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Überblick
KI-Avatar erstellen, wo Sie anfangen und in welcher Reihenfolge
Fünf Entscheidungen, die in einer bestimmten Reihenfolge fallen, zehn Seiten mit je einer Aufgabe und drei Ausgangslagen mit dem jeweils kürzesten Weg dahin.

Das Video liegt bei Wistia. Erst beim Abspielen werden Daten dorthin übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.
Diese Seite ordnet ein und verspricht kein Ergebnis. Angaben zu Plattformfunktionen und Preisen geben den Stand vom August 2026 wieder und ändern sich schnell. Die rechtlichen Hinweise sind eine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Die Entscheidungen fallen in dieser Reihenfolge: Anlass und Menge, dann Verfahren, dann Rechte, dann Aufnahme, dann Prüfung. Wer beim Werkzeug anfängt, entscheidet zu früh, und wer die Rechte zuletzt klärt, muss im Streitfall neu aufnehmen. Der technische Teil ist dabei der kürzere; die Dauer bestimmen ein Text, der gesprochen funktioniert, und die fachliche Freigabe. Für jede der fünf Entscheidungen gibt es hier eine eigene Seite, dazu fünf weitere zu Sonderfällen wie der erfundenen Figur, dem Ablauf in HeyGen und dem Vertrag mit einer Agentur. Der schnellste erste Schritt ist ein eigener Versuch in einer Gratisstufe: eine Stunde Aufwand, keine Kosten, und eine belastbarere Antwort als jede Vorführung.
Fünf Entscheidungen in dieser Reihenfolge
Was zuerst geklärt sein muss, damit das Folgende nicht raten ist.
Die meisten Vorhaben, die versanden, sind in der falschen Reihenfolge gestartet: erst ein Werkzeug ausgewählt, dann gefragt, wofür. Diese fünf Entscheidungen hängen so voneinander ab, dass die spätere ohne die frühere nicht zu treffen ist.
| Reihenfolge | Entscheidung | Wovon sie abhängt |
|---|---|---|
| 1 | Anlass und Menge | Zahl der Videos, Länge, Sprachen, wer darin spricht |
| 2 | Verfahren | Ergibt sich aus Menge und Anlass, nicht umgekehrt |
| 3 | Rechte | Wessen Gesicht und Stimme, mit welcher Einwilligung und wie lange |
| 4 | Aufnahme | Raum, Licht und Ton bestimmen die Obergrenze des Ergebnisses |
| 5 | Prüfung | Woran das Ergebnis gemessen wird, und von wem freigegeben |
Die dritte Entscheidung fällt in der Praxis zuletzt und gehört an den Anfang. Wer eine Aufnahme gemacht hat und danach klärt, wofür sie verwendet werden darf, muss im Streitfall neu aufnehmen. Was in eine Einwilligung gehört, steht auf der Seite zu den Rechten der abgebildeten Person.
Welche Frage auf welcher Seite steht
Zehn Seiten mit je einer Aufgabe.
Dieser Bereich ist nach Fragen geordnet und nicht nach Suchbegriffen. Jede der zehn Seiten beantwortet eine, und keine wiederholt eine andere.
| Ihre Frage | Die Seite dazu |
|---|---|
| Welche Wege gibt es überhaupt, und welcher passt zu meiner Menge? | Verfahren im Vergleich |
| Was ist so ein Modell technisch, und warum liegen die Grenzen dort? | Was ein Modell ist |
| Wie nehme ich selbst auf, damit das Ergebnis trägt? | Die eigene Aufnahme |
| Was geht im Bewegtbild, was nicht, und wie ist es in anderen Sprachen? | Bewegtbild und Sprachen |
| Wie nah kommt das an die echte Person, und woran merken es Zuschauer? | Nähe zum Original |
| Was gilt für die Person, die abgebildet wird? | Rechte der abgebildeten Person |
| Wie läuft das konkret in HeyGen ab, und was kostet es dort? | Ablauf in HeyGen |
| Wir wollen keine echte Person zeigen, sondern eine Figur. | Erfundene Persona |
| Was geht kostenlos, und wo hört es auf? | Gratisstufen |
| Wie beurteile ich ein Beispielvideo? | Beispiele richtig lesen |
Drei Fragen liegen daneben und haben eigene Seiten: die nach dem Preis, die nach selbst oder beauftragt (Kosten und Aufwand im Vergleich) und die nach dem Vertrag, wenn beauftragt wird (Zusammenarbeit und Vertrag). Der Ablauf in Schritten steht ebenfalls gesondert.

