Drei Personen im Gespräch an einem Konferenztisch, eine erklärt etwas mit den Händen

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Beispielrechnung

KI-Avatare in der Studienberatung, durchgerechnet an einer Hochschule mit 28.000 Studierenden

Wie sich ein Avatar in der wiederkehrenden Zulassungsauskunft rechnet, warum die Lehre kein Einstiegsprojekt ist und weshalb die Abbruchquote nicht in die Ziele gehört.

AIAIdentical Redaktion13. August 202612 Minuten
Drei Personen im Gespräch an einem Konferenztisch, eine erklärt etwas mit den Händen
In der Beratung wiederholen sich die Fragen. In der Lehre wiederholen sich die Rechtsfragen.
Beispielrechnung, keine Kundenreferenz

Das Unternehmen auf dieser Seite gibt es nicht. Name, Kennzahlen und Abläufe sind erfunden und zeigen, wie sich ein solches Vorhaben rechnen lässt und woran es sich messen ließe. Es sind keine gemessenen Ergebnisse und keine Erwartung für Ihr Haus. Die Annahmen jeder Rechnung stehen im Text, damit Sie sie durch Ihre eigenen Zahlen ersetzen können.

Kurz beantwortet

Für eine Hochschule mit 28.000 Studierenden und 95.000 Beratungsanfragen im Jahr trägt sich ein Avatar in dieser Rechnung nach etwa fünf Monaten: 53.460 Euro eingesparte Bearbeitung gegen 14.000 Euro Einstieg, 4.800 Euro für barrierefreie Fassungen und 3.240 Euro Pflege. Der Einstieg liegt in der Studienberatung und nicht in der Lehre, weil dort Lehrverpflichtung, Urheberrecht am Skript und Persönlichkeitsrecht gleichzeitig zu klären sind. Die Rechnung hängt an einer Größe, die viele Hochschulen nicht erheben: dem Anlass jeder Anfrage. Vier Wochen Strichliste im Bewerbungszeitraum ersetzen jede Schätzung. Die Abbruchquote im ersten Studienjahr wird sich dagegen nicht bewegen, denn ihre Ursachen sind Finanzierung und Studienwahl und keine Informationslücken. Alle Zahlen auf dieser Seite sind Modellwerte.

Die Beispielhochschule

Eine internationale Hochschule mit 28.000 Studierenden und einer Studienberatung, die den Andrang nicht deckt.

Die EuropaUniversität ist erfunden. Sie steht in dieser Rechnung für einen Fall, der an großen Hochschulen die Regel ist: rund 28.000 Studierende, ein breites Studienangebot, ein hoher Anteil internationaler Bewerbungen und eine Studienberatung, die im Bewerbungszeitraum Wochen im Rückstand ist.

Zwei Eigenschaften unterscheiden diesen Fall von einem Unternehmen. Die Auskunft zu Fristen und Zulassung ist rechtlich erheblich, weil daran Bewerbungen hängen. Und die Lehre ist kein beliebiger Prozess, sondern durch Lehrverpflichtung, Urheberrecht und akademische Freiheit gebunden.

In der Beratung ist ein Avatar eine Entlastung. In der Lehre ist er ein Vorhaben mit drei Rechtsfragen. Diese Reihenfolge bestimmt, wo man anfängt.

Wo die Beratung hängt

Vier Engpässe, von denen sich einer gut, einer teilweise und zwei nicht adressieren lassen.

In der Ausgangslage dieses Beispiels stehen vier Engpässe. Der Bestand dieser Seite zählte sechs Anwendungsfälle auf, von der Beratung über virtuelle Dozenten bis zum Alumni-Netzwerk, und wies für alle eine Verbesserung in Prozent aus.

Vier Engpässe der Beispielhochschule und ihre Eignung für Videoformate.
Engpass Beschreibung Mit Video adressierbar
Wiederkehrende Zulassungsfragen Welche Unterlagen, welche Fristen, welcher Nachweis. Dieselben Fragen, zehntausendfach im Jahr. Ja, das ist der stärkste Effekt
Sprachen Bewerbungen kommen aus vielen Ländern, Informationen liegen auf Deutsch und Englisch vor. Ja, jede Sprache ist eine Tonspur
Betreuung in Grundlagenkursen Viele Studierende, wenige Lehrende, immer dieselben Verständnisfragen. Teilweise, und rechtlich voraussetzungsreich
Studienabbruch im ersten Jahr Finanzierung, falsche Studienwahl, Leistungsanforderungen. Nein, keine dieser Ursachen ist eine Informationslücke

Für die Rechnung weiter unten zählen die ersten beiden Zeilen. Die dritte ist möglich, gehört aber nicht in den Einstieg, weil sie drei Rechtsfragen zugleich aufwirft. Die vierte bleibt außen vor, und das ist der wichtigste Unterschied zum Bestand dieser Seite.

