Start / Mit HeyGen einen KI-Avatar erstellen
Plattform
Mit HeyGen einen KI-Avatar erstellen, der Ablauf in fünf Schritten
Sechs Anforderungen an das Aufnahmematerial nach den Angaben des Anbieters, der Ablauf von der Anmeldung bis zum ersten Video, die Guthabenrechnung, die Dokumentationspflichten bei einem US-Anbieter und die vier Aufgaben, die keine Plattform übernimmt.

Diese Seite beschreibt den Ablauf in einer Plattform eines Drittanbieters. Alle Angaben zu Funktionen, Anforderungen und Tarifen sind am 14. August 2026 an den Hilfe- und Entwicklerseiten von HeyGen geprüft und mit Adresse belegt. Anbieterangaben ändern sich häufig, teils mehrmals im Jahr; prüfen Sie sie vor einer Entscheidung an der Quelle nach. Wir sind kein Vertriebspartner von HeyGen und die Seite ist keine Rechtsberatung.
Der Ablauf in dieser Plattform ist kurz: Aufnahme hochladen, Einwilligungsvideo aufnehmen, verarbeiten lassen, Text eingeben, Video erzeugen. Die Anforderungen an das Material sind niedriger als erwartet, denn der Anbieter selbst schreibt, dass kein Studio nötig ist; entscheidend sind 1080p, ein durchgehender Clip ohne Schnitt, Kamera auf Augenhöhe und Ihre Stimme in der Aufnahme, weil die Lippen daraus abgeleitet werden. Abgerechnet wird nach Guthabenpunkten, deren Verbrauch vom Modell abhängt. Verarbeitet wird in den USA, was zu dokumentieren ist. Skript, fachliche Freigabe, Einwilligung und Kennzeichnung übernimmt keine Plattform, und sie bestimmen den Aufwand eines Vorhabens.
Was die Plattform verlangt
Sechs Anforderungen an das Material, alle aus der Anleitung des Anbieters.
Der erste Schritt ist eine Aufnahme, und die Anforderungen daran sind niedriger, als das Thema erwarten lässt. Die folgenden Angaben stehen in der Anleitung des Anbieters zum Digital Twin und in seinem Leitfaden zu den Bewegungsmodellen, Stand 14. August 2026.
| Anforderung | Vorgabe des Anbieters | Worauf es dabei ankommt |
|---|---|---|
| Gerät | Telefon, Webcam oder Kamera | Kein Studio nötig, das sagt der Anbieter selbst |
| Auflösung | Mindestens 1080p bei 30 Bildern je Sekunde | 4K bei 60 Bildern verbessert das Ergebnis |
| Länge | Ab etwa 15 Sekunden, empfohlen bis 2 Minuten | Bandbreite an Ausdruck zählt mehr als Länge |
| Schnitt | Ein durchgehender Clip, keine zusammengesetzten Teile | Häufigster Grund für eine abgelehnte Aufnahme |
| Kamerastand | Auf Augenhöhe, etwa 60 bis 90 Zentimeter Abstand | Von unten oder oben aufgenommen verzerrt das Gesicht |
| Ton | Ihre Stimme muss in der Aufnahme sprechen | Auch wenn später eine andere Stimme genutzt wird, für die Lippen nötig |
Die letzte Zeile überrascht am häufigsten. Auch wer später eine Bibliotheksstimme verwenden will, muss in der Aufnahme sprechen, weil die Lippenbewegung aus dem gesprochenen Ton abgeleitet wird. Eine stumme Aufnahme ist deshalb unbrauchbar, selbst wenn das Bild gut ist.

Der Ablauf, fünf Schritte
Von der Anmeldung bis zum ersten Video.
Der Weg ist kurz und in einer Sitzung zu gehen. Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte aus eigenen Projekten und keine Zusage des Anbieters.
| Schritt | Was zu tun ist | Zeit |
|---|---|---|
| Konto und Avatarplatz | Anmelden, im Bereich Avatare eine neue Erstellung beginnen | Minuten |
| Aufnahme hochladen | Den durchgehenden Clip nach den Vorgaben oben hochladen | Minuten, je nach Datei |
| Einwilligungsvideo | Kurze Aufnahme der abgebildeten Person mit ihrer Zustimmung | Minuten |
| Verarbeitung | Die Plattform rechnet das Modell, nichts zu tun | Meist am selben Tag |
| Erstes Video | Text eingeben, Look und Stimme wählen, erzeugen lassen | Minuten |
Für das Bewegungsmodell trifft die Plattform die Wahl weitgehend selbst: Bei einer videobasierten Erscheinung einer echten Person wird das dafür vorgesehene Modell automatisch verwendet, das andere ist für erzeugte oder nicht menschliche Figuren gedacht. Wer eine erfundene Persona baut, arbeitet also mit einem anderen Weg als wer sich selbst abbildet.
