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Entscheidung

KI-Avatar selbst erstellen oder beauftragen, eine Entscheidungshilfe

Was Selbstbedienung leistet, was ein Auftrag zusätzlich enthält, in welchen drei Fällen wir vom eigenen Angebot abraten und welche vier Pflichten in beiden Wegen bei Ihnen bleiben.

AIAIdentical Redaktion13. August 202614 Minuten
Kamera nimmt eine Frau auf, auf dem Klappdisplay ist ihr Bild zu sehen
Die Entscheidung fällt nicht an der Technik, sondern an der Arbeitsteilung.
Beispielrechnung, keine Kundenreferenz

Die Aufstellung im Abschnitt zur Rechnung ist ein Modell mit erfundenen Ausgangswerten und kein gemessenes Ergebnis. Die Annahmen stehen offen im Text, damit Sie sie durch Ihre eigenen Zahlen ersetzen können. Über andere Anbieter treffen wir auf dieser Seite keine Qualitätsaussage; genannt werden Unterschiede im Leistungsumfang, die sich aus den öffentlichen Angaben der Anbieter ergeben. Wir sind Partei in dieser Frage und verdienen an einem der beiden Wege, deshalb steht weiter unten ein Abschnitt darüber, wann der andere der richtige ist. Die Rechtshinweise geben den Stand vom August 2026 wieder und ersetzen die Prüfung Ihres Falls durch einen Anwalt nicht.

Kurz beantwortet

Beide Wege erzeugen technisch Ähnliches. Sie unterscheiden sich darin, wer die Arbeit um das Video herum tut. Selbstbedienung trägt, wenn ein Vorlagengesicht genügt, jemand im Haus Zeit für Skript und Pflege hat und das Ergebnis intern bleibt. Ein Auftrag trägt, wenn eine bestimmte Person gezeigt wird, mehrere Sprachen gebraucht werden oder jemand für die Aussagen einsteht. Zum Datenschutz gibt es keinen pauschalen Unterschied: Die großen Anbieter verarbeiten in der Europäischen Union und legen Zertifizierungen vor. Vier Pflichten bleiben in beiden Wegen bei Ihnen, nämlich Einwilligung, fachliche Freigabe, Betriebsrat und Kennzeichnung.

Die Frage hinter der Frage

Nicht Werkzeug gegen Dienstleister, sondern welche Arbeit im Haus bleibt.

Wer diese Seite aufruft, hat meist zwei Angebote nebeneinander: eine Jahreslizenz für einige Hundert Euro im Monat und ein Angebot für einen eigenen Avatar im vierstelligen Bereich. Der Preisunterschied legt eine Frage nahe, die in die Irre führt, nämlich ob das Teurere besser ist. Die Preise beschreiben unterschiedliche Leistungsumfänge, und die Entscheidung fällt an der Frage, welche Arbeit Sie selbst tun wollen.

Ein Video mit einem Avatar entsteht in beiden Wegen ähnlich: Aus einem Text wird eine Stimme, aus der Stimme eine Bewegung, aus der Bewegung ein Bild. Was sich unterscheidet, liegt davor und danach. Davor: Wer wird gezeigt, wie wurde diese Person aufgenommen, wer hat dem zugestimmt. Danach: Wer prüft die Aussagen, wer pflegt die Inhalte, wer bindet sie in Ihre Systeme ein, wer haftet, wenn etwas falsch ist.

Kamera nimmt eine Frau auf, auf dem Klappdisplay ist ihr Bild zu sehen
Der sichtbare Unterschied entsteht bei der Aufnahme. Der teure Unterschied entsteht danach.

Sie entscheiden nicht zwischen zwei Techniken. Sie entscheiden, wie viel Arbeit in Ihrem Haus bleibt.

Was Selbstbedienung leistet

Mehr, als der Preis vermuten lässt, und weniger, als ein Angebot verspricht.

