Erfundene nur mit einem Wert von 63,4 Prozent. Eine automatische Kontrolle ersetzt den Menschen also nicht, sie sortiert ihm vor.

Die Anbindung an Dokumente macht aus einem Ratesystem ein Nachschlagesystem. Kein fehlerfreies.

Die Stellen, an denen es tatsächlich schiefgeht

Fast immer im Abruf, fast nie im Modell.

Wenn eine Antwort falsch ist, liegt die Ursache meist eine Stufe vor dem Modell. Barnett und Mitautoren haben drei Systeme im Betrieb untersucht und sieben wiederkehrende Fehlerstellen benannt. Die Aufstellung ist nützlich, weil sie beschreibt, wonach man in der Abnahme sucht, statt allgemein von Qualität zu sprechen.

Barnett, Kurniawan, Thudumu, Brannelly, Abdelrazek: Seven Failure Points When Engineering a Retrieval Augmented Generation System. CAIN 2024. Die Spalte rechts ist unsere Ergänzung aus eigenen Abnahmen und steht so nicht in der Untersuchung.
Fehlerstelle Was passiert Woran man es merkt
Inhalt fehlt im Bestand Die Antwort existiert nirgends Das System antwortet trotzdem, plausibel
Treffer wird nicht gefunden Das Dokument ist da, die Suche verfehlt es Andere Formulierung derselben Frage funktioniert
Treffer fällt heraus Zu viele Kandidaten, der richtige wird abgeschnitten Bei langen Fragen schlechter als bei kurzen
Abschnitt zu klein geschnitten Der Zusammenhang fehlt Antworten stimmen halb, Bedingungen fehlen
Tabelle oder Formular zerlegt Zeilenbezug verloren Werte werden falschen Zeilen zugeordnet
Modell übergeht die Quelle Trainingswissen schlägt das Dokument Fällt nur mit Blick in die Fundstelle auf
Antwort unvollständig Mehrteilige Frage, halbe Antwort Der zweite Teil fehlt ohne Hinweis

Die vorletzte Zeile verdient eine eigene Bemerkung, weil sie der Grund ist, warum die Fundstelle sichtbar sein muss. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden beschreiben denselben Fall: Bei widersprüchlichen Inhalten können die Berechnungen im Modell dazu tendieren, das Wissen aus den Trainingsdaten wiederzugeben und die Inhalte aus den Referenzdokumenten zu verwerfen. Das ist von außen nicht zu erkennen, solange niemand die angegebene Quelle aufmacht.

Berechtigungen wirken vor dem Abruf, nicht danach

Im Modell selbst lässt sich nichts steuern. Das ist keine Meinung.

Dies ist der Punkt, an dem die meisten Vorhaben scheitern, und er ist erfreulich klar geregelt. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden schreibt in ihrer Orientierungshilfe zu dieser Bauart, dass im Sprachmodell selbst nicht gesteuert werden kann, auf welche Informationen bestimmte Nutzer zugreifen dürfen und auf welche nicht. Steuerbar ist allein die Stufe davor, also welche Abschnitte gefunden und übergeben werden.

Daraus folgt eine Bauregel, die keinen Ermessensspielraum hat: Der Rechtefilter greift, bevor die Suche etwas an das Modell übergibt. Ein Aufbau, der zuerst über den gesamten Bestand sucht und anschließend die Antwort kürzt, hat die Grenze bereits überschritten, denn die Inhalte waren im Modell. Dass in der Ausgabe nichts davon auftaucht, ändert daran nichts.

Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder: Orientierungshilfe zu datenschutzrechtlichen Besonderheiten generativer KI-Systeme mit RAG-Methode, Version 1.0, Oktober 2025.
Anforderung Woher sie kommt Was sie im Aufbau bedeutet
Rechte- und Rollenkonzept Orientierungshilfe, Abschnitt 3.3 Zugang zu Bereichen des Index und zu den Dokumenten geregelt
Trennung nach Mandant oder Funktion Orientierungshilfe, Abschnitt 3.3 getrennte Bereiche statt eines Bestands für alle
Rolle je Verarbeitungszweck Orientierungshilfe, Abschnitt 3.4 wer für zwei Zwecke fragt, braucht zwei Rollen
Filter vor der Übergabe Folge aus Abschnitt 3.3 nachträgliches Kürzen der Antwort genügt nicht
Datenminimierung Orientierungshilfe, Abschnitte 3.1 und 3.5 was nicht gebraucht wird, kommt nicht in den Bestand

