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KI-Avatar für Unternehmen in Hamburg, wenn dieselbe Unterweisung immer wieder ansteht

In Hamburg geht es meist um die wiederkehrende Pflichtunterweisung, im Schichtbetrieb und an wechselnden Einsatzorten. Daraus folgt der Nutzen, und an zwei Stellen folgt daraus eine harte Grenze.

AIAIdentical Redaktion14. August 202611 Minuten
Mehrere Personen sitzen in einem Besprechungsraum und hören einer Vortragenden zu
Derselbe Inhalt, viele Male. Genau dort trägt ein Avatar.
Beispielrechnung, keine Kundenreferenz

Die Zahlen zum Standort stammen von der Hamburg Port Authority und Hafen Hamburg Marketing (Umschlag 2025), aus der Strategie für den Logistikstandort Hamburg 2035 der Behörde für Wirtschaft und Innovation, vom Statistikamt Nord (Stichtag 30. Juni 2025) und von der Koordinierungsstelle Fachkräftesicherung der Metropolregion Hamburg (Juni 2025). Die Ableitungen daraus sind unsere Einschätzung aus eigenen Projekten und keine Zusage. Rechtliche Angaben geben den Stand vom August 2026 wieder und sind keine Rechtsberatung.

Kurz beantwortet

Hamburg schlug 2025 im Hafen 114,6 Millionen Tonnen um, rund 107.000 Menschen arbeiten hier in der Logistik, etwa jeder zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Daraus folgt ein anderer Anlass als in einer Konzernzentrale: nicht eine Botschaft an viele Standorte, sondern dieselbe Pflichtunterweisung für viele Gruppen, im Schichtbetrieb, teils für Leihpersonal, für das nach § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz der Entleiher zuständig ist. Ein Video kann den gleichbleibenden Teil übernehmen, auch in mehreren Sprachen. Die Dokumentation, den Arbeitsplatzbezug und die Gelegenheit zur Rückfrage nicht, und die Schulung des Gefahrgutbeauftragten nach § 5 GbV ersetzt es überhaupt nicht, dort gilt der anerkannte Lehrgang.

Was den Standort ausmacht

Umschlag, Logistik, Schichtbetrieb, internationale Belegschaften.

Hamburg ist unter den großen deutschen Städten die mit dem größten Hafen, und das ist keine Metapher, sondern eine Menge. Hamburg Port Authority und Hafen Hamburg Marketing weisen für 2025 einen Gesamtumschlag von 114,6 Millionen Tonnen aus, ein Plus von 2,6 Prozent, darunter 8,3 Millionen Standardcontainer mit einem Plus von 7,3 Prozent. Das Statistikamt Nord zählt zum 30. Juni 2025 in Hamburg 1.084.974 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort.

Umschlag: Hamburg Port Authority und Hafen Hamburg Marketing, 2025. Logistik: Behörde für Wirtschaft und Innovation, Strategie für den Logistikstandort Hamburg 2035. Beschäftigte: Statistikamt Nord, Stichtag 30.06.2025. Staatsangehörigkeit und Altersstruktur: Koordinierungsstelle Fachkräftesicherung der Metropolregion Hamburg, Juni 2025.
Größe Wert Was daraus für Kommunikation folgt
Gesamtumschlag im Hafen, 2025 114,6 Millionen Tonnen Betrieb rund um die Uhr, kein gemeinsamer Termin
Beschäftigte in der Logistik rund 107.000, etwa jeder Zehnte wiederkehrende Pflichtunterweisung als Regelfall
Beschäftigte am Arbeitsort, 30.06.2025 1.084.974 große Gruppen mit gleichem Inhalt
Ausländische Staatsangehörigkeit, Juni 2025 17,7 Prozent in Hamburg Fassungen wirken zuerst nach innen
Vor dem Ruhestand in der Metropolregion knapp 560.000 Beschäftigte Wissen festhalten, solange es im Haus ist

Von diesen fünf Zeilen wiegt die zweite am schwersten, und sie verschiebt den Anlass. Eine Konzernzentrale schickt eine Botschaft an ihre Standorte. Ein Hamburger Logistikbetrieb muss dagegen denselben Pflichtinhalt vielen Menschen vermitteln, an wechselnden Einsatzorten und zu Zeiten, die niemand frei wählt. Den Takt gibt das Gesetz vor und nicht die Kommunikationsabteilung.