Was in diesem Beispiel entsteht

Zwei Avatare in der Studienberatung, vier weitere Sprachen, und die Lehre bewusst außen vor.

Der Einstieg umfasst zwei Avatare aus der Studienberatung, eingesetzt für die häufigsten Fragen zu Zulassung, Bewerbung und Studienstart, dazu vier weitere Sprachen auf demselben Bild. Der Ablauf von der Aufnahme bis zur Freigabe steht auf der Schritt-für-Schritt-Seite.

Warum nicht mit der Lehre anfangen

Ein Avatar in der Lehre berührt die Lehrverpflichtung, weil die Anrechnung digitaler Formate landesrechtlich geregelt ist. Er berührt das Urheberrecht, weil das Skript der Person gehört und nicht der Hochschule. Und er berührt das Persönlichkeitsrecht, weil ein Widerruf mitten im Semester ein Modul unbrauchbar macht. Jede dieser Fragen ist lösbar. Alle drei gleichzeitig im ersten Vorhaben zu lösen, verzögert es um ein Jahr.

Wo die Auskunft endet

Jedes Video erklärt das Verfahren und nennt, wo die verbindliche Fassung steht. Fristen aus der Prüfungs- oder Zulassungsordnung werden nicht im Video genannt, sondern verlinkt. Der Grund ist einfach: Ordnungen ändern sich zum Semester, ein Video nicht von selbst. Eine falsche Frist in einer hochschuleigenen Quelle ist keine Ungenauigkeit, sondern ein Grund für einen Widerspruch.

Drei Personen gehen einen hellen Bürogang entlang, von hinten aufgenommen
Die Beratung ist der Ort, an dem sich Fragen wiederholen. Dort beginnt ein solches Vorhaben.

Was vor der ersten Aufnahme geklärt sein muss

Vier Punkte, die an einer Hochschule anders liegen als in einem Unternehmen.

Vier Punkte, die vor der ersten Aufnahme geklärt sein müssen. Der zweite wird am häufigsten übersehen.
Punkt Woraus er folgt Was zu tun ist
Einwilligung zum Bildnis Kunsturhebergesetz, Artikel 6 Datenschutz-Grundverordnung. Schriftlich, zweckgebunden, widerruflich, ohne Nachteil bei Verweigerung
Nutzungsrechte am Skript Urheberrecht der verfassenden Person, unabhängig vom Dienstverhältnis. Einräumung ausdrücklich vereinbaren, Umfang und Dauer benennen
Lehrverpflichtung Lehrverpflichtungsverordnung des jeweiligen Landes. Anrechnung vorab mit dem Justiziariat klären, nicht unterstellen
Beteiligung der Gremien Personalvertretungsrecht, hochschulinterne Ordnungen. Personalrat und zuständige Gremien vor der Anbieterauswahl einbeziehen

Einwilligung und Nutzungsrecht sind zwei Dinge. Wer nur das Bildnis regelt, darf das Gesicht verwenden und den Inhalt nicht.

Die Rechnung über zwölf Monate

Vier Annahmen, eine Zahl am Ende und der Posten, der jährlich wiederkehrt.

Was in dieser Rechnung nicht steht

Die Zahl der Bewerbungen. Es ist plausibel, dass mehr Menschen sich bewerben, wenn sie das Verfahren in ihrer Sprache erklärt bekommen. Diese Wirkung in Euro zu fassen setzt aber voraus, dass man einer Bewerbung einen Wert zuschreibt, und der hängt an Studiengebühren, Landesmitteln und Kapazität. Wer damit rechnet, rechnet mit einer Annahme über die Hochschulfinanzierung und nicht über den Avatar.

Person sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und Papierunterlagen und liest darin
Die Zahl der wiederkehrenden Anfragen steht nach vier Wochen Strichliste im Bewerbungszeitraum.

Woran sich der Effekt ablesen lässt

Vier Größen, davon drei belastbar und eine als Gegenprobe.