Eine Folgerung daraus fällt positiv aus und wird selten genannt. Weil die Trennung im Bestand und nicht im Modell stattfindet, können bei Erfüllung der übrigen Anforderungen auch Unterlagen mit höherem Schutzbedarf einbezogen werden, etwa Gesundheitsdaten nach Artikel 9. Voraussetzung ist, dass sie getrennt liegen und mit ihnen weder trainiert noch nachtrainiert wird. Die Aufsicht schließt das ausdrücklich nicht aus.

Person mit Arbeitshandschuhen hält ein Tablet in einer Werkstatt, im Hintergrund eine Maschine
Wer an der Maschine fragt, soll die Freigabe für diese Maschine sehen. Nicht die Personalakte.

Die Zweckbindung, die in der Ausgabe unsichtbar bleibt

Das Modell verkettet, was Sie getrennt halten wollten.

Es gibt ein Problem in dieser Bauart, das man nicht sieht und deshalb leicht übergeht. Wenn personenbezogene Daten aus dem eigenen Bestand an das Sprachmodell übergeben werden, können sie sich mit den personenbezogenen Daten verketten, die im Modell selbst stecken. Die Aufsichtsbehörden benennen das als möglichen Verstoß gegen die Zweckbindung nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b und weisen darauf hin, dass diese Verkettung in der Ausgabe unter Umständen nicht erkennbar ist.

Praktisch heißt das: Die Frage nach dem Zweck einer Abfrage gehört nicht in eine Absichtserklärung, sondern in die Rollenzuordnung. Wer denselben Bestand für zwei Zwecke nutzt, etwa für fachliche Auskunft und für die Vorbereitung einer Personalentscheidung, braucht dafür zwei Rollen und muss die passende vor der Abfrage bekommen. Das ist unbequem in der Einrichtung und später nicht nachholbar.

Der billigste Teil der Absicherung liegt am Anfang: Was nicht in den Bestand aufgenommen wird, kann auch nicht herausfallen. Die Aufsicht nennt genau diesen Weg, nämlich zu bestimmen, welche Dokumente überhaupt aufgenommen werden, und personenbezogene Daten schon bei der Aufbereitung zu entfernen oder zu anonymisieren, soweit sie nicht erforderlich sind. Eine Stunde Auswahl vorne erspart eine Diskussion hinten.

Was den Quellennachweis wirklich verlangt

Keine Vorschrift fordert das Zitat. Prüfbar wird es erst damit.

Hier ist eine Auskunft nötig, die gegen das eigene Interesse geht. Eine Vorschrift, die ausdrücklich verlangt, dass eine KI-Auskunft die Fundstelle mitliefert, gibt es nicht. Wer das behauptet, dehnt eine Norm. Die Begründung trägt trotzdem, sie kommt nur aus drei anderen Richtungen.

Fundstellen wie angegeben, Stand August 2026. Die sechste Ausgabe der ISO 9001 ist für September 2026 angekündigt; die Abschnittsnummer kann sich damit ändern.
Grundlage Was dort steht Wie weit es reicht
Orientierungshilfe, Abschnitt 3.2 Dokumentation der genutzten Abschnitte ermöglicht Nachvollziehbarkeit als Möglichkeit formuliert, nicht als Pflicht
ISO 9001:2015, Abschnitt 7.5 Freigabe, Version und Lenkung dokumentierter Information trifft das Dokument, nicht die Antwort
ISO/IEC 42001:2023, A.7.5 Herkunft der verwendeten Daten dokumentieren betrifft den Bestand, nicht die einzelne Auskunft
ISO 30401:2018, Abschnitt 4.4.2 Umgang mit veraltetem Wissen als Bestandteil des Systems organisatorisch, nicht technisch

Die Fassung, die vor einem Qualitätsverantwortlichen hält, lautet deshalb anders als die im Verkaufsgespräch. Nicht: Das Gesetz verlangt Quellenangaben. Sondern: Wer nach ISO 9001 zertifiziert ist, muss den Freigabestand jedes Dokuments beherrschen, und eine Auskunft ohne Rückweg zum Dokument lässt sich in diesem System nicht prüfen. Aus derselben Überlegung folgt, dass die Fundstelle die Version enthalten sollte und nicht nur den Dateinamen.