Beschäftigte in einer Schulungssituation mit einem Vortragenden vor einem Bildschirm
Derselbe Inhalt, viele Male, an wechselnden Orten. Das ist die Hamburger Grundform.

Was daraus für Videokommunikation folgt

Drei Ableitungen, die alle von der Wiederholung ausgehen.

Die erste betrifft den Takt. Wo im Jahr dieselbe Unterweisung für viele Gruppen ansteht, ist der Aufwand nicht die Erstellung, sondern die Wiederholung. Ein aufgezeichneter Teil, der in mehreren Sprachen vorliegt und beim nächsten Mal unverändert wieder läuft, verschiebt Präsenzzeit von der Vermittlung des Gleichbleibenden auf das Besondere des Arbeitsplatzes.

Die zweite betrifft die Sprache. Lesen Sie die Zahl dazu vorsichtig. Amtlich erhoben ist der Pass und nicht die Sprache am Arbeitsplatz, und einen Zähler für den Übersetzungsbedarf in Betrieben führt keine Statistik. Belegt sind 17,7 Prozent ausländische Staatsangehörigkeit in Hamburg, 14,8 Prozent in der Metropolregion und 6,7 Prozent in Schwerin. Wer für die ganze Region eine einzige Fassung herstellt, spricht damit zu Belegschaften von sehr unterschiedlicher Zusammensetzung. Wie viele Fassungen Sie brauchen, sagt Ihnen Ihr eigener Standort und kein Mittelwert.

Die dritte betrifft die Zuständigkeit. § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz weist die Unterweisung bei Arbeitnehmerüberlassung dem Entleiher zu. Wo mit Leihpersonal gearbeitet wird, wiederholt also der einsetzende Betrieb dieselbe Einweisung immer wieder für Menschen, die er vorher nicht kannte. Das ist der Anwendungsfall, in dem sich ein aufgezeichneter Teil am schnellsten rechnet, weil die Zahl der Wiederholungen hoch und der Inhalt stabil ist.

In Hamburg entscheidet nicht die Freigabe über den Nutzen, sondern die Zahl der Wiederholungen.

Wenn niemals alle gleichzeitig im Dienst sind

Schichtbetrieb, Nachtarbeit und was das Gesetz daraus macht.

Ein Betrieb, der rund um die Uhr umschlägt, hat keinen Zeitpunkt, an dem alle da sind. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt diesen Fall. § 42 Absatz 1 verlangt Teilversammlungen, wenn wegen der Eigenart des Betriebs keine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt stattfinden kann. Dazu kommt § 43 Absatz 1, der dem Betriebsrat je Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung aufgibt. Bei zwei bis drei Schichten sind das im Jahr acht bis zwölf Versammlungen statt vier. Diese Multiplikation ist unsere Rechnung und keine Vorgabe des Gesetzes.

Die Nachtschicht steht dabei am schlechtesten da. § 6 Absatz 6 Arbeitszeitgesetz verlangt, dass Nachtarbeitnehmer denselben Zugang zur betrieblichen Weiterbildung haben wie die übrigen Beschäftigten. Ein Termin um zehn Uhr morgens erfüllt das für sie nicht, denn er liegt in ihrer Freizeit. Wer die Schulung stattdessen in die Nacht legt, verschiebt das Problem nur zur Tagschicht. Ein abrufbarer Inhalt löst den Konflikt, sobald Sie zwei Dinge festlegen: eine Zeit innerhalb der Schicht und eine Person, die auf Fragen antwortet.

