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Beschaffung
KI-Avatare für Unternehmen erstellen lassen, und wer im Haus vorher zustimmt
Welche fünf Rollen beteiligt sind, in welcher Reihenfolge Auftragsverarbeitung, Einwilligung und Betriebsvereinbarung entstehen, was beim Weggang der gezeigten Person mit Gesicht und Stimme geschieht und was die Abnahme umfassen muss.

Über den Zeitpunkt des ersten Videos entscheidet die Beschaffung, nicht die Produktion. Fünf Rollen sind beteiligt, und drei davon halten den Vorgang an, wenn Unterlagen fehlen. Die Papiere entstehen in einer Reihenfolge, weil jedes das vorige braucht: Leistungsbeschreibung mit Zweck, Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Einwilligung der gezeigten Person, Betriebsvereinbarung, sobald Beschäftigte betroffen sind. Planen Sie vier bis sechs Wochen bis zur Unterschrift ein, abhängig vom Sitzungsrhythmus Ihres Betriebsrats. Wer diese Wochen überspringt, verhandelt die Rechte an Gesicht und Stimme später, wenn die Aufnahme schon vorliegt und die Verhandlungsposition schlechter ist. Zur Abnahme gehören außerdem Aussprachetabelle, Fundstellenliste und eine benannte zuständige Person.
Wer im Haus zustimmen muss, bevor die Kamera aufgebaut wird
Fünf Rollen, und drei von ihnen können den Vorgang anhalten.
Ein Avatarvorhaben wird selten abgelehnt. Es bleibt liegen, weil eine Zustimmung fehlt, die niemand eingeholt hat. Wer beschafft, hat es deshalb mit fünf Rollen zu tun, die in kleineren Häusern auf drei Personen entfallen können. Die Reihenfolge, in der Sie diese Rollen ansprechen, verkürzt oder verlängert den Weg bis zur Unterschrift um Wochen.
| Rolle | Worüber sie entscheidet | Was sie dafür braucht |
|---|---|---|
| Geschäftsführung | Budget, Zweck und die Frage, wer im Haus zu sehen ist | Eine Aufstellung über zwei Jahre, einschließlich Pflege, und die Namen der Personen vor der Kamera |
| Datenschutz | Rechtsgrundlage, Verarbeitungsort, Eintrag im Verzeichnis | Auftragsverarbeitungsvertrag, Angaben je Verarbeitungsschritt, Text der Einwilligung |
| Betriebsrat | Einführung des Systems, sobald Beschäftigte betroffen sind | Entwurf einer Vereinbarung, Angabe was erfasst wird, ein Termin in der Sitzung |
| Einkauf | Vergleichbarkeit der Angebote, Laufzeit, Kündigungsfristen | Eine Leistungsbeschreibung aus Ihrem Haus, nicht aus einem Angebot |
| IT und Betrieb | Anbindung, Zugänge, Ablage, Löschung | Angaben zu Schnittstellen und die Liste der Unterauftragnehmer |
Zwei dieser Rollen tragen die Seite. Die erste ist eine Geschäftsführung in einem Haus mit 400 Mitarbeitenden. Sie hat entschieden, dass die Quartalsansprache künftig in vier Sprachen erscheint, statt an vier Standorten wiederholt zu werden. Vor ihr liegt ein Vertrag mit Anlagen, und sie kann nicht beurteilen, was sie damit zusagt. Was sie aufhält, ist die Sorge, ein Papier zu unterschreiben, das ihr in zwei Jahren vorgehalten wird. Ihr Maßstab für Erfolg ist eine Unterschrift, die nicht nachverhandelt werden muss, und eine erste Serie im laufenden Quartal.
Die zweite Rolle ist die Datenschutzbeauftragte. Sie kann den Vorgang anhalten, und sie wird es tun, sobald Unterlagen fehlen. Was sie will, ist keine Verhinderung, sondern eine Freigabe, die sie in einer Prüfung vertreten kann. Was sie aufhält, sind Angebote ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und Auskünfte über den Verarbeitungsort, die sich auf die Ablage beschränken. Ihr Maßstab ist ein vollständiger Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, den sie ohne Rückfragen an die Fachabteilung schreiben kann.
Behandeln Sie den Datenschutz nicht als letzte Station, sondern als erste. Eine Prüfung nach der Aufnahme kostet die Aufnahme.
