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Vergleich

HeyGen und wir, entlang der veröffentlichten Unterlagen

Was ein Anbieter über sich schreibt, steht in seinen Verträgen, in seinem Vertrauensportal und in öffentlichen Registern. Diese Seite trägt zusammen, was dort am 17. August 2026 zu HeyGen stand, mit Abschnitt und Abrufdatum, und beantwortet dieselben Fragen für uns. An drei Stellen fällt die Antwort für uns schlechter aus.

AIAIdentical Redaktion17. August 202619 Minuten
Zwei Personen sitzen an einem Besprechungstisch vor einem aufgeklappten Laptop
Ein Anbietervergleich entscheidet sich an neun Dokumenten, nicht an einer Vorführung.
Beispielrechnung, keine Kundenreferenz

Alle Angaben zu HeyGen stammen aus veröffentlichten Unterlagen des Anbieters und aus dem Verzeichnis des US-Handelsministeriums, abgerufen am 17. August 2026. Eigene Tests im Produkt liegen dieser Seite nicht zugrunde, weil Abschnitt 2 der HeyGen-Nutzungsbedingungen den Zugriff zu Vergleichszwecken untersagt. Anbieterangaben ändern sich, Preise am schnellsten. Wir prüfen die Preisangaben monatlich und die Vertrags- und Registerangaben zum Quartal. Wer eine Entscheidung darauf stützt, sollte die verlinkten Seiten selbst öffnen.

Kurz beantwortet

HeyGen verarbeitet nach eigener Angabe auf AWS in den Vereinigten Staaten und ist im Verzeichnis zum EU-US Data Privacy Framework aktiv geführt, Verifizierungsmethode Selbstbewertung. Training und Löschfrist sind in den zwei Vertragswerken gegenläufig geregelt: Die Selbstbedienungsbedingungen erlauben das Training und überdauern die Kündigung, der Enterprise-Vertrag schließt es aus und nennt sechzig Tage bis zur Löschung. Ein Einwilligungsvideo ist der Regelfall, zwei Ausnahmen davon gelten nur für Enterprise. Unser Verarbeitungsort hängt am Auftrag, teils in der Europäischen Union, teils außerhalb, und eine Zertifizierung nach Artikel 42 der Datenschutz-Grundverordnung haben wir nicht. Zur maschinenlesbaren Kennzeichnung nach Artikel 50 fanden wir bei keinem der beiden Häuser eine belegte Aussage.

Woraus diese Seite gemacht ist

Aus veröffentlichten Unterlagen mit Abschnittsnummer und Abrufdatum. Nicht aus eigenen Tests, und das hat einen Grund.

Eine Seite, die einen Wettbewerber beim Namen nennt, ist vergleichende Werbung. Das ist erlaubt, hat aber Bedingungen: Verglichen werden dürfen nur Eigenschaften, die objektiv, wesentlich, relevant, nachprüfbar und für die Leistung typisch sind. Nachprüfbar heißt nach der Rechtsprechung, dass ein Dritter die Angabe selbst überprüfen oder überprüfen lassen kann. Deshalb steht hinter jeder Angabe auf dieser Seite ein Dokument mit Abschnitt und Abrufdatum, und deshalb steht hier nichts, wofür wir kein Dokument haben.

Eigene Tests liegen dieser Seite nicht zugrunde. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern folgt aus Abschnitt 2 der HeyGen-Nutzungsbedingungen, der den Zugriff auf den Dienst zu Vergleichs- und Wettbewerbszwecken untersagt. Derselbe Satz steht in Abschnitt 2.2 des Enterprise-Vertrags. Ein Vergleich, der auf einem so gewonnenen Testergebnis beruht, hätte einen Vertragsverstoß als Grundlage. Veröffentlichte Unterlagen des Anbieters sind ohnehin die belastbarere Quelle, weil sie im Streitfall vorliegen.