Einordnung aus eigenen Projekten. Die zugrunde liegenden Pflichten stehen in § 42 Absatz 1 BetrVG, § 6 Absatz 6 ArbZG, § 12 Absatz 2 ArbSchG und § 8 ArbSchG, Stand August 2026.
Gruppe Warum der gemeinsame Termin nicht passt Was ein Video davon abnimmt
Nachtschicht der Termin liegt in der Freizeit der gleichbleibende Teil, abrufbar innerhalb der Schicht
wechselnde Einsatzorte die Anfahrt dauert länger als der Inhalt der Inhalt am Einsatzort, die Rückfrage bleibt vor Ort
Leihpersonal der Eintritt fällt auf einen beliebigen Tag die Einweisung ohne Warten auf den nächsten Sammeltermin
Beschäftigte einer Fremdfirma ihr Dienstplan liegt nicht bei Ihnen die Gefahrenlage vor dem ersten Betreten des Geländes
Vertretung im Ausland die Zeitverschiebung frisst das Fenster der Abruf zu Beginn des dortigen Arbeitstags

Ein Video ersetzt weder die Betriebsversammlung noch die Unterweisung. Es nimmt beiden den Teil ab, der sich bei jeder Wiederholung gleicht. Was übrig bleibt, ist kürzer, und Kürzeres passt eher in eine laufende Schicht. Darin liegt der Unterschied zwischen einem Video, das Termine erspart, und einem, das nur zusätzlich existiert.

Rechnen Sie nicht die Zuschauer, sondern die Termine, die Sie deshalb nicht mehr ansetzen müssen.

Wenn der andere Standort längst Abend hat

Zeitzonen und was daraus für eine Aufnahme folgt.

Hamburger Häuser im Seehandel haben Vertretungen und Partner an Orten, an denen der Arbeitstag endet, während hier der Vormittag beginnt. Die mitteleuropäische Sommerzeit liegt sechs Stunden hinter Singapur und sechs Stunden vor der Sommerzeit an der amerikanischen Ostküste. Das ist die Differenz der UTC-Abstände und keine Schätzung. Ein Fenster, in dem Hamburg, Asien und Amerika gleichzeitig im Dienst sind, gibt es an einem gewöhnlichen Werktag nicht.

Eigene Rechnung aus den UTC-Abständen der jeweiligen Sommerzeit, angesetzt mit einem Arbeitsbeginn um 9 Uhr Ortszeit. Die Abstände verschieben sich mit den Umstellungsterminen, die in den Ländern auseinanderfallen.
Ort Abstand zur mitteleuropäischen Sommerzeit Arbeitsbeginn dort, in Hamburger Zeit
Singapur, Kuala Lumpur, Schanghai (UTC+8) sechs Stunden voraus gegen 3 Uhr
Dubai (UTC+4) zwei Stunden voraus gegen 7 Uhr
Hamburg (UTC+2) Bezugspunkt gegen 9 Uhr
New York (UTC−4) sechs Stunden zurück gegen 15 Uhr
Los Angeles (UTC−7) neun Stunden zurück gegen 18 Uhr

Für die Aufnahme folgt daraus etwas Konkretes. Wer sie ansieht, kann während des Ablaufs niemanden fragen. Tragen Sie deshalb zwei Angaben in das Video selbst ein: das Datum, ab dem eine Regel gilt, und einen Namen samt zugesagter Antwortzeit. Eine Antwort binnen eines Arbeitstags am Empfangsort ist eine Zusage, die trägt. Der Hinweis, jemand melde sich, ist keine.

Der zweite Punkt betrifft den Stand der Fassung. Ein Inhalt, der um die halbe Welt geht, kommt Monate später von dort zurück. Nennen Sie im Bild, welche Fassung jemand sieht. Wenn Sie eine Regel ändern, ersetzen Sie diese Fassung und ziehen die alte ein. Ohne den zweiten Schritt arbeiten zwei Standorte nach zwei Ständen, und der Unterschied fällt erst in einer Prüfung auf.

Bei Sprachfassungen für Vertretungen im Ausland zählt außerdem die Reihenfolge. Zuerst entsteht die Fassung, in der die Aufsicht am dortigen Standort prüft. Danach kommen die Fassungen für die tägliche Arbeit dazu. Wer umgekehrt beginnt, lässt denselben Inhalt zweimal übersetzen.

Über Zeitzonen hinweg braucht ein Video ein Datum und einen Namen. Ohne beides ist es eine Mitteilung ohne Absender.