Die Reihenfolge der Unterlagen, und warum sie keine Formsache ist
Sechs Papiere, von denen jedes das vorige voraussetzt.
Die Unterlagen einer Beschaffung sehen nach einem Stapel aus, der sich in beliebiger Folge abarbeiten lässt. Das täuscht. Jedes dieser Papiere braucht eine Angabe aus dem vorherigen, und wer die Folge umstellt, schreibt zwei davon zweimal. Am häufigsten passiert das mit der Einwilligung, die ohne einen festgelegten Zweck nicht formuliert werden kann.
| Reihenfolge | Unterlage | Setzt voraus | Wer sie liefert |
|---|---|---|---|
| 1 | Leistungsbeschreibung mit Zweck, Kanälen und Umfang | Eine Entscheidung, wofür die Videos verwendet werden | Fachabteilung |
| 2 | Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO | Den Zweck und die Liste der beteiligten Dienste | Dienstleister, geprüft vom Datenschutz |
| 3 | Einwilligung der gezeigten Person | Zweck, Kanäle, Dauer und die Angabe, wer die Daten erhält | Ihr Haus, unterschrieben von der Person |
| 4 | Betriebsvereinbarung oder Zustimmung im Einzelfall | Die Angabe, was das System über Beschäftigte erfasst | Ihr Haus mit dem Betriebsrat |
| 5 | Regel für die Kennzeichnung nach Artikel 50 | Die Kanäle aus der Leistungsbeschreibung | Kommunikation und Betrieb |
| 6 | Vertrag mit Laufzeit, Sperrung und Löschung | Alle vorherigen Punkte, weil sie Anlagen werden | Einkauf und Geschäftsführung |
Diese Folge kostet Zeit, und die Zeit liegt vor dem ersten sichtbaren Ergebnis. Planen Sie vier bis sechs Wochen von der ersten Anfrage bis zur Unterschrift ein, wenn Ihr Betriebsrat monatlich tagt und die Rechtsprüfung im Haus stattfindet. Das ist eine Planungsannahme aus Vorhaben dieser Art und keine Zusage. Der Tausch dahinter gehört benannt, weil er unangenehm ist. Sie geben vier bis sechs Wochen aus, in denen nichts zu sehen ist, und bekommen dafür eine Verhandlung, die Sie führen, solange noch keine Aufnahme existiert. Wer die Wochen spart, verhandelt Rechte und Löschfristen später, wenn das Material bereits im System des Anbieters liegt.

Was Artikel 4 der KI-Verordnung von Ihrem Haus verlangt
Eine Frage taucht in jeder Freigaberunde auf, meist von der Personalabteilung. Ob die Beschäftigten geschult werden müssen und ob es dafür Bescheinigungen braucht. Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025 und verlangt von Betreibern Maßnahmen, mit denen sie die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Der durch die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 angefügte Schlusssatz stellt klar, dass daraus keine Pflicht folgt, für einzelne Personen ein bestimmtes Kompetenzniveau zuzusichern. Es gibt also keinen Nachweis je Person, und wer einen anbietet, verkauft etwas, das die Vorschrift nicht fordert. Für die Beschaffung genügt eine Unterweisung der Bearbeitenden mit Datum und Teilnehmerkreis, dazu eine Regel, wer Videos freigibt.
Die Rechtsgrundlage, die Ihre Datenschutzbeauftragte sehen will
Einwilligung, Bildrecht und die Frage nach dem Verarbeitungsort.
Gesicht und Stimme einer Person sind personenbezogene Daten, und ihre Verarbeitung braucht eine Grundlage. Im Avatarvorhaben ist das die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung. Ein berechtigtes Interesse trägt hier nicht, weil die Person erkennbar bleibt und die Verwendung über den Arbeitszweck hinausgeht. Daneben steht das Recht am eigenen Bild aus Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes, das für die Verbreitung eine Einwilligung verlangt.
Paragraf 23 des Kunsturhebergesetzes kennt Ausnahmen, etwa für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder für Personen als Beiwerk einer Landschaft. Auf ein Avatarmodell passt keine dieser Ausnahmen, weil die Person gerade wegen ihrer Person gezeigt wird. Wer in einem Angebot liest, eine Einwilligung sei bei internen Videos verzichtbar, sollte diese Auskunft schriftlich verlangen und dann selbst entscheiden.