Was hier ebenfalls nicht steht, ist eine Bewertung der Rechtmäßigkeit fremder Verarbeitung. Ob eine Verarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung entspricht, hängt vom konkreten Einsatz durch den konkreten Verantwortlichen ab. Es ist keine Eigenschaft eines Werkzeugs, und deshalb kann es niemand über ein fremdes Werkzeug behaupten, wir eingeschlossen. Die frühere Fassung dieser Seite hat genau das getan, und sie stand deshalb hinter einem Passwort.

Die Unterlagen, auf denen diese Seite beruht, liegen bei uns als datierte Kopien vom 17.08.2026. Das ist nötig, weil ein Vergleich zu dem Zeitpunkt stimmen muss, zu dem sich jemand darauf stützt, und weil eine ursprünglich richtige Angabe irreführend wird, sobald sich die Verhältnisse ändern. Die fremde Seite lässt sich jederzeit ändern, unsere Kopie nicht. Preise sehen wir monatlich nach, Vertrags- und Registerangaben zum Quartal, den Eintrag im Data Privacy Framework spätestens zum 21.10.2026, weil die dort hinterlegte Zertifizierung an diesem Tag ausläuft.

Der Maßstab ist einfach: Was hier über HeyGen steht, könnte HeyGen selbst nachlesen und wiedererkennen. Was über uns steht, halten wir in derselben Tiefe aus.

Verarbeitungsort und Unterauftragsverarbeiter

Server in den USA nach eigener Angabe, fünfzehn benannte Dienstleister, eine aktive Zertifizierung mit Ablaufdatum.

Der Hilfeartikel zu den Datenschutz- und Sicherheitsstandards sagt wörtlich, alle Server würden auf AWS betrieben und stünden in den Vereinigten Staaten. Die DSGVO-Erklärung in der Fassung vom 22. Oktober 2024 wiederholt das. Dieselbe Erklärung ordnet die eigene Rolle ein, und zwar sowohl als Verantwortlicher als auch als Auftragsverarbeiter. Diese Doppelrolle ist keine Besonderheit, sie ist aber der Punkt, an dem Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten genau werden muss.

Das Trust Center führt am 17. August 2026 fünfzehn Unterauftragsverarbeiter mit Ort und Leistung. Vierzehn davon sind mit den Vereinigten Staaten angegeben, einer mit Singapur. Die Liste ist öffentlich einsehbar, und das ist mehr, als viele Anbieter zeigen.

Fünfzehn Unterauftragsverarbeiter nach dem Trust Center, zusammengefasst
Leistung nach Anbieterangabe Dienstleister Ort
Hosting, Speicherung, Videoverarbeitung Amazon Web Services USA
Skripte, Übersetzung, Sprachausgabe, Moderation OpenAI, Google USA
Sprachausgabe Microsoft Azure, Elevenlabs USA
Videoerzeugung im Video Agent BytePlus Singapur
Betrieb, Überwachung, Auswertung Cloudflare, Datadog, Snowflake, Hex, Posthog, LiveKit, Retool USA
Support und Kommunikation Intercom, Customer.io USA

Zur Übermittlung in die Vereinigten Staaten gehört eine Angabe, die auf einer Wettbewerberseite gern fehlt, weil sie für den Wettbewerber spricht: HeyGen Technology Inc. ist im Verzeichnis des US-Handelsministeriums mit aktiver Zertifizierung im EU-US Data Privacy Framework geführt, mit den Erweiterungen für die Schweiz und das Vereinigte Königreich, für Beschäftigtendaten und andere Daten. Das Register nennt zugleich die Verifizierungsmethode, nämlich Selbstbewertung, und das Ende der aktuellen Nutzungsperiode am 21. Oktober 2026. Beides sind Registerangaben, keine Wertungen.

Eine Beobachtung geben wir wieder, ohne sie aufzulösen, weil wir nicht wissen, welche der beiden Angaben gemeint ist. Der oben genannte Hilfeartikel sagt, man teile Daten nicht mit Drittanbietern, niemals. Die Sicherheitsseite verweist auf die Liste der freigegebenen Unterauftragsverarbeiter, die Kundendaten verarbeiten dürfen. Beide Seiten stammen vom selben Anbieter und sind am selben Tag abgerufen. Wer eine Freigabe vorbereitet, sollte die Frage im Auftragsverarbeitungsvertrag klären lassen statt auf der Website.

