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Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit einer Avatar-Agentur, Rollen, Vertrag und der Fall danach

Wer im Vorhaben welche Aufgabe hat, was über Aufnahmen, Modell und Stimme im Vertrag stehen muss, was beim Ausscheiden der gezeigten Person passiert und welche drei Größen den Betrieb beschreiben.

AIAIdentical Redaktion13. August 202612 Minuten
Zwei Personen sitzen an einem Tisch mit Laptop und besprechen ein Angebot
Die Fragen dieser Seite gehören in das Gespräch vor der Aufnahme.
Beispielrechnung, keine Kundenreferenz

Diese Seite beschreibt, was aus unserer Sicht in einem Vertrag über einen Unternehmensavatar geregelt sein sollte, und zwar unabhängig davon, mit wem Sie ihn schließen. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt die Prüfung Ihres Falls durch einen Anwalt nicht; die Angaben geben den Stand vom August 2026 wieder. Über andere Anbieter treffen wir keine Qualitätsaussage. Wo wir unsere eigene Handhabung nennen, ist das als solche gekennzeichnet, damit Sie sie mit anderen Angeboten vergleichen können.

Kurz beantwortet

Drei Aufgaben lassen sich nicht auslagern: die fachliche Freigabe der Aussagen, die Einwilligung der gezeigten Person und die Liste, wo welches Video veröffentlicht ist. Beim Vertrag zählt kein Eigentum am Modell, weil es technisch beim Plattformanbieter liegt, sondern ein Nutzungsrecht ohne Zweckbindung, ein Verwendungsverbot für andere und eine Löschzusage mit Frist. Der wahrscheinlichste Ernstfall ist das Ausscheiden der gezeigten Person, weil die Einwilligung an sie gebunden ist und nicht an das Arbeitsverhältnis; dafür braucht es eine Sperrung auf Zuruf mit Frist. Im Betrieb beschreiben drei Größen die Lage: Zeit bis zur ersten Fassung, Änderungsläufe je Video, Pflegestunden im Monat.

Wer im Vorhaben was tut

Fünf Rollen, und drei davon lassen sich nicht auslagern.

Vorhaben dieser Art scheitern selten am Dienstleister und oft an einer nicht verteilten Aufgabe. Die folgende Aufstellung nennt fünf Rollen. Sie können in einem kleinen Haus auf zwei Personen entfallen, aber keine davon darf offen bleiben.

Fünf Rollen in einem Avatarvorhaben. Die Liste der veröffentlichten Videos ist die Rolle, die am häufigsten fehlt.
Rolle Aufgabe Wo sie liegt
Gezeigte Person Aufnahme, Einwilligung, spätere Freigabe der Darstellung Bei Ihnen, und die Person muss zustimmen können, ohne Nachteil zu befürchten
Fachliche Freigabe Prüft, ob die Aussagen im Skript zutreffen Bei Ihnen, nicht auslagerbar
Redaktion Schreibt Skripte, hält Sprache und Aufbau einheitlich Bei Ihnen oder beauftragt, meist gemischt
Produktion Erzeugt Videos, bearbeitet nach, liefert Fassungen Beim Dienstleister
Betrieb Veröffentlicht, führt die Liste, wo welches Video liegt, kennzeichnet Bei Ihnen, nicht auslagerbar

Zur letzten Zeile eine Bemerkung aus der Praxis. Wer nach zwei Jahren einen Avatar sperren muss, weil eine Person ausgeschieden ist, braucht eine Liste, wo welches Video eingebettet ist: auf welcher Seite, in welchem Lernsystem, in welchem Angebotsanhang. Diese Liste kostet fünf Minuten je Video, wenn sie beim Veröffentlichen entsteht, und mehrere Tage, wenn sie nachträglich erstellt werden muss.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch mit Laptop und besprechen ein Angebot
Die Rollen werden im ersten Gespräch verteilt oder im dritten Monat vermisst.

Was im Vertrag über den Avatar stehen muss

Nutzungsrecht statt Eigentum, und eine Löschzusage mit Frist.

Die Frage „gehört uns der Avatar“ wird in Angeboten gern bejaht und ist so nicht zu beantworten. Sie hat drei Teile, und nur beim ersten geht es um Eigentum.

Die Aufnahmen

Das Rohmaterial aus der Aufnahme ist Ihr Material, wenn Sie es bezahlt haben. Lassen Sie sich zusagen, dass Sie es auf Verlangen erhalten, in einem üblichen Format und in der aufgenommenen Auflösung. Der Grund ist praktisch: Wer später den Anbieter wechselt, braucht die Aufnahme nicht neu, wenn das Material vorliegt und die aufgenommene Person derselben Verwendung noch zustimmt.