Ein zweiter Punkt gehört in dasselbe Gespräch, und er wird oft übersprungen. Ein Modell aus Gesicht und Stimme kann biometrische Daten enthalten. Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung erfasst solche Daten, wenn sie zur eindeutigen Identifizierung einer Person verarbeitet werden. Ein Avatar dient der Darstellung und nicht der Identifizierung, weshalb die Einordnung umstritten ist. Viele Häuser holen deshalb vorsorglich die ausdrückliche Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a ein. Das kostet eine Zeile im Formular und erspart eine Diskussion, deren Ausgang niemand kennt.
| Frage der Prüfung | Woher die Antwort kommt | Was fehlt am häufigsten |
|---|---|---|
| Auf welcher Grundlage wird verarbeitet | Einwilligung der Person, schriftlich, mit benanntem Zweck | Der Zweck ist zu weit gefasst und deckt später nichts ab |
| Wo wird verarbeitet | Angabe des Anbieters je Schritt, nicht je Produkt | Die Auskunft bezieht sich nur auf die Ablage der fertigen Videos |
| Wer verarbeitet mit | Liste der Unterauftragnehmer im Auftragsverarbeitungsvertrag | Der Plattformanbieter hinter dem Dienstleister ist nicht genannt |
| Wie wird gelöscht | Löschzusage mit Frist, Nachweis und benanntem Gegenstand | Offen bleibt, ob das Modell mitgemeint ist oder nur die Dateien |
| Wo steht es im Haus | Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten | Der Eintrag wird nach dem ersten Video geschrieben, nicht davor |
Die sechs Angaben, ohne die eine Einwilligung nicht trägt, und der Widerruf samt seinen Folgen stehen ausführlich auf der Seite zum Avatar von der eigenen Person. Für die Beschaffung genügt eine Regel: Der Text der Einwilligung wird vom Datenschutz geprüft, bevor die Person gefragt wird, und nicht danach.

Mitbestimmung, und ab welcher Ausbaustufe sie greift
Nicht das Video löst sie aus, sondern die Erfassung.
Beim Betriebsrat wird häufig entweder zu viel oder zu wenig gefragt. Zu viel, wenn ein einzelnes Video im Intranet zum mitbestimmten System erklärt wird. Zu wenig, wenn ein Lernpfad mit Abschlussvermerk ohne Beteiligung ausgerollt wird. Die Vorschrift, um die es geht, ist Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie knüpft an die Einführung technischer Einrichtungen an, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
Entscheidend ist dabei nicht Ihre Absicht, sondern wozu die Einrichtung objektiv taugt. Ein System, das je Person speichert, wann sie welches Video abgeschlossen hat, taugt zur Leistungskontrolle, auch wenn niemand vorhat, diese Daten anzusehen. Die folgende Aufstellung ordnet die drei üblichen Ausbaustufen zu.
| Ausbaustufe | Was erfasst wird | Beteiligung | Was in die Vereinbarung gehört |
|---|---|---|---|
| Video auf einer Seite im Intranet | Nichts je Person, allenfalls Aufrufe insgesamt | Information genügt, Mitbestimmung greift nicht | Entfällt |
| Lernpfad mit Abschlussvermerk | Wer wann welches Modul abgeschlossen hat | Mitbestimmung nach Nummer 6 | Zweck, Speicherdauer, Auswertungsverbot für Einzelpersonen, Zugriffsberechtigte |
| Dialogavatar mit Gesprächsprotokoll | Fragen der Beschäftigten, häufig im Wortlaut | Mitbestimmung nach Nummer 6, dazu eine Löschregel | Speicherdauer der Protokolle, Anonymisierung, Verbot der Leistungsbewertung |
Für den Zeitplan folgt daraus eine einfache Regel. Bringen Sie den Entwurf einer Vereinbarung zur ersten Sitzung mit, statt dort um einen Termin für den Entwurf zu bitten. Ein Gremium beschließt selten in derselben Sitzung, in der es eine Sache zuerst sieht, und jede weitere Runde kostet einen Monat. Wer den Betriebsrat erst nach der Aufnahme einbezieht, riskiert außerdem etwas, das sich nicht reparieren lässt: Die aufgenommene Person steht dann zwischen Gremium und Geschäftsführung.
Welche Anwendungsfälle im Personalbereich sich rechnen und welche der Arbeitsschutz nicht zulässt, steht auf der Seite zu KI-Avataren im Personalwesen. Diese Seite bleibt bei der Beschaffung und beschreibt keine Anwendungsfälle.