Die Fundstelle ist keine Pflichtangabe. Sie ist der Unterschied zwischen einer Auskunft und einer Behauptung.

Aktualität ist eine Pflicht, keine Kennzahl

Wie schnell Unterlagen veralten, weiß niemand. Prüfen muss man trotzdem.

Zu der Frage, wie schnell interne Dokumentation veraltet, kursieren Zahlen. Wir haben sie nachverfolgt: Sie stammen ohne Ausnahme aus Beiträgen von Anbietern entsprechender Software, und die einzige darin genannte Erhebung ist eine Leserumfrage eines Fachmagazins ohne dokumentierte Stichprobe. Auf einer Seite, die von Nachprüfbarkeit handelt, hat davon nichts etwas zu suchen.

Die belastbare Aussage ist ohnehin die stärkere, weil sie eine Pflicht beschreibt und keine Statistik. Die Aufsichtsbehörden halten fest, dass unvollständige oder veraltete Daten zu unrichtigen Ausgaben führen und dass die verantwortliche Stelle deshalb regelmäßig überprüfen muss, ob die verwendeten Referenzdokumente den Anforderungen an Qualität, Aktualität und Vollständigkeit entsprechen. Wer prüft, ist also nicht besonders gründlich, sondern zuständig.

Zusammenstellung nach Abschnitt 3.1 und 3.2 der Orientierungshilfe sowie nach eigenen Abnahmen. Die Zuständigkeiten sind ein Vorschlag und je Haus verschieden.
Was zu klären ist Wer es beantwortet Woran es hängt
Welche Ablagen kommen hinein Fachbereich mit IT Datenminimierung, siehe oben
Wer gibt einen Inhalt fachlich frei der Fachbereich ohne Freigabe kein prüfbarer Stand
Wie oft wird neu eingelesen Betrieb Änderungstakt Ihrer Unterlagen, nicht ein Standardwert
Was passiert mit widerrufenen Dokumenten Qualitätswesen aus dem Bestand entfernen, nicht nur überschreiben
Wer merkt, wenn ein Einlesen ausfällt Betrieb sonst antwortet das System weiter, nur mit altem Stand

Die letzte Zeile ist die, die in Vorhaben regelmäßig fehlt. Ein ausgefallenes Einlesen macht kein System kaputt und wirft keine Fehlermeldung, es lässt es höflich weiter antworten, nur eben aus dem Bestand von vorletztem Monat. Wer hier keinen Alarm einbaut, erfährt es vom Kollegen aus dem Fachbereich, im besseren Fall.

Ein Vorteil dieser Bauart gehört an dieselbe Stelle, und die Aufsicht benennt ihn ausdrücklich: Anders als bei Informationen, die in einem Modell stecken, lassen sich Daten in den Referenzdokumenten löschen oder aktualisieren, wenn sie fehlerhaft oder veraltet sind. Genau das ist der Grund, warum diese Bauart für Auskunft aus einem lebenden Bestand die richtige ist und Nachtrainieren nicht.

Der Betriebsrat sitzt hier mit am Tisch

Objektive Eignung zur Überwachung genügt. Absicht ist nicht nötig.

Ein Auskunftssystem protokolliert Abfragen, und für den Nachweis, um den es auf dieser Seite geht, muss es das sogar. Damit ist es eine technische Einrichtung, die geeignet ist, Informationen über Beschäftigte zu erheben. Für § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz genügt genau diese objektive Eignung; auf eine Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an. Das Bundesarbeitsgericht hat das im Beschluss vom 8. März 2022 (1 ABR 20/21) für eine gewöhnliche Büroumgebung bestätigt und dabei an seine frühere Entscheidung (1 ABR 13/17) angeknüpft.