Wer auf dem Gelände arbeitet und nicht bei Ihnen angestellt ist

Wer unterweist, und wer sich nur vergewissern muss.

Auf einem Terminal, in einem Lager oder bei einer Instandsetzung arbeiten an einem Tag Menschen aus mehreren Firmen. Das Arbeitsschutzgesetz behandelt sie unterschiedlich, und die Zuständigkeit wechselt mit der Gruppe. Eigene Beschäftigte unterweisen Sie nach § 12 Absatz 1 selbst. Leihpersonal unterweisen Sie ebenfalls selbst, und zwar vor Beginn der Beschäftigung (§ 12 Absatz 2 ArbSchG, § 11 Absatz 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Bei Beschäftigten anderer Arbeitgeber unterweist deren Arbeitgeber; Sie müssen sich nach § 8 Absatz 2 vergewissern, dass diese Menschen angemessene Anweisungen erhalten haben.

Nach dem Wortlaut der genannten Vorschriften zusammengestellt, Fassung vom August 2026. Das ist keine Rechtsberatung; im Zweifel folgen Sie Ihrer Aufsicht.
Personengruppe Wer unterweist Rechtsgrundlage
eigene Beschäftigte Ihr Betrieb, mindestens jährlich § 12 Absatz 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1
Leihpersonal Ihr Betrieb als Entleiher, vor Beginn der Beschäftigung § 12 Absatz 2 ArbSchG, § 11 Absatz 6 AÜG
Beschäftigte einer Fremdfirma deren Arbeitgeber, Sie vergewissern sich § 8 Absatz 2 ArbSchG
Fahrer eines Spediteurs beim Anliefern der Spediteur, Sie unterrichten über die Gefahren § 8 Absatz 1 ArbSchG

Dieser Unterschied hat eine praktische Folge für das, was Sie herstellen lassen. Für Leihpersonal brauchen Sie einen Inhalt, den jemand am Eintrittstag ansehen kann, ohne auf den nächsten Sammeltermin zu warten. Für Fremdfirmen brauchen Sie etwas anderes, nämlich einen Beleg, dass deren Leute die Gefahren auf Ihrem Gelände kennen. Ein Video hilft in beiden Fällen, beantwortet aber nur den ersten Bedarf. Den zweiten beantwortet eine Bestätigung, die der andere Arbeitgeber unterschreibt.

Was ein Nachweis leistet und was nicht

Der Nachweis ist nie das Video. § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Dokumentation, und die nennt Datum, Inhalt und die unterwiesenen Personen. Ein Abspielvorgang belegt keinen dieser drei Punkte. Führen Sie deshalb eine Bestätigung je Person und halten Sie darin fest, welche Fassung sie gesehen hat. Wer dafür Abrufe im System auswertet, spricht das vorher mit dem Betriebsrat ab. Bei technischen Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle hat er ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Wo die Grenze verläuft, und zwar hart

Zwei Pflichten, die ein Video nicht erfüllt.

Bei Unterweisung und Schulung gibt es zwei verschiedene Rechtsfolgen, und sie werden regelmäßig verwechselt. Die eine lässt Material zu, die andere verlangt einen anerkannten Lehrgang. Wer das nicht trennt, hält am Ende einen Nachweis in der Hand, der im Prüfungsfall keiner ist.

Zusammenstellung nach dem Wortlaut der genannten Vorschriften, Stand August 2026. Keine Rechtsberatung, im Zweifel entscheidet Ihre Aufsicht.
Pflicht Rechtsgrundlage Was ein Video darf
Unterweisung im Arbeitsschutz § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 den gleichbleibenden Teil tragen, Dokumentation bleibt Pflicht
Unterweisung beteiligter Personen im Gefahrgut ADR Kapitel 1.3 unterstützen, ergänzend zur aufgabenbezogenen Unterweisung
Schulung des Gefahrgutbeauftragten § 3 und § 5 GbV nichts ersetzen, anerkannter Lehrgang ab 22,5 Stunden
Weiterbildung im Versicherungsvertrieb § 34d Absatz 9 GewO, § 7 VersVermV als betriebsinterne Maßnahme zulässig, mit Nachweis

Der Unterschied ist nicht formal. § 7 Versicherungsvermittlungsverordnung nennt betriebsinterne Maßnahmen ausdrücklich als zulässige Form der Weiterbildung, verlangt beim Selbststudium aber eine Lernerfolgskontrolle. § 5 Gefahrgutbeauftragtenverordnung dagegen bindet den Nachweis an einen behördlich anerkannten Lehrgang mit festgelegtem Stundenumfang. Ein Video kann dort vorbereiten und auffrischen, den Lehrgang ersetzt es nicht.