Gesicht und Stimme, und was beim Weggang zurückkommt
Vier Gegenstände, über die getrennt verfügt wird.
Die Frage, wem der Avatar gehört, führt in der Beschaffung regelmäßig in eine Sackgasse, weil sie vier verschiedene Gegenstände in einen Topf wirft. Über Rohaufnahme, Modell, Stimmprofil und fertige Videos wird getrennt verfügt, und jeder Gegenstand hat eine eigene Regel für den Tag, an dem die gezeigte Person das Haus verlässt.
| Gegenstand | Wer praktisch darüber verfügt | Beim Weggang der Person |
|---|---|---|
| Rohaufnahme aus dem Aufnahmetag | Ihr Haus, wenn die Herausgabe vereinbart ist | Bleibt bei Ihnen, neue Verwendung braucht erneute Zustimmung |
| Erzeugtes Modell | Der Plattformanbieter, technisch nicht herauslösbar | Sperrung auf Zuruf mit Frist, danach Löschung mit Nachweis |
| Stimmprofil | Der Plattformanbieter, mit eigener Freischaltung | Sperrung zuerst, weil ein Anruf keine Bildqualität braucht |
| Veröffentlichte Videos | Ihr Haus, verteilt über Kanäle und Systeme | Weiternutzung für eine benannte Frist oder Ersatz innerhalb dieser Frist |
Damit die dritte Spalte im Ernstfall funktioniert, braucht es eine Liste, die beim Veröffentlichen entsteht. Sie hält fest, welches Video auf welcher Seite, in welchem Lernsystem und in welchem Angebotsanhang liegt. Diese Liste kostet wenige Minuten je Video, wenn sie mitläuft, und mehrere Tage, wenn sie unter Zeitdruck nachgezogen werden muss. Der Fall tritt selten ein und dann mit Frist.
Für die Beschaffung folgt daraus eine Zusage, die vor der Aufnahme schriftlich vorliegen sollte. Der Dienstleister sperrt Modell und Stimme auf Zuruf, innerhalb einer benannten Frist, und bestätigt die Sperrung. Was darüber hinaus in den Vertrag gehört, etwa Nutzungsrechte ohne Zweckbindung und das Verbot der Verwendung für andere Kunden, steht auf der Seite zur Zusammenarbeit mit einer Avatar-Agentur. Die Prüfliste für die Auswahl eines Anbieters steht in den Kriterien zur Agenturauswahl.

Wann Sie diese Beschaffung nicht beginnen sollten
Fünf Lagen, in denen der Aufwand den Nutzen übersteigt.
Eine Beschaffung dieser Art bindet in Ihrem Haus mehr Zeit als die Produktion selbst. Deshalb lohnt der Blick auf die Fälle, in denen die Antwort Nein lautet. Sie sind häufiger, als es ein Anbieter gern sagt, und sie lassen sich vor dem ersten Gespräch erkennen.
- Der Inhalt ändert sich monatlich. Wo Preise, Produktstände oder Vorschriften laufend wechseln, wird die Pflege zum Hauptposten, und ein geschriebener Text im Intranet ist das ruhigere Mittel.
- Es geht um ein einziges Video. Für einen Anlass ohne Wiederholung trägt die Beschaffung nicht, weil die Unterlagen bei einem Video denselben Aufwand kosten wie bei fünfzig.
- Der Anlass verlangt Anteilnahme. Kündigungen, Todesfälle, Rückrufe und Krisenlagen spricht ein Mensch, und zwar auch dann, wenn die Technik ein sauberes Ergebnis liefern würde.
- Die gezeigte Person kann nicht frei entscheiden. Wenn die Aufnahme angeordnet wird, ist die Einwilligung angreifbar, und Sie bauen ein Vorhaben auf eine Grundlage, die jederzeit wegbrechen kann.
- Es gibt keine zuständige Person für den Betrieb. Ohne benanntes Stundenbudget für Pflege und Fundstellenliste veraltet die Serie innerhalb eines Jahres, und die Investition ist verbraucht.
Zu diesen fünf Lagen kommt eine sechste, die schwerer zu erkennen ist. Manchmal wird ein Avatar beschafft, weil ein Prozess im Haus nicht funktioniert und niemand ihn anfassen will. Eine Einarbeitung, die ohne Ansprechpartner stattfindet, wird mit einem Video nicht besser, sondern sichtbarer. In diesen Fällen ist der Verzicht die günstigere Entscheidung, und wir sagen das auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.