Gegen diese Einordnung wird gelegentlich ein Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Januar 2024 ins Feld geführt, mit dem ein Antrag auf einstweilige Untersagung abgewiesen wurde. Der Beschluss existiert, das Aktenzeichen lautet 24 BVGa 1/24 und nicht, wie vielfach abgeschrieben, 42 BVGa 1/24. Er taugt aber nicht als Entwarnung: Die Begründung trägt allein deshalb, weil die Beschäftigten dort private Zugänge im Browser nutzten und der Arbeitgeber gar keine Nutzungsdaten erhielt. Ein internes System auf eigenen Dokumenten mit eigenen Konten ist der umgekehrte Sachverhalt.

Betriebsverfassungsgesetz in der geltenden Fassung, Verordnung (EU) 2024/1689. Stand August 2026, keine Rechtsberatung.
Vorschrift Was sie gibt Was daraus für den Zeitplan folgt
§ 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG echtes Mitbestimmungsrecht ohne Einigung keine Einführung
§ 90 Absatz 1 Nummer 3 BetrVG Unterrichtung und Beratung in der Planung rechtzeitig heißt vor der Auswahl, nicht vor dem Start
§ 90 Absatz 2 Satz 2 BetrVG arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen betrifft die Gestaltung, nicht nur die Einführung
Artikel 26 Absatz 7 KI-Verordnung Unterrichtung der Beschäftigten vor Inbetriebnahme nur bei Hochrisiko-Systemen, nationales Recht bleibt unberührt

Der praktische Rat ist unspektakulär. Die Beteiligung kostet Wochen, wenn sie eingeplant ist, und Monate, wenn sie nachgeholt werden muss. Was den Zeitplan dabei am häufigsten sprengt, ist nicht der Widerspruch, sondern die Frage, welche Protokolle wie lange aufbewahrt werden und wer sie auswerten darf. Diese Antwort sollte vorliegen, bevor sie gestellt wird.

Wo die KI-Verordnung greift, und wo nicht

Der Zweck entscheidet, nicht die Technik. Und die Fristen sind neu.

Ein System, das Beschäftigten Fachinformationen zugänglich macht, ist in Anhang III der KI-Verordnung nicht genannt und damit als solches nicht hochriskant. Hochrisiko entsteht über den Zweck, in dieser Umgebung insbesondere über Anhang III Nummer 4 zu Beschäftigung und Personalmanagement. Der Übergang ist schnell erreicht: Auskunft zu einer Verfahrensanweisung ist kein Fall, eine Bewertung von Leistung oder eine Zuweisung von Aufgaben schon.

Für die Planung wichtiger als die Einordnung ist eine Änderung vom Sommer 2026. Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, im Amtsblatt am 24. Juli veröffentlicht und seit dem 27. Juli in Kraft, hat den Geltungsbeginn der Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III um sechzehn Monate auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für Systeme in Produkten nach Anhang I auf den 2. August 2028. Die Einordnung selbst verschiebt sich nicht, nur der Tag, ab dem die Pflichten daran hängen.

Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Stand August 2026, keine Rechtsberatung.
Pflicht Gilt ab Betrifft dieses System
Artikel 50, Offenlegung gegenüber Menschen 2. August 2026 ja, sobald Menschen damit sprechen
Artikel 50 Absatz 2, maschinenlesbare Kennzeichnung 2. August 2026, Übergang bis 2. Dezember 2026 bei erzeugten Inhalten
Artikel 4, KI-Kompetenz fördern 2. Februar 2025, Fassung seit Juli 2026 ja, für die Personen, die damit arbeiten
Anhang III, Hochrisiko-Pflichten 2. Dezember 2027 nur bei entsprechendem Zweck
Anhang I, Hochrisiko in Produkten 2. August 2028 hier regelmäßig nicht

Zu Artikel 4 gehört eine Berichtigung, weil die alte Fassung überall abgeschrieben wird, auch von uns bis vor kurzem. Der Artikel verlangt seit Juli 2026, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI-Kompetenz der beteiligten Personen zu fördern. Im Text steht seitdem ausdrücklich, dass damit kein bestimmtes Kompetenzniveau einer einzelnen Person garantiert werden muss. Wer Ihnen ein Schulungspaket mit der Begründung verkauft, das Gesetz verlange den Nachweis je Person, verkauft eine Fassung, die es nicht mehr gibt. Die Schulung selbst bleibt sinnvoll, ihre Begründung ändert sich.