Zwei Personen sitzen an einem Besprechungstisch vor einem aufgeklappten Laptop
Die Freigabe entscheidet sich an den Unterlagen, nicht an der Produktvorführung.

Zwei Vertragswerke, zwei gegenläufige Antworten

Training und Löschung sind in Selbstbedienung und Enterprise verschieden geregelt. Wer nur eines zitiert, stellt es falsch dar.

Der häufigste Fehler in Vergleichen zu diesem Anbieter ist eine pauschale Zeile zum Modelltraining. HeyGen hat zwei Vertragswerke, und sie sagen an dieser Stelle das Gegenteil voneinander. Wer nur die Nutzungsbedingungen liest, unterschlägt die Enterprise-Regelung. Wer nur den Enterprise-Vertrag liest, beschreibt nicht, was ein Kunde in der Business-Stufe unterschreibt.

Sechs Fragen und die Antwort im jeweiligen Vertragswerk
Frage Nutzungsbedingungen, Fassung 23.07.2026 Master Service Agreement, Fassung 21.03.2025
Training mit Kundeninhalten Abschnitt 3 räumt die Lizenz ausdrücklich auch zum Trainieren der Modelle ein Abschnitt 2.3 schließt jede andere Verwendung aus, Training ausdrücklich genannt
Fortwirkung nach Vertragsende Abschnitt 3, letzter Satz: der Abschnitt überdauert die Beendigung keine entsprechende Klausel
Löschung nach Vertragsende Abschnitt 5: kann löschen, muss nicht, haftet nicht für unterbliebene Löschung. Für biometrische Daten greift daneben der Biometric Notice Abschnitt 5.3: Löschung aller Kundendaten binnen sechzig Tagen
Rechte am Ergebnis Abschnitt 3: Rechte beim Nutzer, kommerzielle Nutzung nicht beschränkt Abschnitt 3.2: Rechte beim Kunden, vorsorgliche Abtretung
Kostenlose Stufe Abschnitt 4: nur persönlich, nicht kommerziell, interne Prüfung nicht einschlägig
Recht und Gerichtsstand nicht Gegenstand dieser Prüfung Abschnitt 10.10: Recht von Kalifornien, ausschließlicher Gerichtsstand in Kalifornien

Die für die Praxis folgenreichste Zeile ist die zweite. Eine Lizenz zum Trainieren, die die Beendigung des Vertrags überdauert, bedeutet, dass die Kündigung das bereits Eingespeiste nicht zurückholt. Das ist keine Besonderheit dieses Anbieters, es steht so oder ähnlich in vielen Selbstbedienungsbedingungen. Es ist aber der Satz, den Ihre Rechtsabteilung sehen will, bevor ein Gesicht aus Ihrem Haus in ein Trainingsmaterial wandert.

Das Trust Center ergänzt dazu zwei Antworten, die wir für belastbar halten, weil sie dieselbe Linie ziehen: Daten von Enterprise-Kunden würden nicht für das Training verwendet und nicht mit anderen Daten dafür kombiniert, Daten anderer Kunden könnten es, mit einem Widerspruchsweg. Für die eingesetzten KI-Dienstleister gebe es Vereinbarungen, die ein Training mit Kundendaten ausschließen. Die DSGVO-Erklärung nennt als Weg für den Widerspruch eine Kontaktaufnahme, nicht einen Schalter im Produkt.