Beispielrechnung, keine Kundenreferenz

Wir bauen keine Unterweisung, die als Nachweis dienen soll, ohne dass Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit den Inhalt abgenommen hat. Das ist keine Vorsicht, sondern der einzige Weg, auf dem das Ergebnis im Prüfungsfall trägt.

Der Fall, in dem wir abraten

Kleine Mengen, eine Sprache, seltene Änderung.

Ein Avatar trägt in der Wiederholung. Daraus folgt umgekehrt, wann er nicht trägt. Wer zweimal im Jahr eine Unterweisung in einer Sprache für dieselbe überschaubare Gruppe hält, hat mit einer Präsenzveranstaltung weniger Aufwand als mit Modell, Texten und Freigaben. Auch der Imagefilm zum Firmenjubiläum gehört nicht hierher, sondern zu einer Produktion.

Einordnung aus eigenen Projekten, keine Zusage für Ihren Fall.
Vorhaben Trägt besser Begründung
jährliche Unterweisung, viele Gruppen Avatar hohe Zahl an Wiederholungen
Einweisung wechselnden Leihpersonals Avatar gleicher Inhalt, ständig neue Personen
Sicherheitsinhalte in mehreren Sprachen Avatar mit Fachabnahme Fassungen aus einer Aufnahme
zwei Unterweisungen im Jahr, eine Sprache Präsenzveranstaltung der Aufbau lohnt die Menge nicht
Jubiläumsfilm mit Anspruch Produktion vor Ort einmalig, hoher Anspruch an Bild und Ton
Ansprache in einer Krisenlage die Person selbst, live Glaubwürdigkeit hängt an der Gegenwart

Wissen festhalten, solange es im Haus ist

Der Generationswechsel ist am Standort belegt.

In der Metropolregion Hamburg stehen knapp 560.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den nächsten Jahren vor dem Ruhestand, gegenüber gut 211.000 unter 25 Jahren (Koordinierungsstelle Fachkräftesicherung, Datenbasis Juni 2025). Die Logistikstrategie 2035 nennt dazu zwei Umfragewerte: 97 Prozent der Logistikunternehmen sehen den Fachkräftemangel als große Herausforderung, 89 Prozent als größtes Hemmnis der Digitalisierung.

Daraus folgt ein Anlass, der nichts mit Marketing zu tun hat. Wer eine erfahrene Person vor der Kamera erklären lässt, worauf es an einer Anlage ankommt, hat den Inhalt danach im Haus, unabhängig davon, wer ihn vorträgt. Zwei Bedingungen gehören dazu: die schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person und eine Regelung, was nach dem Ausscheiden mit Modell und Videos passiert. Beides gehört vor die erste Aufnahme, nicht danach.

Über das Ergebnis entscheidet der Anfang. Eine erfahrene Person weiß selten, was an ihrem Wissen ungewöhnlich ist; ihr erscheint selbstverständlich, was sie seit zwanzig Jahren tut. Setzen Sie ihr deshalb diejenige Person gegenüber, die die Aufgabe übernehmen soll, und lassen Sie diese fragen. Aus einer Stunde entstehen so mehrere kurze Videos, jedes zu einer einzigen Frage. Ein geschriebenes Skript erzeugt an dieser Stelle das Gegenteil, weil es nur festhält, was die erfahrene Person für erwähnenswert hält.