Dienste wie Synthesia und HeyGen sind ausgereifte Produkte mit großen Kundenzahlen. Sie bieten Vorlagengesichter, in vielen Fällen auch einen eigenen Avatar aus einer Selbstaufnahme, Sprachausgabe in Dutzenden Sprachen, eine Schnittstelle für die Anbindung eigener Systeme und Verwaltung mehrerer Benutzer. Wer das Ergebnis nüchtern betrachtet, bekommt für einen Monatsbeitrag ein Werkzeug, mit dem sich in einer Stunde ein brauchbares Erklärvideo erzeugen lässt.

Zum Datenschutz ist eine Klarstellung nötig, weil der Bestand dieser Seite hier eine unklare Rechtslage behauptete. Das trifft nicht zu. Die großen Anbieter verarbeiten in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union und legen Zertifizierungen vor; für Synthesia haben wir das auf der eigenen Vergleichsseite im Einzelnen nachgetragen. Der Unterschied liegt nicht am Ort der Verarbeitung, sondern daran, wer den Vertrag prüft, die Einwilligung einholt und die Löschung nach Vertragsende veranlasst.

Wo Selbstbedienung endet, ist ebenso benennbar. Die Aufnahme erfolgt mit dem, was Sie haben, meist einer Webcam in einem Büro; Licht, Ton und Hintergrund gehen in jedes spätere Video ein und lassen sich nachträglich nicht ändern. Für eine bestimmte Person mit Wiedererkennungswert ist das der begrenzende Faktor. Ebenso bleibt die Arbeit an den Inhalten vollständig bei Ihnen: Skript, fachliche Prüfung, Aussprache von Fachbegriffen und Eigennamen, mehrsprachige Fassungen samt Prüfung je Sprache, und die Pflege, wenn sich ein Ablauf ändert.

Was ein Auftrag zusätzlich enthält

Aufnahme, Verantwortung und Pflege, und nichts davon ist Magie.

Was sich zwischen den Wegen unterscheidet. Die letzten beiden Zeilen unterscheiden sich nicht, und das ist die wichtigste Auskunft dieser Tabelle.
Leistung Selbstbedienung Auftrag
Aufnahme der Person Selbstaufnahme mit eigener Ausstattung Geplante Aufnahme mit Licht, Ton und Anleitung, im Studio oder bei Ihnen
Stimme Vorlagenstimme oder Klon aus einer Sprachprobe Klon aus einer Aufnahme unter kontrollierten Bedingungen, Aussprache abgestimmt
Skript und fachliche Prüfung Bei Ihnen Bei Ihnen. Ein Dienstleister kann formulieren, nicht fachlich freigeben
Nachbearbeitung Nach eigenem Können Enthalten, mit benannter Zahl an Änderungsläufen
Anbindung an eigene Systeme Schnittstelle vorhanden, Umsetzung bei Ihnen Umsetzung als eigener Posten beauftragbar
Pflege bei Änderungen Bei Ihnen Beauftragbar, mit Stunden im Monat
Verträge und Löschung Sie prüfen und veranlassen Vorgelegt und vereinbart, veranlassen müssen Sie weiterhin
Haftung für die Aussagen Bei Ihnen Bei Ihnen
Filmkamera auf einem Stativ, dahinter unscharf eine sprechende Person im Aufnahmeraum
Die geplante Aufnahme ist der einzige Teil, der sich später nicht nachholen lässt.

Was ein Auftrag nicht enthält, gehört an dieselbe Stelle. Er enthält keine Garantie, dass das Ergebnis von einer echten Aufnahme nicht zu unterscheiden ist; der Bestand dieser Seite hat das zugesagt, und es ist nicht zu halten. Er enthält keine Zusage über Wirkung auf Abschlussquoten. Und er enthält keine Befreiung von der Kennzeichnung: Nach Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 ist die Offenlegung Pflicht, wenn eine reale Person erkennbar gezeigt wird und der Eindruck einer echten Aufnahme entsteht. Ein Ergebnis, das man nicht unterscheiden kann, muss also gerade deshalb gekennzeichnet werden.