Ein drittes Dokument gehört an diese Stelle, weil es die Lücke der Nutzungsbedingungen in einem Punkt schließt. Der Biometric Information Privacy Notice, wirksam seit dem 20.06.2024 und zuletzt geändert am 05.05.2026, gilt nach seinem eigenen Wortlaut für alle Nutzer des Dienstes und nicht nur für Enterprise-Kunden. Unter Nummer 6 nennt er drei Aufbewahrungsregeln: Die Gesichtsgeometrie für den Abgleich beim Einwilligungsschritt wird nach dem Vergleich gelöscht, nach eigener Angabe typischerweise innerhalb von Minuten und nicht über die Sitzung hinaus gespeichert. Die Gesichtsgeometrie für den Avatar bleibt, solange der Avatar aktiv ist, und wird nach dessen Löschung oder nach Beendigung des Kontos binnen sechzig Tagen vernichtet. Für Trainingsdaten gilt dieselbe Sechzigtagefrist ab Widerruf, allerdings mit einem Vorbehalt, den man gelesen haben muss: soweit technisch möglich, ohne die Integrität bereits trainierter Modelle zu beeinträchtigen.

Der letzte Halbsatz führt zu einer Rechtsauffassung, die HeyGen im selben Abschnitt ausspricht und die wir hier wiedergeben, ohne sie zu bewerten: Wo biometrische Daten unumkehrbar und nicht mehr entnehmbar in Modellgewichte eingegangen seien, handele es sich nicht mehr um personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 Nummer 1. Das ist die Frage, an der die Löschzusage für Trainingsdaten praktisch hängt, und sie ist weder von einem Gericht noch von einer Aufsichtsbehörde entschieden. Wer eine Löschzusage für Trainingsdaten braucht, sollte sie deshalb bei jedem Anbieter danach lesen, was nach dem Vorbehalt noch übrig bleibt.

Das Einwilligungsverfahren, mit seinen zwei Ausnahmen

Ein Einwilligungsvideo ist der Regelfall. Die Dokumentation nennt zwei Wege daran vorbei, beide für Enterprise.

Für Avatare aus einer Videoaufnahme verlangt HeyGen ein Einwilligungsvideo, und das Verfahren ist strenger, als man es von einem Selbstbedienungsprodukt erwartet. Die abgebildete Person liest einen vorgegebenen Text ab, das Video ist höchstens 35 Sekunden lang, am Ende steht ein vierstelliger Buchstabencode, der nach dem Hilfeartikel verhindern soll, dass eine vorproduzierte Aufnahme eingereicht wird, und zwischen Einwilligungsvideo und Trainingsmaterial findet ein Abgleich der Person statt. Einwilligungsvideo und Aufnahmematerial müssen gleichzeitig eingereicht werden, auch wenn die Aufnahme über einen Zugangslink von einer dritten Person kommt.

Die Entwicklerdokumentation beschreibt daneben drei Zugangsstufen. Stufe eins ist der eben beschriebene Weg und steht allen Kunden offen. Stufe zwei erlaubt eine vorproduzierte Einwilligung statt einer Liveaufnahme und ist Enterprise-Konten vorbehalten. Stufe drei ist im Original so formuliert, dass die Erhebung der Einwilligung für Konten mit einer Freistellungsvereinbarung vollständig entfällt, ebenfalls nur für Enterprise. Wir zitieren das ohne Kommentar, weil der Satz für sich spricht und weil die Bewertung davon abhängt, wie ein Haus mit Freistellungen umgeht.

Zwei Punkte, die in der Freigabe regelmäßig übersehen werden, ergeben sich aus derselben Dokumentation. Erstens entsteht mit dem Zwilling automatisch ein Stimmklon aus demselben Material, ohne gesonderte Anfrage und ohne eigenen Zustimmungsschritt. Ihre Einwilligung deckt also zwei Modelle ab, nicht eines. Zweitens gilt die Einwilligungspflicht nach Anbieterauffassung nur für Avatare aus Videoaufnahmen, weil Foto-Avatare und aus einer Textbeschreibung erzeugte Figuren keine reale, identifizierbare Person zeigten. Für die erzeugte Figur ist das nachvollziehbar. Für das Foto einer real existierenden Person ist es eine Auffassung des Anbieters, und die Prüfung bleibt bei Ihnen.