  • Was geht an dieser Anlage am häufigsten schief, und woran merken Sie es zuerst?
  • Welchen Handgriff machen Sie anders als in der Anweisung, und aus welchem Grund?
  • Wen rufen Sie an, wenn es klemmt, und was fragen Sie diese Person zuerst?
  • Welche Entscheidung treffen Sie selbst, und welche geben Sie weiter?
  • Was haben Sie in Ihrem ersten Jahr falsch gemacht?

Zwei Punkte klären Sie vor der ersten Aufnahme. Erstens die schriftliche Einwilligung und den Umfang, in dem Sie das Material verwenden dürfen. Zweitens die Zeit nach dem Ausscheiden. Bleiben die Videos im Einsatz, und wie geht es mit dem Modell weiter? Wer diese Frage erst später stellt, verhandelt mit jemandem, der nicht mehr im Haus ist.

Person spricht in eine Kamera, im Vordergrund ein Bildschirm mit dem Textablauf
Eine Aufnahme, viele Wiederholungen. Die Einwilligung steht vorher.

Fünf Fragen vor der Anfrage

Wer diese beantwortet, spart im ersten Gespräch eine halbe Stunde.

  1. Wie viele Unterweisungen oder Einweisungen fallen im Jahr an, und für wie viele Gruppen?
  2. Welche Sprachen sind wirklich nötig, und wer nimmt jede Fassung fachlich ab?
  3. Ist Leihpersonal im Einsatz, und wer unterweist es heute?
  4. Welche Person soll im Bild zu sehen sein, und ist sie gefragt worden?
  5. Fällt einer der Inhalte unter Gefahrgutrecht, und wenn ja, unter welche Vorschrift?

Die erste Frage entscheidet bei Hamburger Betrieben häufiger über das Ergebnis als alle anderen. Bei zwei Unterweisungen im Jahr sagen wir ab, bei zwanzig lohnt sich das Gespräch. Die fünfte entscheidet darüber, ob überhaupt ein Video in Frage kommt oder ob ein anerkannter Lehrgang nötig ist.

Was Sie als Nächstes lesen sollten

Fünf Seiten zu den Punkten, die hier nur angerissen sind.

Wer mehrere Sprachen plant, findet auf der Seite zu mehrsprachigen Fassungen, was je Sprache neu entsteht und wer sie abnimmt. Wer die Einwilligung braucht, findet Schriftform, Widerruf und die Beteiligung des Betriebsrats auf der Seite zu den Rechten der abgebildeten Person.

Wer Unterweisung und Einarbeitung im Personalbereich einordnen will, findet die arbeitsrechtliche Seite dort ausführlich. Der Ablauf von der Vorbereitung bis zum ersten Video steht Schritt für Schritt, und was in den Vertrag gehört, steht auf der Seite zur Zusammenarbeit.

Häufige Fragen zu KI-Avataren in Hamburg

Haben Sie ein Studio in Hamburg?

Nein. Wir sitzen in Metzingen; einen Aufnahmetag in Hamburg richten wir mit Partnern ein, die hier ihren Sitz haben, und welchen Raum wir dafür nehmen, benennt das Angebot. Bei einer Unterweisung, die für mehrere Standorte gilt, entscheidet über diesen Raum eine einzige Frage: Können Sie in achtzehn Monaten eine Ergänzung für einen weiteren Standort daneben setzen, ohne dass die Naht auffällt? Dazu kommt in Hafennähe der Ton. Geräusche aus Umschlag und Verkehr stehen hinterher in der Tonspur und lassen sich nicht sauber herausrechnen.

Kann ein Avatar unsere Sicherheitsunterweisung übernehmen?

Vorbereiten ja, ersetzen nein. Nach § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz muss die Unterweisung arbeitsplatzbezogen sein, nach § 4 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Ein Video kann den gleichbleibenden Teil in mehreren Sprachen vermitteln, sodass in der Präsenzzeit der Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz und die Rückfragen übrig bleiben. Die Gelegenheit zur Frage und die Dokumentation bleiben Aufgabe von Menschen.

Und bei Gefahrgut?