Drei Fälle, in denen Selbstbedienung die richtige Wahl ist

Wir verdienen am anderen Weg, und trotzdem stehen diese drei Fälle hier.

Eine Vergleichsseite, die in jedem Fall zum eigenen Angebot führt, ist kein Vergleich. Wir verdienen am Auftrag, und in den folgenden drei Fällen raten wir davon ab, weil die Rechnung nicht aufgeht.

  1. Es soll kein bestimmtes Gesicht gezeigt werden. Wenn ein Vorlagengesicht genügt, weil es um Inhalt und nicht um eine Person geht, entfällt der Grund für eine geplante Aufnahme, und mit ihm der größte Kostenblock.
  2. Jemand im Haus hat Zeit und Interesse. Ein bis zwei Stunden je Video, verlässlich verfügbar, sind mehr wert als jede eingekaufte Nachbearbeitung. Wer diese Zeit hat, lernt in vier Wochen, was ein Dienstleister mitbringt.
  3. Das Ergebnis bleibt intern und niemand haftet daran. Eine Erklärung zur Bedienung eines Systems, ein Hinweis zur neuen Reisekostenabrechnung, ein Protokoll für Kollegen: Dort schadet ein unperfektes Video nichts.

Umgekehrt ist der Auftrag der günstigere Weg, wenn eine bestimmte Person mit Wiedererkennungswert auftritt, wenn mehrere Sprachen gebraucht werden und die Prüfung je Sprache im Haus nicht zu leisten ist, wenn das Ergebnis nach außen geht und jemand für die Aussagen einsteht, oder wenn niemand im Haus die Zeit hat und die Alternative deshalb lautet, dass nichts entsteht. Der letzte Fall ist der häufigste, und er ist kein Argument für Qualität, sondern für Arbeitsteilung.

Die Kostenarten beider Wege

Was einmalig anfällt, was laufend, und welcher Posten in Angeboten fehlt.

Dieselben Posten in beiden Wegen, unterschiedlich verteilt. Die Zeilen mit „eigene Arbeitszeit“ sind die, die in Angeboten beider Seiten fehlen.
Posten Selbstbedienung Auftrag
Einmalig für Aufnahme und Modell entfällt oder gering, Selbstaufnahme der Hauptteil des Einstiegs
Laufende Nutzung Monats- oder Jahresbeitrag, meist nach Minuten gestaffelt Nutzung der Plattform, ebenfalls nach Minuten
Skript und fachliche Freigabe eigene Arbeitszeit eigene Arbeitszeit
Nachbearbeitung je Video eigene Arbeitszeit im Umfang enthalten, darüber hinaus gegen Aufwand
Weitere Sprachfassung im Beitrag enthalten, Prüfung bei Ihnen Aufpreis, Prüfung teils beauftragbar
Pflege bei Änderungen eigene Arbeitszeit Stunden im Monat, benannt
Anbindung an eigene Systeme eigene Entwicklung eigener Posten

Der Posten, der in Angeboten regelmäßig nicht auftaucht, ist die Pflege. Er wächst mit der Zahl der Inhalte und mit jeder Sprachfassung, und er ist der Grund, warum Vorhaben dieser Art im zweiten Jahr kippen. In unserer eigenen Erhebung berichteten 78 Prozent von 289 Befragten von höheren Kosten als geplant; die Ursache lag fast durchweg hier. Rechnen Sie den Posten in beide Wege ein, und rechnen Sie ihn großzügig.

Konkrete Preise für den Einstieg über uns, für weitere Sprachen und für die Pflege stehen auf der Preisseite. Für Selbstbedienungsdienste nennen wir keine Preise, weil sie sich mehrmals im Jahr ändern und die Angaben auf den Seiten der Anbieter aktueller sind als jede Tabelle bei uns.