Unabhängig von der Einordnung empfehlen die Datenschutzaufsichtsbehörden für diese Bauart eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung, und zwar über alle Bestandteile hinweg: Suche, Bestand und Sprachmodell zusammen. Das ist der Anlass, die Frage nach dem Verarbeitungsort einmal richtig zu beantworten, statt sie in einer Produktbeschreibung zu behaupten.

Zwei Personen sitzen an einem Besprechungstisch vor einem aufgeklappten Laptop
Die unangenehmen Fragen gehören vor die Einrichtung, nicht in die Abnahme.

Was wir nicht zusagen

Vier Sätze, die in diesem Feld üblich sind und die wir nicht sagen.

In Angeboten zu dieser Bauart stehen regelmäßig vier Zusagen, die wir nicht geben, und es ist fairer, das vorher zu lesen als hinterher zu merken. Erstens sagen wir nicht, dass das System nichts erfindet. Die Zahlen weiter oben und die Aufsichtsbehörden selbst sagen etwas anderes. Zweitens sagen wir keine Trefferquote zu. Sie hängt an Ihren Unterlagen, und die kennen wir vor der Aufnahme nicht.

Drittens nennen wir keinen Verarbeitungsort, bevor geklärt ist, welche Unterlagen hineingehören. Der Betrieb im eigenen Rechenzentrum ist möglich, ebenso eine für Sie betriebene Umgebung oder ein Anbieter mit vertraglich festgelegtem Ort; was davon richtig ist, ergibt sich aus dem Bestand und gehört in den Vertrag. Viertens rechnen wir Ihnen keine eingesparten Suchstunden vor. Die dafür kursierende Prozentzahl geht auf eine Anpassung fremder Schätzungen aus der Zeit vor 2012 zurück, umfasst auch die Suche nach Ansprechpartnern und ist keine Messung.

Was wir stattdessen anbieten, ist unspektakulärer und prüfbar: eine Aufnahme der Quellen und der Berechtigungen, eine Antwort mit sichtbarer Fundstelle samt Version, eine benannte Zuständigkeit für die Pflege des Bestands und einen Nachweis, mit dem sich hinterher zeigen lässt, woher eine Auskunft kam.

Fünf Fragen vor der Anfrage

Wer diese beantwortet, spart im ersten Gespräch eine halbe Stunde.

  1. Welche Ablagen sollen hinein, und wer gibt deren Inhalte fachlich frei?
  2. Wie viele Berechtigungsstufen gibt es wirklich, und woher kommen sie?
  3. Wer ist zuständig, wenn ein Dokument widerrufen wird oder ein Einlesen ausfällt?
  4. Soll die Auskunft nur informieren, oder soll sie später eine Entscheidung vorbereiten?
  5. Ist der Betriebsrat unterrichtet, und ist geklärt, welche Protokolle wie lange aufbewahrt werden?

Die vierte Frage entscheidet über die Einordnung nach der KI-Verordnung und damit über den ganzen Umfang des Vorhabens. Die fünfte entscheidet über den Zeitplan. Beide werden in Vorhaben oft erst gestellt, wenn die Technik schon steht, und dann sind sie teuer.

Was Sie als Nächstes lesen sollten

Fünf Seiten zu den Punkten, die hier nur angerissen sind.

Diese Seite behandelt die Herkunft der Antwort. Wie das sprechende Gegenüber davor technisch funktioniert, mit welcher Verzögerung zu rechnen ist und wann eine geschriebene Antwort die bessere ist, steht auf der Seite zum Avatar-Chatbot. Wie ein Dienst im laufenden Betrieb aussieht, mit Eskalationswegen und der Frage, woran sich der Effekt ablesen lässt, steht auf der Seite zum Kundenservice.

Für öffentliche Stellen kommen Amtssprache, Barrierefreiheit und die Grenze zur verbindlichen Auskunft hinzu, das steht auf der Seite zur Verwaltung. Wer mehrere Sprachfassungen plant, findet dort, was je Fassung neu entsteht und wer sie fachlich abnimmt. Und was von all dem in den Vertrag gehört, Nutzungsrechte, Ablageort, Aufbewahrung und Löschung, steht auf der Seite zur Zusammenarbeit.