Da ist die Grenze schärfer. Die Unterweisung beteiligter Personen nach ADR Kapitel 1.3 kann durch Material unterstützt werden, die Schulung des Gefahrgutbeauftragten nach § 5 Gefahrgutbeauftragtenverordnung nicht: Sie verlangt einen behördlich anerkannten Lehrgang von mindestens 22 Stunden und 30 Minuten für einen Verkehrsträger. Elektronische Formen sind dort zwar anerkennungsfähig, aber nur im Rahmen eines anerkannten Lehrgangs, nicht als eigenes Video. Wer das verwechselt, hat einen Nachweis, der keiner ist.

Wir arbeiten mit Leihpersonal. Ändert das etwas?

Ja, und zwar bei der Zuständigkeit. § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz weist die Unterweisung bei Arbeitnehmerüberlassung dem Entleiher zu, also Ihrem Betrieb und nicht dem Verleiher. Wer regelmäßig wechselndes Personal einweist, wiederholt denselben Inhalt sehr oft. Das ist der Fall, in dem ein Video den größten belegbaren Nutzen hat, weil es die Wiederholung übernimmt und der Einweisende sich auf den konkreten Einsatzort beschränken kann.

Warum steht bei Hamburg die Logistik im Vordergrund?

Weil sie den Standort prägt und weil sich daraus konkrete Anforderungen ergeben. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation nennt in der Logistikstrategie 2035 rund 107.000 Logistikbeschäftigte in Hamburg, etwa jeden zehnten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das sind Arbeitsplätze mit Schichtbetrieb, wechselnden Einsatzorten und jährlicher Unterweisungspflicht. Ein einheitlicher Präsenztermin für alle erreicht diese Gruppe nicht.

Unsere Crews kommen aus mehreren Ländern. Geht das mit Sprachfassungen?

Technisch ja. Inhaltlich ist jede Fassung ein eigenes Erzeugnis mit eigener Prüfung, eigener Terminologie und eigener Kennzeichnung. Gerade bei Sicherheitsinhalten ist die fachliche Abnahme je Sprache keine Formalie: Eine falsch übersetzte Anweisung ist schlimmer als keine. Wir liefern Fassungen deshalb nur mit benannter abnehmender Person je Sprache. Was je Fassung zusätzlich anfällt, führt die Seite zu mehrsprachigen Fassungen auf.

Lohnt sich das bei unseren Mengen?

Tragfähig ist nur ein Vergleich zwischen Wiederholung und Einmalaufwand, nicht zwischen Software und Übersetzungsbüro. Dafür brauchen wir drei Werte aus Ihrem Haus: die Zahl der Unterweisungen im Jahr, die Zahl der beteiligten Sprachen und den Abstand, in dem sich der Inhalt ändert. Fehlt einer der drei, bleibt jede genannte Ersparnis eine Schätzung, unsere eingeschlossen. Bei zwei Unterweisungen im Jahr in einer Sprache raten wir ab.

Wie halten wir Wissen fest, das mit Leuten in den Ruhestand geht?

Das ist am Standort ein belegter Anlass. In der Metropolregion stehen knapp 560.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den nächsten Jahren vor dem Ruhestand, gegenüber gut 211.000 unter 25 Jahren (Koordinierungsstelle Fachkräftesicherung, Juni 2025). Für eine Aufnahme mit erfahrenen Beschäftigten gilt dasselbe wie für jede andere: Sie braucht die schriftliche Einwilligung und eine Regelung, was nach dem Ausscheiden mit Modell und Videos passiert.

Unsere Vertretungen sitzen in Asien. Erreichen wir die mit einem Video?

Besser als mit einem Termin. Zwischen Hamburg und Kuala Lumpur liegen in der Sommerzeit sechs Stunden, zwischen Hamburg und New York sechs in die andere Richtung. Ein Inhalt, den jemand zu Beginn seines Arbeitstages abruft, kommt an; eine Einladung um 15 Uhr Hamburger Zeit erreicht einen Teil der Empfänger mitten in der Nacht. Zwei Dinge stehen dann im Video: das Datum, ab dem eine Regel gilt, und ein Name mit zugesagter Antwortzeit.

Wie erreichen wir die Nachtschicht?