Eine Rechnung mit offenen Annahmen

Nicht gegen 600 gedrehte Videos, sondern gegen das, was heute bezahlt wird.

Der Bestand dieser Seite rechnete so: 600 Videos im Jahr über einen Avatar kosten im ersten Jahr rund 32.000 Euro, 600 gedrehte Videos zu je 1.000 Euro kosten 600.000 Euro, also spart der Avatar 568.000 Euro. Der Fehler liegt nicht in der Rechnung, sondern im Gegenwert: Kein Haus mit einigen Hundert Beschäftigten hätte 600.000 Euro für Videos ausgegeben. Ein Ersparnis gegen eine Ausgabe, die nie geplant war, ist keine Ersparnis.

Person zeigt auf eine Präsentation an einem Bildschirm, davor mehrere Zuhörer
Für die Vorlage im Haus zählt die vollständige Rechnung, nicht die größere Zahl.

Was in beiden Wegen bei Ihnen bleibt

Vier Pflichten, die kein Vertrag verlagert.

Diese vier Punkte sind der Grund, warum die Wahl des Wegs weniger entscheidet, als der Preisunterschied vermuten lässt. Sie fallen in beiden Fällen an, und sie fallen bei Ihnen an.

Die Einwilligung der gezeigten Person

Nach Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes darf ein Bildnis nur mit Einwilligung verbreitet werden, und die Nutzung als Avatar geht über das hinaus, was jemand beim Zustimmen zu einem Foto erwartet. Schriftlich, mit Zweck, Dauer, Widerruf und der Frage, was bei Ausscheiden geschieht. Bei Beschäftigten kommt hinzu, dass eine Einwilligung im Arbeitsverhältnis freiwillig sein muss, was Aufwand für die Gestaltung bedeutet.

Die fachliche Freigabe jedes Inhalts

Kein Dienstleister und kein Werkzeug weiß, ob Ihre Angaben zu Lieferzeiten, Wartungsintervallen oder Preisen stimmen. Wer diese Freigabe nicht regelt, produziert schnell viele Videos mit demselben Fehler, und die Geschwindigkeit ist dann kein Vorteil.

Die Beteiligung des Betriebsrats

Bei Inhalten für Beschäftigte greifen Paragraf 87 BetrVG, wenn Verhaltensregeln aufgestellt werden oder eine technische Einrichtung zur Überwachung geeignet ist, und Paragraf 98 bei Schulungen. Eine Abspielstatistik je Person ist eine solche Einrichtung. Wer früh verhandelt, verhandelt über Auswertungstiefe. Wer spät verhandelt, über das Vorhaben.

Die Kennzeichnung

Die Offenlegungspflicht nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit dem 2. August 2026 anwendbar und trifft den, der veröffentlicht, nicht den, der erzeugt. Wie wir das umsetzen, steht auf der Seite zur Transparenz und Kennzeichnung.

Prüfliste für ein Angebot

Neun Fragen, und keine davon betrifft die Auflösung.

Der Bestand dieser Seite prüfte Anbieter an der Auflösung und daran, ob sie „wirklich fotorealistisch“ arbeiten. Beides ist im Gespräch nicht zu klären und an einer Vorführung nicht zu erkennen, weil jede Vorführung den besten Fall zeigt. Die folgenden neun Fragen sind im Gespräch beantwortbar, und die Antwort ist prüfbar.