Drei Ausgangslagen und der kürzeste Weg
Wo Sie stehen, und welche zwei Seiten dann genügen.
Wer alle zehn Seiten liest, weiß danach mehr als nötig. Diese drei Ausgangslagen deckt jeweils ein kurzer Weg ab.
| Ausgangslage | Zuerst | Danach |
|---|---|---|
| Ich will wissen, ob das überhaupt für uns taugt | Gratisstufe, ein eigener Versuch | Beispiele lesen, dann Verfahren im Vergleich |
| Wir haben uns entschieden und wollen anfangen | Rechte der abgebildeten Person | Die eigene Aufnahme, dann Ablauf in Schritten |
| Wir vergleichen Angebote | Beispiele richtig lesen | Zusammenarbeit und Vertrag, dann Preise |
Wer noch keinen Anlass benennen kann, sollte nicht mit der Werkzeugwahl anfangen, sondern mit einer Liste der Videos, die im nächsten Halbjahr ohnehin entstehen sollen.
Was in diesem Bereich nicht steht
Vier Grenzen, damit die Erwartung stimmt.
Diese Seiten sind mit einer Absicht geschrieben, die sich benennen lässt: Sie sollen die Entscheidung tragen, auch wenn sie gegen einen Auftrag ausfällt. Daraus folgen vier Auslassungen.
- Keine Wirkungszusagen. Sätze wie höhere Abschlussquote oder bessere Aufmerksamkeit stehen nicht darin, weil sie sich für ein einzelnes Vorhaben nicht vorhersagen lassen. Wo Zahlen genannt sind, stehen Herkunft, Zeitraum und Messweise daneben.
- Keine Herabsetzung des Selbermachens. Für kleine Mengen und interne Videos ist der eigene Versuch oft der richtige Weg. Wo er es nicht ist, steht der Grund dabei.
- Keine Kundennamen. Die gerechneten Modellfälle unter Beispielrechnung sind als solche gekennzeichnet und keine Projekte.
- Keine Preise für Ihren Fall. Was ein Vorhaben kostet, hängt an der Zahl der Videos, an den Sprachen und an der Zahl der Änderungsläufe. Die Preisseite nennt die Größen, nicht eine Summe.
Der Trade-off dieser Haltung ist eine unbequeme Lesbarkeit: Die Seiten sind länger und sparsamer im Versprechen als das, was in diesem Markt üblich ist. Wer eine schnelle Zusage sucht, findet sie hier nicht.

Nächste Schritte
Zwei Wege, beide ohne Kosten.
Der eine Weg führt über einen eigenen Versuch in einer Gratisstufe. Er dauert eine Stunde, kostet nichts und beantwortet die Frage, ob das Format für Ihre Zuschauer trägt, besser als jede Vorführung.
Der andere Weg ist ein Gespräch über den Anlass. Bringen Sie mit, welche Videos im nächsten Halbjahr ohnehin entstehen sollen, in welchen Sprachen und wer darin sprechen würde. Daraus ergibt sich in einer halben Stunde, welcher der Wege oben in Frage kommt und welcher nicht.
Häufige Fragen zum Einstieg
Wo fange ich an, wenn ich noch nichts entschieden habe?
Beim Anlass, nicht beim Werkzeug. Aus dem Anlass ergibt sich, wie viele Videos gebraucht werden, wie lang sie sind, in welchen Sprachen und wer darin sprechen soll. Erst danach ist die Frage nach dem Verfahren sinnvoll, weil sich manche Wege bei zwanzig Videos ganz anders rechnen als bei zwei.
Wie lange dauert es, bis das erste Video steht?
Der technische Teil ist der kürzere. Eine Aufnahme dauert einen halben Tag, das Modell steht danach in wenigen Tagen. Länger dauern in fast allen Vorhaben zwei andere Dinge: ein Text, der gesprochen funktioniert, und die fachliche Freigabe. In regulierten Themen ist die Freigabe der längste Schritt.
Behalte ich die Rechte an meinem digitalen Abbild?
Das Persönlichkeitsrecht an Ihrem Bild und Ihrer Stimme bleibt bei Ihnen, es lässt sich nicht übertragen. Was ein Vertrag regelt, ist die Einwilligung in bestimmte Nutzungen und das Nutzungsrecht am Modell. Beides gehört schriftlich fixiert, mit Zweck, Dauer und einem Weg zum Widerruf. Was dabei hineingehört, steht auf der Seite zu den Rechten und auf der Seite zum Vertrag.