Das Modell

Das aus der Aufnahme erzeugte Modell liegt technisch beim Plattformanbieter und ist ohne seine Software nicht nutzbar. Eine Herausgabeforderung geht deshalb ins Leere, auch wenn ein Angebot sie verspricht. Was tatsächlich trägt, sind drei Zusagen: ein Nutzungsrecht ohne Beschränkung auf einen Zweck oder einen Kanal, das ausdrückliche Verbot, den Avatar für andere Kunden oder zur Weiterentwicklung von Modellen zu nutzen, und die Löschung von Aufnahmen und Modell auf Verlangen mit einer Frist.

Die Stimme

Für den Stimmklon gilt dasselbe, und zusätzlich eine Besonderheit: Er ist leichter zu missbrauchen als das Bild, weil ein Telefonanruf keine Bildqualität braucht. Ein eigener Satz zur Stimme ist deshalb sinnvoll, einschließlich der Frage, wer sie freischalten darf und ob eine Zweitfreigabe verlangt wird.

Verlangen Sie kein Eigentum am Modell. Verlangen Sie ein Nutzungsrecht ohne Zweckbindung und eine Löschzusage mit Frist.

Der Fall, den niemand einplant

Die gezeigte Person geht, und die Videos laufen weiter.

Ein Avatar überlebt in der Regel das Arbeitsverhältnis der Person, die er zeigt. Die Einwilligung nach Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes ist an die Person gebunden, nicht an ihre Anstellung, und sie ist widerruflich, wenn sich die Umstände wesentlich ändern. Ein Ausscheiden ist ein solcher Umstand. Praktisch heißt das: Am Tag nach der Kündigung kann jemand die weitere Nutzung untersagen, und Sie haben dann Videos in Ihren Kanälen, in Lernsystemen und in Anhängen.

Drei Vorkehrungen nehmen dem Fall die Schärfe. Erstens eine Regelung in der Einwilligung selbst, die den Fall des Ausscheidens ausdrücklich behandelt: keine neuen Videos, bestehende laufen für eine benannte Frist weiter oder werden innerhalb einer benannten Frist ersetzt. Zweitens die Pflicht des Dienstleisters, den Avatar auf Zuruf zu sperren, mit einer Frist. Drittens die Liste, wo welches Video liegt, damit die Frist einhaltbar ist.

Der Fall hat einen zweiten Grund, aus dem er unangenehm wird: Er trifft besonders die Fälle mit der größten Sichtbarkeit. Wer den Avatar der Geschäftsführung für externe Ansprachen nutzt, hat die aufwendigste Nacharbeit; wer mit der Einarbeitung begonnen hat und einen Avatar aus dem Personalbereich zeigt, ersetzt sieben Videos und ist fertig. Das ist ein weiterer Grund, mit dem unspektakulären Fall zu beginnen.

Videoschnittplatz mit zwei Bildschirmen, eine Person bearbeitet Aufnahmen
Ersetzen kostet weniger als Erstellen, wenn Skripte und Aufnahmen vorliegen.

Datenschutz zwischen Ihnen und dem Dienstleister

Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer und die Frage nach dem Ort.

Gesicht und Stimme einer Person sind personenbezogene Daten, und ihre Verarbeitung durch einen Dienstleister ist eine Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung. Der Vertrag dazu ist kein Formular, das man unterschreibt und ablegt, sondern er entscheidet über drei Dinge, die später wichtig werden.

  • Die Liste der Unterauftragnehmer. Ein Avatar läuft praktisch immer über einen Plattformanbieter und dessen Rechenzentrumsbetreiber. Diese Kette gehört benannt, einschließlich Ihres Widerspruchsrechts, wenn ein weiterer hinzukommt.
  • Der Ort der Verarbeitung, je Verarbeitungsschritt. Aufnahme, Erzeugung des Modells, Erzeugung einzelner Videos und Ablage können an verschiedenen Orten stattfinden. Wer eine Verarbeitung ausschließlich in der Europäischen Union braucht, klärt das vor der Aufnahme, weil danach die Plattform festliegt.
  • Die Löschung nach Vertragsende, mit Frist und Nachweis. Ohne Nachweis ist die Zusage eine Absichtserklärung.

Zur zweiten Zeile gehört eine offene Auskunft über unsere eigene Handhabung: Wo verarbeitet wird, hängt bei uns am Auftrag und an der gewählten Plattform, teils in der Europäischen Union, teils außerhalb. Eine pauschale Zusage „nur EU“ machen wir nicht. Wenn Ihr Fall eine solche Beschränkung verlangt, ist das möglich, es begrenzt aber die Wahl der Plattform und damit einige Funktionen. Diese Auskunft steht hier, weil sie in Angeboten unserer Branche oft anders lautet, als sie technisch sein kann.

Wie die Zusammenarbeit im Monat aussieht

Ein Ablauf, der ohne Rückfragen funktioniert, und drei Größen zum Mitschreiben.