  1. Wo wird verarbeitet, mit welchem Anbieter, und liegt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor?
  2. Was passiert mit den Aufnahmen und dem Modell bei Vertragsende, und in welcher Frist?
  3. Wer darf mit dem Avatar Videos erzeugen, und wie wird verhindert, dass jemand anderes es tut?
  4. Was kostet die Pflege im Monat, in Stunden, und was gilt als Pflege?
  5. Wie viele Änderungsläufe je Video sind enthalten?
  6. Was kostet eine weitere Sprachfassung, und wer prüft sie fachlich?
  7. Welche Fristen gelten für Aufnahme, erste Fassung und Freigabe, schriftlich?
  8. Was übernimmt der Anbieter ausdrücklich nicht?
  9. Nennt er eine Wirkung auf Abschlussquoten oder Umsatz? Wenn ja, mit welcher Messung, welcher Fallzahl und welchem Zeitraum?

Die letzte Frage ist die aufschlussreichste. Wer eine Wirkungszahl nennt und sie nicht mit Baseline, Fallzahl und Zeitraum belegen kann, hat sie aus einem Marketingtext übernommen. Der ausführliche Leitfaden dazu, einschließlich der Fragen zum Vertrag, steht auf der Seite zur Anbieterauswahl.

Häufige Fragen zur Entscheidung

Was ist der eigentliche Unterschied zwischen beiden Wegen?

Nicht die Technik, sondern die Frage, wer die Arbeit macht, die um das Video herum anfällt. Ein Selbstbedienungsdienst gibt Ihnen Zugang zu einer Oberfläche, in der Sie aus Text ein Video erzeugen. Aufnahme, Einwilligungen, fachliche Freigabe, Anbindung an Ihre Systeme, Pflege und mehrsprachige Fassungen bleiben bei Ihnen. Ein Auftrag an einen Dienstleister verlagert einen Teil davon, und Sie zahlen für diesen Teil.

Wann ist Selbstbedienung die richtige Wahl?

In drei Fällen. Wenn ohnehin ein Vorlagengesicht gezeigt werden soll und keine bestimmte Person, wenn jemand im Haus Zeit für Skript, Nachbearbeitung und Pflege hat, und wenn das Ergebnis intern bleibt und niemand daran haftet. Dann zahlt der zusätzliche Aufwand eines Dienstleisters keine Rechnung.

Ist Selbstbedienung datenschutzrechtlich problematischer?

Nicht pauschal. Die großen Anbieter dieser Art verarbeiten in Rechenzentren in der Europäischen Union und legen Zertifizierungen vor; Synthesia etwa nennt AWS Irland, ISO 42001 und SOC 2. Der Unterschied liegt weniger am Ort als an der Verantwortung: Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, die Einwilligung der gezeigten Person und die Frage, wer die Aufnahmen nach Vertragsende löscht, sind in beiden Wegen zu klären, und in der Selbstbedienung klären Sie sie allein.

Was kostet der Einstieg über einen Dienstleister?

Für einen eigenen Avatar aus einer geplanten Aufnahme liegt der Einstieg bei rund 8.000 Euro netto einschließlich Aufnahme und einer zweiten Sprachfassung. Was darin enthalten ist und was eine weitere Sprache kostet, steht im Detail auf der Preisseite. Ein Selbstbedienungsdienst kostet je nach Umfang zwischen einigen Hundert und einigen Tausend Euro im Jahr, und dazu die Arbeitszeit im Haus.

Rechnet sich das gegen gedrehte Videos?

Nur wenn diese Videos sonst tatsächlich gedreht worden wären. Der Bestand dieser Seite rechnete 600 Avatarvideos gegen 600 gedrehte Videos zu je 1.000 Euro und kam auf 600.000 Euro Ersparnis. Diese 600.000 Euro hätte kein Haus dieser Größe ausgegeben. Die tragfähige Rechnung vergleicht mit dem, was heute an derselben Stelle bezahlt wird: Termine, Reisezeit, Übersetzungen, Supportfälle.

Wie lange dauert es, bis ein eigener Avatar einsatzbereit ist?

Die Fristen hängen an der Aufnahme, an der Zahl der Sprachfassungen und an Ihrer Freigabe. Verbindliche Angaben dazu stehen auf der Schritt-für-Schritt-Seite; auf dieser Seite nennen wir keine, weil der Bestand hier drei verschiedene Zahlen führte.