Welche Anwendungsfälle sich rechnen und welche sich rechtlich sperren, steht auf der Seite zu KI-Avataren im Unternehmen. Die Gegenüberstellung von beauftragter Produktion und Eigenbau samt Kosten steht im Vergleich Agentur gegen Eigenbau.
Von der Abnahme in den Betrieb
Was übergeben wird, und wer danach zuständig ist.
Die Abnahme wird meist am ersten fertigen Video festgemacht. Das ist zu wenig, weil ein Video allein niemanden in die Lage versetzt, das zweite zu erzeugen. Abgenommen wird eine Arbeitsfähigkeit, und die besteht aus fünf Übergaben. Sie gehören mit Namen und Datum in ein Protokoll, weil sonst der Dienstleister weiter macht, was Ihr Haus können sollte.
| Übergabe | Was übergeben wird | Wer danach zuständig ist |
|---|---|---|
| Modell und Zugänge | Benannte Bearbeitende, Rollen im Konto, Freischaltung der Stimme | IT und Betrieb |
| Aussprachetabelle | Eigennamen, Produktbezeichnungen, Abkürzungen mit Lautschrift | Redaktion oder Kommunikation |
| Fundstellenliste | Welches Video an welcher Stelle eingebettet ist | Die benannte zuständige Person |
| Kennzeichnungsregel | Wortlaut und Ort des Hinweises je Kanal | Kommunikation |
| Freigabeweg | Wer fachlich freigibt und wer veröffentlicht | Fachabteilung und Kommunikation |
Zur vierten Zeile eine Bemerkung, weil sie in Zeitplänen fehlt. Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt, dass künstlich erzeugte Bild- und Tonaufnahmen als solche erkennbar sind, und diese Pflicht gilt nach Artikel 113 seit dem 2. August 2026. Verpflichtet ist Ihr Haus als das veröffentlichende. Ein Zeichen, das ein Werkzeug in das Bild setzt, hilft und genügt nicht, weil es beim Schneiden verloren geht. Tragfähig ist ein festgelegter Wortlaut je Kanal, der mit der Veröffentlichung gesetzt wird.

Nächste Schritte
Wohin es von hier weitergeht.
Wenn die Rollen in Ihrem Haus verteilt sind, ist der nächste Schritt die Leistungsbeschreibung, und dafür brauchen Sie eine Vorstellung vom Ablauf der Produktion. Er steht mit Aufwand und Dauer auf der Seite zum KI-Avatar Schritt für Schritt. Was ein Einstieg umfasst und was laufend anfällt, steht auf der Seite zu Preisen und Kosten.
Wer zuerst klären will, ob sich der Aufwand überhaupt trägt, findet die Grenzen des Formats in den Vorteilen und Grenzen von KI-Video-Avataren. Was wir selbst übernehmen und zu welchen Bedingungen, steht auf der Agenturseite.
Häufige Fragen zur Beschaffung eines KI-Avatars
Welche Unterlagen verlangt die Datenschutzbeauftragte vor ihrer Freigabe?
In der Regel vier. Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO, eine Angabe zum Ort der Verarbeitung je Schritt, die Rechtsgrundlage für Bild und Stimme der gezeigten Person, und den Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Die vierte Angabe schreibt Ihr Haus selbst, sie kommt von keinem Anbieter. Wer alle vier vor dem ersten Gespräch beisammen hat, verkürzt die Prüfung auf wenige Tage.
Wer schreibt die Leistungsbeschreibung für den Einkauf?
Die Fachabteilung, die das Video braucht, und nicht der Anbieter. Der Grund ist praktisch. Eine Beschreibung aus einem Angebot beschreibt das Angebot und macht Vergleichsangebote unmöglich. Vier Angaben genügen für eine vergleichbare Ausschreibung: die Zahl der fertigen Minuten im Jahr, die Sprachen, die Zahl der gezeigten Personen und die Systeme, in denen die Videos später liegen sollen. Alles Weitere gehört in die Gespräche, nicht in das Dokument.
Brauchen wir eine Betriebsvereinbarung, wenn nur die Geschäftsführung zu sehen ist?