Nach der Aufnahme wird aus dem Vorhaben Betrieb, und Betrieb heißt Wiederholung. Der folgende Ablauf hat sich als der ruhigste erwiesen: Er hält die Zahl der Rückfragen klein, weil die Freigabe vor der Produktion liegt.

  1. Sie liefern das Skript, fachlich freigegeben, mit Angaben zur Aussprache von Eigennamen und Fachbegriffen.
  2. Der Dienstleister erzeugt die erste Fassung und liefert sie mit einem Hinweis, welche Stellen er verändert hat.
  3. Sie prüfen einmal, gesammelt, und melden Änderungen in einer Liste statt einzeln.
  4. Der Dienstleister liefert die zweite Fassung und die Sprachfassungen.
  5. Sie veröffentlichen, kennzeichnen und ergänzen die Liste, wo das Video liegt.

Drei Größen gehören von Anfang an mitgeschrieben, weil sie zeigen, ob das Vorhaben trägt: die Zeit von der Freigabe des Skripts bis zur ersten Fassung, die Zahl der Änderungsläufe je Video, und die Pflegestunden im Monat. Die dritte ist die aussagekräftigste. Steigt sie über mehrere Monate, ist der Inhalt zu beweglich für dieses Format, und dann ist die richtige Entscheidung nicht ein besserer Ablauf, sondern ein anderer Inhalt.

Person am Schreibtisch in einer Videokonferenz mit vielen zugeschalteten Teilnehmern
Eine gesammelte Rückmeldung je Fassung ersetzt sechs einzelne Nachrichten.

Woran ein Angebot zu erkennen ist, das trägt

Fünf Zusagen, die schriftlich vorliegen sollten, bevor Sie die Aufnahme planen.

Fünf Zusagen, vor der Aufnahme schriftlich. Danach ist die Verhandlungsposition schlechter, weil das Material schon existiert.
Zusage Warum sie zählt
Nutzungsrecht ohne Zweck- und Kanalbindung Sonst ist die Nutzung in einem neuen Kanal eine neue Verhandlung
Verwendungsverbot für andere Kunden und für Modelltraining Ihre Aufnahme ist der Wert, den Sie bezahlt haben
Sperrung auf Zuruf, mit Frist Der Fall des Ausscheidens ist der wahrscheinlichste Ernstfall
Löschung mit Frist und Nachweis Ohne Nachweis bleibt offen, ob gelöscht wurde
Pflege in Stunden, mit Definition Der Posten, an dem Vorhaben im zweiten Jahr kippen

Die vollständige Prüfliste für die Auswahl, einschließlich der Fragen zu Qualität und Erfahrung, steht im Leitfaden zur Anbieterauswahl. Wenn Sie noch nicht entschieden haben, ob überhaupt ein Dienstleister beauftragt werden soll, hilft die Entscheidungshilfe zwischen Selbstbedienung und Auftrag weiter. Was wir anbieten und zu welchen Bedingungen, steht auf der Agenturseite.

Häufige Fragen zu Vertrag und Zusammenarbeit

Wem gehört der Avatar?

Das ist die Frage, die in Angeboten am häufigsten offenbleibt, und sie hat drei Teile. Die Aufnahmen sind Ihr Material, wenn Sie sie bezahlt haben. Das daraus erzeugte Modell liegt technisch beim Plattformanbieter und ist in der Regel nicht herausgabefähig, weil es ohne dessen Software nicht nutzbar ist. Was Sie vertraglich brauchen, ist deshalb kein Eigentum am Modell, sondern ein Nutzungsrecht ohne Zweckbindung, das Verbot, den Avatar für andere zu verwenden, und die Zusage der Löschung auf Verlangen.

Was passiert, wenn die gezeigte Person das Unternehmen verlässt?

Dann endet in der Regel die Grundlage für die weitere Nutzung, denn die Einwilligung nach Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes ist an die Person gebunden und nicht an das Arbeitsverhältnis. Deshalb gehört in die Einwilligung eine Regelung für diesen Fall, und in den Vertrag mit dem Dienstleister die Pflicht, den Avatar auf Zuruf zu sperren. Wer das nicht vorher regelt, hat im Ernstfall Videos im Umlauf und keinen Weg, sie zurückzurufen.

Wie schnell muss eine Sperrung wirken?

Aus unserer Sicht innerhalb eines Werktags für die Erzeugung neuer Videos und unverzüglich für die Veröffentlichung durch den Dienstleister. Bereits ausgelieferte Videos in Ihren eigenen Kanälen kann niemand für Sie zurückholen; das ist Ihre Aufgabe und ein Grund, eine Liste zu führen, wo welches Video liegt.

Braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, und das Gesicht und die Stimme einer Person sind personenbezogene Daten. Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt einen Vertrag mit festgelegten Inhalten. Wichtig sind zwei Punkte, die oft übersehen werden: die Liste der Unterauftragsverhältnisse, weil die Modelle bei Plattformanbietern und deren Rechenzentrumsbetreibern laufen, und Ihr Widerspruchsrecht, wenn ein weiterer Unterauftragnehmer hinzukommt.

Wo wird verarbeitet?

Das hängt am Auftrag. Ein Teil der Verarbeitung läuft in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union, ein Teil je nach eingesetztem Modell außerhalb. Wer eine Verarbeitung ausschließlich in der Europäischen Union braucht, sagt das vor der Aufnahme, weil danach die Wahl der Plattform festliegt. Eine pauschale Zusage „nur EU“ machen wir nicht, und wo sie auf unseren Seiten noch steht, ist sie unpräzise.

Wer schreibt die Skripte?

In den meisten Vorhaben Sie, und das ist kein Sparen am falschen Ende, sondern eine Frage der Fachkenntnis. Ein Dienstleister kann eine Vorlage bauen, den Aufbau vorschlagen und die Sprache prüfen. Ob Ihre Lieferzeiten, Wartungsintervalle und Preise stimmen, weiß er nicht. Die fachliche Freigabe bleibt deshalb im Haus, und sie ist der Posten, der in Zeitplänen regelmäßig fehlt.

Wie viele Änderungsläufe sind üblich?

Zwei je Video sind ein brauchbarer Ausgangswert, wenn das Skript freigegeben war. Wichtig ist weniger die Zahl als die Abgrenzung: Ein Änderungslauf behebt einen Fehler in der Umsetzung, ein neuer Text ist ein neues Video. Steht diese Abgrenzung nicht im Vertrag, wird sie im Projekt verhandelt, und zwar unter Zeitdruck.

Was kostet die Pflege, und was gilt als Pflege?

Die Stunden gehören in das Angebot, und die Definition dazu. Als Pflege zählen Änderungen an bestehenden Videos wegen geänderter Abläufe, Anpassungen der Aussprache, Wechsel von Plattformfunktionen und die Nachführung weiterer Sprachfassungen. Nicht als Pflege zählt neuer Inhalt. Konkrete Beträge stehen auf der Preisseite.

Wer kennzeichnet die Videos?

Die Pflicht nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 trifft den, der veröffentlicht, also in der Regel Sie. Sinnvoll ist trotzdem, im Vertrag festzuhalten, dass der Dienstleister die Kennzeichnung technisch mitliefert, etwa als Einblendung und in den Metadaten, damit Sie sie nicht bei jeder Veröffentlichung selbst ergänzen müssen.

Woran erkennen wir, dass die Zusammenarbeit läuft?

An drei Größen, die von Anfang an mitgeschrieben werden: die Zeit von der Freigabe des Skripts bis zur ersten Fassung, die Zahl der Änderungsläufe je Video und die Pflegestunden im Monat. Steigt die dritte über Monate, ist entweder der Inhalt zu beweglich für dieses Format oder es sind zu viele Videos für zu wenig Wiederholung.

Zum Mitnehmen

  • Das Modell ist technisch nicht herausgabefähig. Was Sie brauchen, ist ein Nutzungsrecht ohne Zweckbindung, ein Verwendungsverbot für andere und eine Löschzusage.
  • Die Einwilligung hängt an der Person, nicht am Arbeitsverhältnis. Der Fall des Ausscheidens gehört vorher geregelt, mit einer Frist für die Sperrung.
  • Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung braucht die Liste der Unterauftragnehmer, weil die Modelle bei Dritten laufen.
  • Die fachliche Freigabe bleibt im Haus. Kein Dienstleister weiß, ob Ihre Angaben stimmen.
  • Ein Änderungslauf behebt einen Umsetzungsfehler. Ein neuer Text ist ein neues Video. Diese Grenze gehört in den Vertrag, nicht ins Projekt.
  • Drei Größen von Anfang an mitschreiben: Zeit bis zur ersten Fassung, Änderungsläufe je Video, Pflegestunden im Monat.

Ihre Fragen an einen Vertrag, eine halbe Stunde

Bringen Sie ein Angebot mit, auch eines von jemand anderem. Wir gehen die fünf Zusagen durch und sagen Ihnen, welche darin fehlt. Sie gehen mit einer Liste aus dem Gespräch, nicht mit einem Angebot.

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Die Terminbuchung läuft über Calendly. Beim Laden des Kalenders werden Daten an Calendly übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.

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Wenn Ihnen ein Termin zu früh ist, schildern Sie hier kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung, ob sich die Rechnung bei Ihrem Aufkommen trägt.

Wir antworten in der Regel am selben Werktag.

AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Diese Seite ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen und keine Kundenreferenz. Wo Marktpreise genannt sind, stehen Herkunft und Stand dabei. Stand: August 2026. Mehr zur Redaktion

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