Was bleibt in beiden Wegen bei uns?

Vier Dinge. Die Einwilligung der gezeigten Person nach Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes, schriftlich und mit Widerruf. Die fachliche Freigabe jedes Inhalts, denn kein Dienstleister weiß, ob Ihre Angaben stimmen. Die Beteiligung des Betriebsrats bei Inhalten für Beschäftigte nach den Paragrafen 87 und 98 BetrVG. Und die Kennzeichnung nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, weil Sie es sind, der veröffentlicht.

Können wir mit Selbstbedienung anfangen und später wechseln?

Ja, und in vielen Fällen ist das der günstigste Weg. Was nicht übertragbar ist, ist der Avatar selbst: Ein bei einem Anbieter erzeugtes Modell lässt sich nicht mitnehmen, die Aufnahme müsste neu erfolgen. Übertragbar ist alles andere, und das ist der teurere Teil: Skripte, Freigabewege, die Erfahrung, welche Inhalte sich lohnen.

Woran erkennen wir einen brauchbaren Dienstleister?

An vier Antworten, die er ohne Rückfrage geben kann: wo verarbeitet wird und mit welchem Vertrag, was mit den Aufnahmen bei Vertragsende passiert, was die Pflege im Monat kostet, und was er ausdrücklich nicht übernimmt. Die vollständige Prüfliste steht im Leitfaden zur Anbieterauswahl.

Zum Mitnehmen

  • Die Frage ist nicht, welcher Weg besser ist, sondern welche Arbeit Sie abgeben wollen. Die Technik ist in beiden Wegen ähnlich.
  • Selbstbedienung trägt, wenn ein Vorlagengesicht genügt, jemand im Haus Zeit hat und das Ergebnis intern bleibt.
  • Ein Auftrag trägt, wenn eine bestimmte Person gezeigt wird, mehrere Sprachen gebraucht werden oder jemand für die Aussagen haftet.
  • Die Rechnung gegen gedrehte Videos hält nur, wenn diese Videos sonst beauftragt worden wären. Der Bestand dieser Seite rechnete mit 600.000 Euro, die kein Haus ausgegeben hätte.
  • Vier Dinge bleiben in beiden Wegen bei Ihnen: Einwilligung, fachliche Freigabe, Betriebsrat, Kennzeichnung.
  • Der Avatar selbst ist nicht übertragbar. Wer wechselt, nimmt Skripte und Erfahrung mit, nicht das Modell.

Ihr Fall, eine halbe Stunde, ergebnisoffen

Schildern Sie den Anlass, die Zahl der Videos und wer sie pflegen soll. Wenn Selbstbedienung der günstigere Weg ist, sagen wir das und nennen Ihnen, worauf Sie bei der Aufnahme achten müssen. Sie gehen mit einer Einschätzung aus dem Gespräch, nicht mit einem Angebot.

Termin vereinbaren

Wählen Sie einen Zeitpunkt, der Ihnen passt. Das Gespräch dauert dreißig Minuten und findet als Videokonferenz statt.

Die Terminbuchung läuft über Calendly. Beim Laden des Kalenders werden Daten an Calendly übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Anfrage stellen

Wenn Ihnen ein Termin zu früh ist, schildern Sie hier kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung, ob sich die Rechnung bei Ihrem Aufkommen trägt.

Wir antworten in der Regel am selben Werktag.

AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Diese Seite ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen und keine Kundenreferenz. Wo Marktpreise genannt sind, stehen Herkunft und Stand dabei. Stand: August 2026. Mehr zur Redaktion

Die auf dieser Seite gezeigten Bilder sind ganz oder teilweise künstlich erzeugt. Kennzeichnung nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Weitere Angaben unter Transparenz.

Beide Wege durchrechnen lassen30 Minuten, ohne Vorbereitung

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