Für das Zeigen der Geschäftsführung nicht, denn sie ist keine mitbestimmte Beschäftigtengruppe im Sinne der Vorschrift. Mitbestimmung nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz greift an einer anderen Stelle, nämlich sobald das System erfasst, wer wann welches Video gesehen oder abgeschlossen hat. Ein einzelnes Video auf einer Intranetseite erfasst nichts. Ein Lernpfad mit Abschlussvermerk erfasst Leistung und Verhalten, und damit ist der Betriebsrat zu beteiligen.
Wie lange dauert die Beschaffung, wenn der Betriebsrat nur monatlich tagt?
Dann bestimmt der Sitzungskalender den Zeitplan. Praktisch bedeutet das zwei Sitzungen, eine für die Vorstellung und eine für die Zustimmung, weil ein Gremium einen Entwurf selten in derselben Sitzung beschließt, in der es ihn zuerst sieht. Zwischen beiden liegt der Monat. Wer den Entwurf der Vereinbarung schon zur ersten Sitzung mitbringt, spart häufig die dritte.
Was ändert sich, wenn unsere Konzernmutter im Ausland sitzt?
Zwei Dinge. Erstens die Frage, wer Verantwortlicher ist. Gibt die Mutter den Zweck vor und nutzt die Videos selbst, entsteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit, die eine eigene Vereinbarung braucht. Zweitens der Verarbeitungsort. Liegt die Freigabeplattform der Mutter außerhalb der Europäischen Union, ist der Übermittlungsweg nach Kapitel V der DSGVO zu belegen, und zwar bevor die erste Aufnahme dorthin hochgeladen wird.
Wem gehört das Modell, wenn wir den Anbieter wechseln?
Das Rohmaterial der Aufnahme gehört Ihnen, wenn Sie es bezahlt haben, und Sie sollten sich die Herausgabe in der aufgenommenen Auflösung zusichern lassen. Das erzeugte Modell läuft in der Software des Plattformanbieters und ist ohne sie nicht nutzbar. Ein Wechsel bedeutet deshalb ein neues Modell aus dem vorhandenen Material, sofern die gezeigte Person der neuen Verwendung zustimmt. Was dazu im Vertrag stehen muss, steht auf der Seite zur Zusammenarbeit mit einer Avatar-Agentur.
Kann eine Beschäftigte die Einwilligung überhaupt freiwillig erteilen?
Ja, aber die Freiwilligkeit muss erkennbar bleiben. Drei Vorkehrungen tragen dazu bei. Die Anfrage kommt nicht von der direkten Führungskraft, die Absage bleibt ohne Nachteil und wird dokumentiert, und es gibt eine benannte Alternative für den Fall der Absage. Wo eine Rolle im Vertrag mit Aufnahmepflicht verbunden ist, etwa bei einer Sprecherrolle im Marketing, gehört das offen in die Stellenbeschreibung und nicht in eine Einwilligung.
Welcher Nachweis genügt für die KI-Kompetenz nach Artikel 4?
Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt Maßnahmen, mit denen Sie die Entwicklung der KI-Kompetenz Ihres Personals unterstützen. Der durch die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 angefügte Schlusssatz stellt klar, dass daraus keine Pflicht folgt, für einzelne Personen ein bestimmtes Kompetenzniveau zuzusichern. Es gibt also keinen Nachweis je Person. Was trägt, ist eine kurze Unterweisung für die Bearbeitenden, ein Vermerk über Datum und Teilnehmerkreis, und eine Regel, wer Videos freigeben darf.
Muss auf jedem Video ein Hinweis stehen?
Auf jeder Veröffentlichung, die künstlich erzeugte Bild- oder Tonaufnahmen zeigt, ja. Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt, dass solche Inhalte als solche erkennbar sind, und diese Pflicht gilt nach Artikel 113 seit dem 2. August 2026. Verpflichtet ist Ihr Haus als das veröffentlichende, nicht der Dienstleister. Eine Regel im Haus ist deshalb wirksamer als ein Zeichen im Bild, weil ein Zeichen beim Schneiden verloren geht und eine Regel an der Veröffentlichung hängt.
Was passiert, wenn die gezeigte Person das Haus verlässt?
Die Einwilligung nach Paragraf 22 Kunsturhebergesetz hängt an der Person und nicht an ihrem Arbeitsvertrag. Sie kann die weitere Verwendung untersagen, wenn sich die Umstände wesentlich ändern, und ein Ausscheiden ist ein solcher Umstand. Drei Punkte gehören deshalb in die Beschaffung: eine Sperrung durch den Dienstleister mit benannter Frist, eine Liste aller Fundstellen, und eine Vereinbarung über die Weiternutzung bestehender Videos für einen befristeten Zeitraum.