Was die Plattform nicht übernimmt
Vier Aufgaben, die den Aufwand bestimmen.
Die Schritte oben dauern eine Stunde. Ein Vorhaben mit zwanzig Videos dauert Wochen, und der Unterschied liegt vollständig in diesen vier Punkten. Sie fallen bei jedem Anbieter an.
- Das Skript. Ein Text, der geschrieben wirkt, klingt gesprochen überladen. Kurze Sätze, ein Gedanke je Satz, Zahlen in der Form, in der sie gesprochen werden sollen.
- Die fachliche Freigabe. Wer im Haus bestätigt, dass der Inhalt richtig ist? Bei Sicherheits- und Rechtsthemen ist dieser Schritt der längste im ganzen Ablauf.
- Die Einwilligung mit Zweck, Kanälen, Dauer, Beteiligten und Widerrufsweg. Das Einwilligungsvideo der Plattform deckt das nicht ab.
- Die Kennzeichnung. Für Inhalte, die eine Person zeigen, die so nichts gesagt hat, sieht die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz eine Offenlegungspflicht vor.
Die Plattform löst die Technik. Den Aufwand machen Text, Freigabe, Einwilligung und Kennzeichnung, und die bleiben im Haus.

Die Guthabenrechnung
Wie abgerechnet wird und woran sich die Tarifwahl entscheidet.
Der Anbieter rechnet nicht nach Minuten, sondern nach Guthabenpunkten, und der Verbrauch je Minute hängt vom gewählten Modell ab. Für die Planung heißt das: Die Minutenzahl allein sagt nichts, entscheidend ist die Kombination aus Minuten und Modell.
| Tarif | Preis im Monat | Guthaben |
|---|---|---|
| Creator | 29 US-Dollar, jährlich 24 | 600 Punkte |
| Pro | 49 US-Dollar | 1.000 Punkte |
| Business | 149 US-Dollar, weitere Plätze je 20 | Nach Tarifangabe |
Zwei Punkte, die in der Planung regelmäßig übersehen werden. Erstens sind Guthabenpunkte an den Monat gebunden; wer im Januar wenig und im Februar viel erzeugt, zahlt für den Februar nach. Zweitens ist die Zahl der Avatarplätze begrenzt, und mehrere Personen im Unternehmen brauchen mehrere Plätze. Die vollständige Rechnung mit Vergleich zu anderen Anbietern steht auf der Preisübersicht.
Datenschutz und Dokumentation
Was zu dokumentieren ist, wenn ein US-Anbieter im Spiel ist.
HeyGen hat seinen Sitz in den USA, und damit liegt der Verarbeitungsort für Bild und Stimme außerhalb der EU. Das ist kein Ausschlussgrund, aber es ist eine Angabe, die dokumentiert gehört, statt sie durch eine Zusage zu ersetzen, die nicht zutrifft.
| Punkt | Angabe des Anbieters | Was Sie damit tun |
|---|---|---|
| Übermittlung in die USA | Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework, zusätzlich Standardvertragsklauseln | Im Verzeichnis der Verarbeitungen führen, Zertifizierung nachprüfen |
| Prüfbericht | SOC 2 Type II | Als Nachweis zu den Unterlagen nehmen |
| Modelltraining | Kundeninhalte werden nach Anbieterangabe nicht dafür verwendet | In der Einwilligung erwähnen, Angabe datieren |
| Auftragsverarbeitung | Vertrag über die Verarbeitung im Auftrag | Abschließen und ablegen, vor der ersten Aufnahme |
Wer auf der eigenen Webseite eine ausschließliche Verarbeitung in Europa zusichert und zugleich mit einem US-Anbieter arbeitet, hat einen Widerspruch im eigenen Haus. Der Verarbeitungsort hängt vom Anbieter und vom Auftrag ab, und genau so gehört er beschrieben.
Quellen
Alle Plattformangaben dieser Seite, Stand 14. August 2026 geprüft.
Anbieterangaben ändern sich häufig. Prüfen Sie die Zahlen und Anforderungen vor einer Entscheidung an der Quelle nach; die folgenden Adressen sind die, aus denen die Angaben dieser Seite stammen.