Nicht mit einem Termin am Vormittag. § 6 Absatz 6 Arbeitszeitgesetz verlangt, dass Nachtarbeitnehmer denselben Zugang zur betrieblichen Weiterbildung haben wie die übrigen Beschäftigten, und eine Schulung in der Tagschicht erfüllt das für sie nicht. Ein abrufbarer Inhalt erfüllt es, sobald zwei Dinge dazukommen: eine Zeit innerhalb der Schicht, in der ihn jemand ansehen darf, und eine Person, die Fragen beantwortet.

Auf unserem Gelände arbeiten Fremdfirmen. Müssen wir die unterweisen?

Sie müssen sich vergewissern, dass es jemand getan hat. § 8 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber, sich davon zu überzeugen, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber angemessene Anweisungen erhalten haben; nach Absatz 1 unterrichten die beteiligten Arbeitgeber sich gegenseitig über die Gefahren. Bei Leihpersonal liegt die Pflicht dagegen bei Ihnen selbst, und zwar vor Beginn der Beschäftigung (§ 11 Absatz 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Wir wollen das Wissen eines Kollegen aufnehmen, der in zwei Jahren geht. Wie fangen wir an?

Mit einer Liste von Fragen und nicht mit einem Text. Die erfahrene Person weiß selten, was an ihrem Wissen ungewöhnlich ist. Setzen Sie ihr deshalb jemanden gegenüber, der die Arbeit übernehmen soll und sie noch nicht beherrscht, und lassen Sie diese Person fragen. Aus einer Stunde entstehen so mehrere kurze Videos. Die schriftliche Einwilligung und die Regelung für die Zeit nach dem Ausscheiden stehen vor der Aufnahme.

Ist das Video der Nachweis der Unterweisung?

Nein, der Nachweis ist ein eigenes Dokument. § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Dokumentation der Unterweisung, und die nennt Datum, Inhalt und die unterwiesenen Personen. Ein abgespieltes Video belegt keinen dieser drei Punkte. Führen Sie deshalb eine Teilnahmebestätigung und halten Sie darin fest, welche Fassung jemand gesehen hat. Wer festhält, wer wann welches Video angesehen hat, spricht das vorher mit dem Betriebsrat ab.

Zum Mitnehmen

  • Hamburg ist ein Standort wiederkehrender Pflichtunterweisung, nicht der Zentralenkommunikation. Daran hängt der Nutzen.
  • Ein Video kann den gleichbleibenden Teil der Unterweisung tragen. Arbeitsplatzbezug, Rückfrage und Dokumentation bleiben bei Menschen.
  • Bei Leihpersonal liegt die Unterweisungspflicht nach § 12 Absatz 2 ArbSchG beim Entleiher, also bei Ihnen.
  • Die Schulung des Gefahrgutbeauftragten nach § 5 GbV ersetzt kein Video. Dort gilt der anerkannte Lehrgang.
  • Sicherheitsinhalte in weiteren Sprachen brauchen je Sprache eine benannte abnehmende Person.
  • In Hafennähe entscheidet der Ton über die Verwendbarkeit einer Aufnahme, und dagegen hilft die Wahl des Raums.

Erst prüfen, ob die Menge es trägt

In einer halben Stunde gehen wir durch, wie viele Unterweisungen im Jahr anfallen, welche Sprachen nötig sind und ob eine der Pflichten einen anerkannten Lehrgang verlangt. Wenn die Menge den Aufbau nicht trägt, sagen wir das.

Termin vereinbaren

Wählen Sie einen Zeitpunkt, der Ihnen passt. Das Gespräch dauert dreißig Minuten und findet als Videokonferenz statt.

Die Terminbuchung läuft über Cal.com. Beim Laden des Kalenders werden Daten an Cal.com übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Anfrage stellen

Wenn Ihnen ein Termin zu früh ist, schildern Sie hier kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung, ob sich die Rechnung bei Ihrem Aufkommen trägt.

Wir antworten in der Regel am selben Werktag.

AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Diese Seite ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen und keine Kundenreferenz. Wo Marktpreise genannt sind, stehen Herkunft und Stand dabei. Stand: August 2026. Mehr zur Redaktion

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Vorhaben einordnen lassen30 Minuten, ohne Vorbereitung

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