Wie prüfen wir den Verarbeitungsort, wenn der Anbieter nur von EU-Hosting spricht?
Indem Sie je Schritt fragen und die Antwort schriftlich verlangen. Aufnahme, Modellerzeugung, Videoerzeugung, Ablage und Untertitelung können an verschiedenen Orten stattfinden, und die Werbeaussage bezieht sich häufig auf die Ablage. Fragen Sie nach der Liste der Unterauftragnehmer, die der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ohnehin enthalten muss. Eine Beschränkung auf die Europäische Union ist möglich, sie begrenzt aber die Wahl der Plattform und damit einige Funktionen.
Können wir mit einem Testvideo anfangen und die Unterlagen später nachziehen?
Ein Test mit einem Vorlagengesicht des Anbieters und ohne eigene Aufnahme ist ohne diese Unterlagen möglich, solange nichts veröffentlicht wird. Sobald Sie eine Person aus Ihrem Haus aufnehmen, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor, und dann brauchen Sie Einwilligung und Auftragsverarbeitungsvertrag vor dem Aufnahmetag. Wirkung und Zulässigkeit lassen sich parallel klären.
Wer betreibt das Ganze nach der Abnahme?
Eine benannte Person in Ihrem Haus, mit einem Anteil ihrer Arbeitszeit und nicht mit einer Zusatzaufgabe ohne Stundenbudget. Ihre Aufgaben sind überschaubar und wiederkehrend: die Liste der Fundstellen pflegen, Skripte fachlich freigeben lassen, die Aussprachetabelle ergänzen, und einmal im Quartal prüfen, welche Videos inhaltlich veraltet sind. Fehlt diese Person, veraltet die Serie, und der zweite Jahresvertrag wird ohne Überzeugung verhandelt.
Zum Mitnehmen
- Über den Zeitpunkt des ersten Videos entscheidet die Beschaffung und nicht die Produktion, weil drei Rollen im Haus den Vorgang anhalten können.
- Die Unterlagen entstehen in einer Reihenfolge, weil die Einwilligung den Zweck braucht und der Zweck in der Leistungsbeschreibung steht.
- Mitbestimmung nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz greift nicht am Video, sondern an der Erfassung, wer es gesehen hat.
- Die Einwilligung nach Paragraf 22 Kunsturhebergesetz hängt an der Person und nicht am Arbeitsvertrag, deshalb regeln Sie den Weggang vorher.
- Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung, jedoch keinen Nachweis für einzelne Personen.
- Die Abnahme umfasst mehr als das erste Video, nämlich Aussprachetabelle, Fundstellenliste, Kennzeichnungsregel und eine benannte zuständige Person.
Ihre Beschaffung, in einer halben Stunde geordnet
Schildern Sie, wer in Ihrem Haus zustimmen muss und welche Unterlagen bereits vorliegen. Wir sagen Ihnen, welche fehlt und in welcher Folge Sie die restlichen bekommen. Sie gehen mit einer Liste aus dem Gespräch, nicht mit einem Angebot.
Termin vereinbaren
Termin für die Durchsicht Ihrer Beschaffung
Die Terminbuchung läuft über Calendly. Beim Laden des Kalenders werden Daten an Calendly übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.
Anfrage stellen
Wenn Ihnen ein Termin zu früh ist, schildern Sie hier kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung, ob sich die Rechnung bei Ihrem Aufkommen trägt.
Ihre Anfrage ist angekommen. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag.
Die Anfrage ließ sich nicht zustellen. Schreiben Sie uns bitte an info@aidentical.de.
AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Die Rechtsstellen auf dieser Seite geben den Stand vom August 2026 wieder und sind bewusst nur so weit ausgeführt, wie es für eine Beschaffung nötig ist. Eine Rechtsberatung ersetzt diese Seite nicht, und die Zeitangaben sind Planungsannahmen, keine Zusagen. Mehr zur Redaktion
Die auf dieser Seite gezeigten Bilder sind ganz oder teilweise künstlich erzeugt. Kennzeichnung nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Weitere Angaben unter Transparenz.
Beschaffung ordnen lassen30 Minuten, ohne Vorbereitung