Zwei verschiedene Einwilligungen

Die Einwilligung, die ein Anbieter technisch abfragt, und die Einwilligung, die Sie arbeits- und datenschutzrechtlich brauchen, sind nicht dasselbe. Ein abgelesener Satz vor der Kamera ersetzt weder die Information über den Zweck noch den Widerrufsweg noch die Frage, ob eine Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis freiwillig ist. Was dazugehört, steht auf unserer Seite zu den Rechten der abgebildeten Person.

Zwei Personen sitzen an einem Holztisch, zwischen ihnen ein aufgeklappter Laptop, eine Hand deutet auf den Bildschirm
Wer aufgenommen wird, entscheidet über die Verwendung. Nicht der Tarif.

Prüfberichte, und was sie jeweils aussagen

Es gibt Berichte mit Stand und Zugangsweg. Was in ihnen steht, kann von außen niemand beurteilen.

Das Berichtsverzeichnis im Trust Center führt am 17. August 2026 unter anderem einen SOC-2-Type-2-Bericht mit Stand 23. September 2025, einen SOC-3-Bericht mit Stand 26. September 2025 und einen Bericht über einen Eindringtest mit Stand 14. April 2026. Der Enterprise-Vertrag sagt in Abschnitt 6.2 zu, den SOC-2-Bericht auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Welche Prüfgesellschaft geprüft hat, welchen Zeitraum der Bericht abdeckt und welche Kriterien er umfasst, ist aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht feststellbar, weil die Berichte selbst hinter einer Zugangsanfrage liegen.

Damit ist auch gesagt, was ein solcher Bericht in einem Vergleich leisten kann, nämlich wenig. Belegbar ist, dass ein Bericht mit einem bestimmten Stand existiert und wie man ihn bekommt. Nicht belegbar ist, was in ihm steht. Eine Zeile, die zwei Anbieter nach dem Inhalt nicht öffentlicher Berichte vergleicht, vergleicht nichts.

Wichtiger als die Frage, wer welchen Bericht hat, ist der Unterschied zwischen zwei Instrumenten, die regelmäßig verwechselt werden. Ein SOC-2-Bericht ist eine Prüfungsaussage einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen ein Kriterienwerk des US-amerikanischen Berufsverbands, im Kern zur Informationssicherheit, bezogen auf einen abgelaufenen Zeitraum und gerichtet an Vertragspartner. Er sagt nichts darüber, ob eine Verarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung entspricht, weil das nicht sein Prüfgegenstand ist. Eine Zertifizierung nach Artikel 42 der Verordnung funktioniert anders: Die Kriterien müssen von der zuständigen Aufsichtsbehörde gebilligt sein, und zertifiziert wird durch eine nach Artikel 43 akkreditierte Stelle. Und selbst dann verringert sie nach Artikel 42 Absatz 4 die Verantwortung des Verantwortlichen nicht.

Zwei Dinge sagen wir ausdrücklich nicht. Wir sagen nicht, HeyGen habe keine Zertifizierung nach ISO 27001. Wir haben in den geprüften Unterlagen des Anbieters keine gefunden, und aus einem nicht gefundenen Nachweis folgt nicht das Fehlen der Sache. Und wir sagen nicht, wir hätten eine Zertifizierung nach Artikel 42 der Datenschutz-Grundverordnung. Wir haben keine. Wer eine verlangt, sollte den Anbieter nach der akkreditierten Stelle und dem gebilligten Kriterienkatalog fragen und sich das Zertifikat zeigen lassen.

Kennzeichnung nach Artikel 50, der schwächste Belegstand

Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026. Eine Aussage dazu haben wir bei keinem der beiden Häuser gefunden.

Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Bild-, Ton-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen dafür sorgen, dass die Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Die Lösungen müssen wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein, soweit das technisch machbar ist. Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026. Für Systeme, die vorher im Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist allein für die maschinenlesbare Kennzeichnung. Sie steht in Artikel 111 Absatz 4, den die Verordnung (EU) 2026/1744 neu angefügt hat, und lautet: Anbieter solcher Systeme treffen die erforderlichen Maßnahmen, um Artikel 50 Absatz 2 bis zum 2. Dezember 2026 nachzukommen. Für Betreiber, also für den Einsatz im eigenen Haus, gibt es diesen Aufschub nicht.