- HeyGen, Anleitung zum ersten Digital Twin. Anforderungen an Gerät, Auflösung, Schnitt und Ton, Einwilligungsvideo.
- HeyGen, Leitfaden zu den Bewegungsmodellen. Kein Studio nötig, Kamerastand und Abstand, Wahl des Modells je Art der Erscheinung.
- HeyGen, Erläuterung zu den Erscheinungen. Zahl der Looks je Avatarplatz, Mindestlänge für einen Videolook, Bindung an die eingewilligte Person.
- HeyGen, Entwicklerdokumentation zur Avatarerstellung. Erstellung aus Video, Foto oder Textbeschreibung über die Schnittstelle.
- HeyGen, Hilfeseite zu den guthabenbasierten Tarifen. Punktezahl je Tarif, Verbrauch je Modell, Preis für weitere Plätze.
- HeyGen, Sicherheitsangaben. Speicherort, Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln, Prüfbericht, Modelltraining.
Nächste Schritte
Wohin es von hier weitergeht.
Wer die Aufnahme vorbereitet, findet die ausführliche Anleitung mit Licht, Ton und den häufigsten Fehlern auf der Seite zur eigenen Aufnahme. Wer wissen will, was aus dem Material technisch entsteht, findet das auf der Seite zum Modell.
Wer die Einwilligung entwerfen muss, findet die sechs Pflichtangaben auf der Seite zu den eigenen Rechten. Wer zwischen Selbermachen und Beauftragen entscheidet, findet die vollständige Rechnung beider Wege auf der Entscheidungsseite, und den Vergleich der Anbieter im Auswahlleitfaden.
Diese Seite beschreibt den Ablauf in einer bestimmten Plattform. Wer den Ablauf ohne Anbieterbindung sucht, weil die Wahl noch offen ist oder später wechseln soll, findet ihn auf der Seite zum AI Avatar Generator. Die fünf Schritte sind überall dieselben, unterschiedlich sind die Guthabenrechnung und der Verarbeitungsort.
Häufige Fragen zum Ablauf in HeyGen
Brauche ich ein Studio für einen guten Avatar?
Nach den eigenen Angaben des Anbieters nicht. In der Anleitung zum Digital Twin steht ausdrücklich, dass ein modernes Mobiltelefon, eine Webcam oder eine Kamera genügen und die Umgebung weniger zählt als ein deutlich sichtbares, gut beleuchtetes Gesicht. Was tatsächlich zählt, sind Auflösung, ein durchgehender Clip ohne Schnitt, ein ruhiger Raum und Ihr Ton in der Aufnahme.
Wie viel Material braucht die Plattform?
Für den Digital Twin gibt der Anbieter ab etwa fünfzehn Sekunden brauchbarer Aufnahme an, empfohlen bis zu zwei Minuten. Für einen zusätzlichen Videolook, also eine weitere Erscheinung derselben Person, sind mindestens zwei Minuten gefordert, mit durchgehend sichtbarem und unverdecktem Gesicht. Mehr Bandbreite an Ausdruck bringt in beiden Fällen mehr als mehr Länge.
Was ist das Einwilligungsvideo und kann ich es überspringen?
Es ist eine kurze Aufnahme, in der die abgebildete Person der Erstellung zustimmt, und die Plattform verlangt sie. Überspringen lässt sich das nicht. Für den Betrieb im Unternehmen genügt diese Aufnahme allerdings nicht als rechtliche Grundlage: Sie ist ein Nachweis gegenüber dem Anbieter, keine Einwilligung mit Zweck, Kanälen, Dauer und Widerrufsweg. Was hineingehört, steht auf der Seite zu den eigenen Rechten.
Was kostet die Plattform?
Zum Stand vom 13. August 2026 kostet der Tarif Creator 29 US-Dollar im Monat mit 600 Guthabenpunkten, Pro 49 US-Dollar mit 1.000 Punkten und Business 149 US-Dollar, weitere Plätze je 20 US-Dollar. Abgerechnet wird nach Punkten, und der Verbrauch je Minute hängt vom gewählten Modell ab. Die Rechnung für Ihren Fall und der Vergleich mit anderen Anbietern stehen auf der Preisübersicht.
Kann ich mehrere Erscheinungen einer Person anlegen?
Ja, und das ist praktisch der nützlichste Teil. Eine Person ist ein Avatar mit mehreren Looks, die alle an dieselbe Identität gebunden sind; der Anbieter nennt bis zu 500 Looks je Avatarplatz, Foto- und Videolooks zusammen. Alle Looks müssen dieselbe Person zeigen, für die die Einwilligung vorliegt. Sinnvoll sind in der Praxis zwei bis drei, mehr wird selten genutzt.