Der Bestand nannte vier Blöcke mit über zwanzig Prozentwerten. Sinnvoller als eine erfundene Zahl ist die Angabe, welche Größe sich erheben lässt und welche man bewusst mitmisst, um eine falsche Erwartung zu widerlegen.

Vier Messgrößen für dieses Beispiel. Die letzte steht bewusst dabei, weil sie sich nicht bewegen wird.
Größe Wie sie erhoben wird Erwartung
Anfragen je Anlass Erfassung in der Beratung, vier Wochen Strichliste im Bewerbungszeitraum. Niedriger bei den Anlässen, für die es ein Video gibt
Bearbeitungszeit je Anfrage Selbsteinschätzung der Beratung, gemittelt. Unverändert, entlastet wird über die Menge
Abrufe je Sprache Aus der Auslieferungsstatistik der Videos. Sehr ungleich verteilt, entscheidet über weitere Sprachen
Abbruchquote im ersten Jahr Aus der Hochschulstatistik. Unverändert. Diese Zeile ist die Gegenprobe zur Erwartung

Die letzte Zeile ist die wichtigste. Wenn im Beschluss eine gesenkte Abbruchquote als Ziel steht, gilt das Vorhaben nach zwei Jahren als gescheitert, obwohl die Beratung entlastet ist und die Rechnung aufgeht. Ziele, die das Mittel nicht erreichen kann, gehören nicht in die Vorlage.

Was in solchen Vorhaben schiefgeht

Vier Schwierigkeiten, die an Hochschulen regelmäßig auftreten.

Das Nutzungsrecht am Inhalt fehlt

Die Einwilligung zum Bildnis liegt vor, das Skript stammt aus der Vorlesung einer Professorin, und niemand hat über Nutzungsrechte gesprochen. Beim Ausscheiden steht die Hochschule mit einem Modell da, das sie nicht verwenden darf. Zwei Sätze in der Vereinbarung verhindern das.

Fristen stehen im Video

Sie ändern sich zum Semester, und die Videos ändern sich nicht mit. Danach steht eine falsche Frist in einer hochschuleigenen Quelle, und die betroffene Person hat einen guten Grund für einen Widerspruch. Die Lösung ist unspektakulär: Verfahren erklären, Fristen verlinken.

Die Lehrenden erwarten Entlastung in der Lehre

Der Einstieg liegt in der Beratung, und dort werden Lehrende nicht entlastet. Wer das Vorhaben mit dem Versprechen weniger Lehrbelastung einführt, verliert die Unterstützung genau in dem Moment, in dem die ersten Videos laufen. Der Nutzen für Lehrende kommt später und in einem eigenen Vorhaben.

Zu viele Sprachen zum Start

Jede Sprache ist in der Produktion günstig und in der Pflege teuer. Wer zum Semesterbeginn zwölf Sprachen anlegt, hat bei der nächsten Änderung der Zulassungsordnung zwölf Aktualisierungen und wird sie nicht alle machen. Fassungen unterschiedlichen Stands sind schlechter als eine Sprache weniger.

Wie Sie das für Ihre Hochschule nachrechnen

Vier Wochen Vorlauf, drei Zahlen, eine Vorlage ohne falsches Ziel.

  1. Lassen Sie die Beratung vier Wochen lang den Anlass jeder Anfrage mitschreiben, aufgeteilt nach zehn Anlässen.
  2. Schätzen Sie die Bearbeitungszeit je Anfrage. Auf fünf Minuten genau reicht.
  3. Setzen Sie Ihren internen Stundensatz einschließlich Nebenkosten ein.
  4. Zählen Sie, wie oft sich Zulassungs- und Prüfungsordnungen im Jahr ändern. Diese Zahl mal Zahl der Sprachen ist Ihr Pflegeaufwand.
  5. Streichen Sie die Abbruchquote aus den Zielen der Vorlage. Nehmen Sie sie als Beobachtungsgröße auf, nicht als Erfolgskriterium.

Wenn Sie die Zahlen zusammenhaben und wissen wollen, ob die Rechnung trägt, gehen wir sie in dreißig Minuten gemeinsam durch. Wenn sie bei Ihnen nicht aufgeht, sagen wir das im selben Gespräch.

Häufige Fragen zu dieser Rechnung

Sind die Zahlen auf dieser Seite gemessen?