Sollte ich meinen Avatar als Marke eintragen lassen?
In den meisten Fällen nicht. Eine Marke schützt ein Kennzeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen, nicht das Abbild einer Person; dafür greifen Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht an den Aufnahmen. Bei einer erfundenen Figur, die als Markengesicht auftritt, kann eine Eintragung sinnvoll sein. Das ist eine Frage für eine Anwältin, nicht für eine Produktionsentscheidung.
Funktioniert das auch im Gespräch, also in Echtzeit?
Die Verfahren auf diesen Seiten beschreiben vorproduzierte Videos. Interaktive Anwendungen, bei denen ein Gegenüber in Echtzeit antwortet, sind ein eigenes Thema mit eigenen Anforderungen an Antwortzeit, Inhalt und Aufsicht. Wir behandeln es hier nicht und mischen es auch nicht in die Planung eines Videovorhabens.
Kann ich das erst ausprobieren, bevor ich Geld ausgebe?
Ja, und es ist der schnellste Weg zu einer eigenen Einschätzung. Mehrere Plattformen haben Gratisstufen, in denen ein kurzes Video mit Wasserzeichen entsteht. Der eine Punkt, den man vorher liest, sind die Nutzungsbedingungen: In den Gratisstufen fehlt in der Regel das Recht zur gewerblichen Nutzung.
Woran erkenne ich, ob ein Ergebnis gut ist?
An sechs Stellen, die sich ohne technische Kenntnisse prüfen lassen, am zuverlässigsten an der Aussprache von Zahlen und Fremdwörtern. Wichtig ist dabei, mit Ton und über etwa neunzig Sekunden zu prüfen, nie auf einem Standbild. Die Prüfliste steht auf der Seite zur Beurteilung.
Brauche ich für die Aufnahme ein Studio?
Für einen ersten Versuch nicht. Was den Unterschied macht, ist nicht die Kamera, sondern ein ruhiger Raum, gleichmäßiges Licht ohne harte Schatten und ein Mikrofon in der Nähe des Sprechers. Was davon wie stark wirkt, steht auf der Seite zur eigenen Aufnahme.
Zum Mitnehmen
- Die Reihenfolge ist Anlass, Verfahren, Rechte, Aufnahme, Prüfung. Wer beim Werkzeug anfängt, entscheidet zu früh.
- Der technische Teil ist der kürzere. Text und fachliche Freigabe bestimmen die Dauer.
- Das Persönlichkeitsrecht bleibt bei der abgebildeten Person. Der Vertrag regelt Einwilligung und Nutzung, nicht das Recht selbst.
- Ein erster eigener Versuch in einer Gratisstufe ersetzt jede Demo, kostet nichts und darf nicht gewerblich genutzt werden.
- Ob sich das Format trägt, hängt an der Zahl der Videos, nicht am einzelnen Video.
- Erfundene Figuren und Abbilder echter Personen sind zwei getrennte Wege mit getrennten Pflichten.
Eine halbe Stunde über den Anlass
Bringen Sie mit, welche Videos im nächsten Halbjahr ohnehin entstehen sollen, in welchen Sprachen und wer darin sprechen würde. Daraus ergibt sich, welcher Weg in Frage kommt und welcher nicht. Wenn das Format für Ihren Anlass nicht trägt, sagen wir das im Gespräch.
Termin vereinbaren
Wählen Sie einen Zeitpunkt, der Ihnen passt. Das Gespräch dauert dreißig Minuten und findet als Videokonferenz statt.
Die Terminbuchung läuft über Calendly. Beim Laden des Kalenders werden Daten an Calendly übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.
Anfrage stellen
Wenn Ihnen ein Termin zu früh ist, schildern Sie hier kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung, ob sich die Rechnung bei Ihrem Aufkommen trägt.
Ihre Anfrage ist angekommen. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag.
Die Anfrage ließ sich nicht zustellen. Schreiben Sie uns bitte an info@aidentical.de.
AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Diese Seite ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen und keine Kundenreferenz. Wo Marktpreise genannt sind, stehen Herkunft und Stand dabei. Stand: August 2026. Mehr zur Redaktion
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Anlass besprechen30 Minuten, ohne Vorbereitung