Wo werden meine Aufnahmen verarbeitet?
HeyGen ist ein Anbieter mit Sitz in den USA. Nach den eigenen Sicherheitsangaben ist das Unternehmen unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, hat zusätzlich Standardvertragsklauseln und SOC 2 Type II, und gibt an, Kundeninhalte nicht für das Training der Modelle zu verwenden. Für die eigene Dokumentation heißt das: Der Verarbeitungsort liegt außerhalb der EU, und das gehört in die Einwilligung und ins Verzeichnis der Verarbeitungen.
Lässt sich ein bestehender Avatar nachträglich verbessern?
Am errechneten Modell nicht. Was hilft, ist ein zusätzlicher Look aus besserem Material oder ein neuer Avatar aus einer neuen Aufnahme. Wer mit dem Ergebnis unzufrieden ist, sollte vorher prüfen, ob die Ursache tatsächlich im Bild liegt: In den meisten Fällen, die wir gesehen haben, lag sie in der Betonung, in der Länge des Videos oder im Text.
Geht das auch über eine Schnittstelle?
Ja, der Anbieter dokumentiert eine Programmierschnittstelle, über die Avatare aus Video, aus einem Foto oder aus einer Textbeschreibung entstehen und Videos erzeugt werden. Das ist der Weg für Serien mit vielen Fassungen, etwa personalisierte Ansprachen. Der Einwilligungsschritt entfällt dabei nicht.
Bleibt etwas bei mir, wenn die Plattform alles macht?
Vier Dinge, und sie bestimmen den Aufwand: das Skript, die fachliche Freigabe, die Einwilligung mit Widerrufsweg und die Kennzeichnung des Ergebnisses. Diese vier fallen bei jedem Anbieter an und werden von keiner Plattform übernommen. Wer mit zwanzig Videos plant, plant sie zwanzigmal.
Zum Mitnehmen
- Der Anbieter selbst sagt, dass kein Studio nötig ist. Auflösung, ein durchgehender Clip, ein ruhiger Raum und Ihr Ton in der Aufnahme sind die Anforderungen.
- Ab etwa fünfzehn Sekunden entsteht ein Digital Twin, empfohlen bis zwei Minuten. Ein zusätzlicher Videolook braucht mindestens zwei Minuten.
- Das Einwilligungsvideo der Plattform ist ein Nachweis gegenüber dem Anbieter und ersetzt keine Einwilligung mit Zweck, Kanälen, Dauer und Widerrufsweg.
- Abgerechnet wird nach Guthabenpunkten, der Verbrauch je Minute hängt vom Modell ab.
- Eine Person ist ein Avatar mit mehreren Looks. Zwei bis drei sind in der Praxis genug.
- Der Verarbeitungsort liegt in den USA, mit Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln. Das gehört dokumentiert.
- Skript, fachliche Freigabe, Einwilligung und Kennzeichnung bleiben bei Ihnen, unabhängig von der Plattform.
Wenn der Selbstversuch nicht trägt
Wenn Sie den Weg oben gegangen sind und das Ergebnis nicht überzeugt, sehen wir in einer halben Stunde nach, woran es liegt. In den meisten Fällen liegt es an Text, Länge oder Betonung und nicht an der Aufnahme. Sie gehen mit einer Einschätzung aus dem Gespräch, nicht mit einem Angebot.
Termin vereinbaren
Wählen Sie einen Zeitpunkt, der Ihnen passt. Das Gespräch dauert dreißig Minuten und findet als Videokonferenz statt.
Die Terminbuchung läuft über Cal.com. Beim Laden des Kalenders werden Daten an Cal.com übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.
Anfrage stellen
Wenn Ihnen ein Termin zu früh ist, schildern Sie hier kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung, ob sich die Rechnung bei Ihrem Aufkommen trägt.
Ihre Anfrage ist angekommen. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag.
Die Anfrage ließ sich nicht zustellen. Schreiben Sie uns bitte an info@aidentical.de.
AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Diese Seite ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen und keine Kundenreferenz. Wo Marktpreise genannt sind, stehen Herkunft und Stand dabei. Stand: August 2026. Mehr zur Redaktion
Die auf dieser Seite gezeigten Bilder sind ganz oder teilweise künstlich erzeugt. Kennzeichnung nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Weitere Angaben unter Transparenz.
Ergebnis prüfen lassen30 Minuten, ohne Vorbereitung