Nein. Hochschule, Abläufe und Kennzahlen sind erfunden. Der Bestand dieser Seite nannte über zwanzig Prozentwerte, darunter bessere Prüfungsleistungen und eine gesenkte Abbrecherquote. Diese Fassung rechnet mit vier Annahmen, die im Text stehen, und sagt bei der Abbrecherquote ausdrücklich, dass sie sich nicht bewegen wird.

Kann ein Avatar eine Vorlesung halten?

Er kann eine aufgezeichnete Grundlagenvorlesung vortragen. Eine Lehrveranstaltung im Sinne der Lehrverpflichtung ist das nicht: Die Lehrverpflichtungsverordnungen der Länder knüpfen an die persönliche Erbringung an, und die Anrechnung digitaler Formate ist eigens geregelt. Wer ein Avatar-Modul als Erfüllung der Lehrverpflichtung verbucht, sollte das vorher mit dem Justiziariat klären, nicht nachher.

Wem gehört das Lehrmaterial im Avatar-Modul?

Das Urheberrecht am Skript bleibt bei der Person, die es geschrieben hat, unabhängig davon, wer den Avatar bezahlt hat. Für die Nutzung braucht die Hochschule eine Einräumung von Nutzungsrechten, und die gehört in dieselbe Vereinbarung wie die Einwilligung zum Bildnis. Beides ist unabhängig voneinander widerruflich, und beides gehört vor die Aufnahme.

Senkt ein Avatar die Abbruchquote?

Nach unserer Einschätzung nicht. Studienabbruch entsteht aus Finanzierungsproblemen, falscher Studienwahl und Leistungsanforderungen. Ein jederzeit verfügbares Erklärvideo hilft der Person, die lernen will und eine Frage hat. Es hilft nicht der Person, die arbeiten muss oder im falschen Fach sitzt. Wer hier eine Wirkung verspricht, verspricht das Falsche.

Was passiert mit dem Modell, wenn die Professorin die Hochschule verlässt?

Das gehört vorher geregelt. Die Einwilligung ist widerruflich, und mit dem Widerruf wird das Modell stillgelegt. Für Module, die zu einem Studiengang gehören, heißt das: Es braucht einen Plan für den Ersatz, sonst fehlt mitten im Semester ein Baustein. Aus genau diesem Grund ist die Studienberatung der bessere Einstieg als die Lehre.

Zum Mitnehmen

  • Der Hebel liegt in der Studienberatung, nicht in der Lehre. Dort wiederholen sich dieselben Fragen zu Zulassung, Fristen und Unterlagen tausendfach.
  • Die Lehre berührt Lehrverpflichtung, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht gleichzeitig. Das ist lösbar, aber es ist kein Einstiegsprojekt.
  • Die Abbrecherquote wird sich nicht bewegen. Wer sie als Ziel in den Beschluss schreibt, liefert die Grundlage für das Scheitern des Vorhabens.
  • Studien- und Prüfungsordnungen ändern sich jährlich. Jede Änderung läuft durch alle Sprachfassungen, und dieser Posten steht in der Rechnung.
  • Auskünfte mit Prüfungsrelevanz gehören nicht in ein Video. Fristen aus der Prüfungsordnung sind verbindlich, ein Videostand ist es nicht.

Ihre Zahlen statt unserer Annahmen

In dreißig Minuten setzen wir Ihr Anfragevolumen, Ihre Bearbeitungszeiten und Ihren Stundensatz in die Aufstellung oben ein. Sie gehen mit einer Zahl aus dem Gespräch, nicht mit einem Angebot.

Termin vereinbaren

Wählen Sie einen Zeitpunkt, der Ihnen passt. Das Gespräch dauert dreißig Minuten und findet als Videokonferenz statt.

Die Terminbuchung läuft über Calendly. Beim Laden des Kalenders werden Daten an Calendly übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Anfrage stellen

Wenn Ihnen ein Termin zu früh ist, schildern Sie hier kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung, ob sich die Rechnung bei Ihrem Aufkommen trägt.

Wir antworten in der Regel am selben Werktag.

AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Diese Seite ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen und keine Kundenreferenz. Wo Marktpreise genannt sind, stehen Herkunft und Stand dabei. Stand: August 2026. Mehr zur Redaktion

Die auf dieser Seite gezeigten Bilder sind ganz oder teilweise künstlich erzeugt. Kennzeichnung nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Weitere Angaben unter Transparenz.

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