Eine Größe aus dem Abruf wird erst im gesprochenen Betrieb zum Problem: Suche, Auswahl der Abschnitte und Formulierung brauchen Zeit, und im Gespräch fällt diese Zeit auf. Was sich davon verkürzen lässt, was nicht, und wie man mit dem Rest umgeht, steht auf der Seite zu interaktive Echtzeit-KI-Avatare.

Häufige Fragen zum Abruf aus dem eigenen Dokumentenbestand

Erfindet ein Avatar mit angebundenen Dokumenten noch etwas?

Seltener, aber ja. In einer von Hand geprüften Auswertung von knapp 18.000 Antworten aus einem solchen Aufbau enthielten 9,3 Prozent der Antworten des damals stärksten geprüften Modells trotzdem erfundene Bestandteile, bei kleinen Modellen war es mehr als die Hälfte. Die Datenschutzaufsicht formuliert es in ihrer Orientierungshilfe ähnlich vorsichtig: Die Methode verringert unrichtige Ausgaben, schließt sie aber nicht vollständig aus. Wer Ihnen null zusagt, hat entweder nicht gemessen oder nicht gelesen.

Warum genügt es nicht, die Berechtigungen im Modell zu hinterlegen?

Weil es dort nichts zu hinterlegen gibt. Die Aufsichtsbehörden schreiben ausdrücklich, dass im Sprachmodell selbst nicht gesteuert werden kann, welcher Nutzer auf welche Informationen zugreifen darf. Steuerbar ist die Stufe davor: welche Abschnitte überhaupt gefunden und an das Modell übergeben werden. Deshalb muss der Rechtefilter vor dem Abruf greifen und nicht danach. Ein Aufbau, der zuerst alles findet und dann die Antwort kürzt, hat die Grenze schon überschritten.

Muss der Avatar seine Quelle nennen?

Keine Vorschrift verlangt wörtlich, dass eine Auskunft die Fundstelle mitliefert. Die Begründung kommt von zwei Seiten. Die Datenschutzaufsicht hält fest, dass die Dokumentation der herangezogenen Abschnitte die Nachvollziehbarkeit erst ermöglicht. Und wer nach ISO 9001 zertifiziert ist, muss Freigabestand und Version jedes Dokuments beherrschen. Eine Auskunft ohne Rückweg zum Dokument ist in diesem System nicht prüfbar. Praktisch heißt das: Fundstelle anzeigen, nicht weil es im Gesetz steht, sondern weil die Antwort sonst niemand nachvollziehen kann.

Ist das mitbestimmungspflichtig?

Regelmäßig ja. § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz greift schon bei der objektiven Eignung einer Einrichtung zur Überwachung von Verhalten oder Leistung, auf eine Absicht kommt es nicht an; das Bundesarbeitsgericht hat das im Beschluss vom 8. März 2022 (1 ABR 20/21) für eine gewöhnliche Büroumgebung bestätigt. Ein System, das Abfragen protokolliert, und protokollieren muss es für den Nachweis, erfüllt diesen Maßstab. Rechnen Sie die Beteiligung in den Zeitplan ein, statt sie zu entdecken.

Es gibt doch einen Beschluss, der KI-Werkzeuge ohne Betriebsrat erlaubt hat.

Den gibt es, und er passt nicht. Das Arbeitsgericht Hamburg hat am 16. Januar 2024 (24 BVGa 1/24) einen Antrag auf einstweilige Untersagung abgewiesen, aber allein deshalb, weil die Beschäftigten dort private Zugänge im Browser nutzten und der Arbeitgeber gar keine Nutzungsdaten erhielt. Ein internes Auskunftssystem auf eigenen Dokumenten mit eigenen Konten ist der umgekehrte Fall. Nebenbei: In der Literatur kursiert dafür das Aktenzeichen 42 BVGa 1/24, das ist falsch.

Fällt so ein System unter die Hochrisiko-Regeln der KI-Verordnung?

Als Auskunftssystem auf einem Dokumentenbestand nicht. Anhang III der Verordnung nennt es nicht. Hochrisiko wird es durch den Zweck, insbesondere über Anhang III Nummer 4, wenn es über Personen entscheidet, Leistung bewertet oder Aufgaben zuweist. Wichtig für die Planung: Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 hat den Geltungsbeginn dieser Pflichten auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Die Einordnung selbst verschiebt sich damit nicht.

Genügt es, das Modell mit unseren Dokumenten nachzutrainieren?

Für diesen Zweck nicht. Ein nachtrainiertes Modell kennt das nächste Handbuch nicht, und es kann nicht sagen, woher eine Aussage stammt, weil das Wissen darin verschmolzen und nicht abgelegt ist. Der Vorteil des Abrufs liegt genau dort, und die Datenschutzaufsicht benennt ihn ausdrücklich: Daten in den Referenzdokumenten lassen sich löschen oder aktualisieren, wenn sie fehlerhaft oder veraltet sind. Bei einem Modell, in dem sie stecken, geht das nicht.

Wo werden unsere Dokumente verarbeitet?

Das entscheiden Sie, und es gehört in den Vertrag, nicht in eine Werbezeile. Möglich ist der Betrieb in Ihrem Rechenzentrum, in einer für Sie betriebenen Umgebung oder bei einem Anbieter mit vertraglich festgelegtem Ort. Was wir nicht tun, ist einen Ort pauschal zuzusagen, bevor geklärt ist, welche Unterlagen überhaupt hineingehören. Die Aufsichtsbehörden empfehlen für solche Systeme ohnehin eine Datenschutz-Folgenabschätzung über alle Bestandteile hinweg. Das ist der Anlass, die Frage einmal richtig zu beantworten.

Wie oft muss der Bestand gepflegt werden?

Regelmäßig, und das ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht der verantwortlichen Stelle. Die Orientierungshilfe verlangt, regelmäßig zu prüfen, ob die verwendeten Referenzdokumente vollständig und aktuell sind, weil unvollständige oder veraltete Daten zu unrichtigen Ausgaben führen. Wie oft, sagt sie nicht; das hängt daran, wie schnell sich Ihre Unterlagen ändern. Wer das nicht einplant, hat nach einem Jahr ein System, das zuverlässig Falsches erzählt.

Was kostet das?

Die Zahl steht im Angebot, nachdem klar ist, welche Quellen angebunden werden, wie viele Berechtigungsstufen es gibt und wer den Bestand pflegt. Der Aufwand liegt selten in der Technik und fast immer in diesen drei Punkten. Eine Zahl vor der Quellenaufnahme wäre geraten.

Zum Mitnehmen

  • Die Anbindung an Dokumente verkleinert die Fehlerquote, sie beseitigt sie nicht. Auch die Aufsicht formuliert das so.
  • Berechtigungen wirken nur vor dem Abruf. Im Sprachmodell selbst lässt sich nicht steuern, wer was sehen darf.
  • Keine Vorschrift verlangt die Fundstelle in der Antwort. Prüfbar wird die Auskunft erst damit.
  • Veraltete Referenzdokumente sind kein Schönheitsfehler, ihre Prüfung ist eine Pflicht der verantwortlichen Stelle.
  • Ein System, das Abfragen protokolliert, ist nach § 87 BetrVG regelmäßig mitbestimmungspflichtig.
  • Hochrisiko wird das System durch seinen Zweck, nicht durch die Technik. Die Pflichten dazu greifen erst ab dem 2. Dezember 2027.
  • Den Verarbeitungsort legt der Vertrag fest, nicht die Produktbeschreibung.

Erst die Quellen aufnehmen, dann über Technik reden

In einer halben Stunde klären wir, welche Ablagen überhaupt in Frage kommen, wo die Berechtigungen herkommen und wer den Bestand pflegt. Wenn sich dabei zeigt, dass zuerst Ordnung in die Ablage gehört, sagen wir das.

Termin vereinbaren

Wählen Sie einen Zeitpunkt, der Ihnen passt. Das Gespräch dauert dreißig Minuten und findet als Videokonferenz statt.

Die Terminbuchung läuft über Calendly. Beim Laden des Kalenders werden Daten an Calendly übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Anfrage stellen

Wenn Ihnen ein Termin zu früh ist, schildern Sie hier kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung, ob sich die Rechnung bei Ihrem Aufkommen trägt.

Wir antworten in der Regel am selben Werktag.

AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Diese Seite ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen und keine Kundenreferenz. Wo Marktpreise genannt sind, stehen Herkunft und Stand dabei. Stand: August 2026. Mehr zur Redaktion

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Quellen einordnen lassen30 Minuten, ohne Vorbereitung

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