Was HeyGen dazu veröffentlicht, ist sparsam. Das Trust Center führt einen Compliance-Eintrag zum AI Act, dessen Beschreibung ausschließlich aus einem Link auf eine fremde Zusammenfassung der Verordnung besteht. Die Sicherheits- und Vertrauensseiten nennen den Rechtsakt in Aufzählungen, ohne technische Maßnahmen zu benennen. Die Preisübersicht führt die Entfernung des Wasserzeichens als Leistung ab der Creator-Stufe. Und Abschnitt 2 der Nutzungsbedingungen verlagert die Offenlegung vertraglich auf den Nutzer, der bei Verbreitung von sich aus offenlegen muss, dass der Inhalt mit KI erzeugt wurde, soweit das Recht es verlangt.

Ob exportierte Videos Herkunftsangaben nach dem C2PA-Standard oder unsichtbare Wasserzeichen tragen, konnten wir nicht feststellen. HeyGen ist auf der Mitgliederliste der C2PA als beitragendes Mitglied geführt, und eine Mitgliedschaft in einem Standardisierungsgremium sagt nichts darüber, ob und in welchen Ausgabewegen der Standard eingebaut ist. Eine Seite, die im Netz prominent das Gegenteil behauptet, stammt von einem Anbieter von Software zum Entfernen von Wasserzeichen und hat ein wirtschaftliches Interesse an genau dieser Aussage. Wir haben sie deshalb nicht verwendet.

Diese Zeile bleibt in beiden Spalten offen, und wir sagen das lieber, als sie einseitig zu füllen. Wer eine belegte Kennzeichnung braucht, verlangt eine Beispieldatei und prüft sie mit einem Betrachter für Herkunftsangaben. Eine Absichtserklärung ist keine Kennzeichnung.

Abrechnung, und warum wir keine Zahl gegen Zahl stellen

Guthabenpunkte mit unterschiedlichem Kurs je Verfahren, dazu Sitzplätze. Ohne festgelegten Fall ist der Vergleich beliebig.

HeyGen rechnet in einer einzigen Guthabenwährung ab, deren Umtauschkurs sich je Verfahren unterscheidet. Die Preisübersicht nennt am 17. August 2026 für die ältere Darstellung 3 Punkte je Minute, für die beiden neueren je 20, für eine Tonspur ohne Lippenanpassung 2 und für eine vollständige Videoübersetzung mit Lippenanpassung 5. Ungenutzte Punkte wandern bei monatlicher Zahlung einen Monat weiter, bei jährlicher bis zur Verlängerung, und verfallen nach einer Kündigung.

Fünf Tarifstufen nach heygen.com/pricing, abgerufen 17.08.2026
Stufe Preis je Monat Punkte je Monat Längstes Video
Free 0 USD 3 Videos je Monat 1 Minute
Creator 29 USD, bei Jahreszahlung 24 600 30 Minuten
Pro ab 49 USD ab 1.000 30 Minuten
Business 149 USD, je weiterem Platz 20 1.500 60 Minuten
Enterprise auf Anfrage nach Vereinbarung ohne Obergrenze

Eine Gegenüberstellung mit unseren Preisen wäre an dieser Stelle einfach zu schreiben und wenig wert. Sie verglichen ein Abonnement für Selbstbedienung mit einer Leistung, in der Aufnahme, Aufbereitung und Begleitung stecken, und der Unterschied läge im Zuschnitt, nicht im Preis. Sinnvoll wird die Rechnung erst mit einer festgelegten Menge: wie viele Minuten fertiges Video im Jahr, in welchem Verfahren, mit wie vielen Beteiligten, mit oder ohne Aufnahmetag. Was ein Avatar bei uns kostet und woraus sich der Preis zusammensetzt, steht auf der Preisübersicht.

Ein Hinweis in eigener Sache zur Haltbarkeit dieser Angaben. Ein Vergleich muss zu dem Zeitpunkt stimmen, zu dem sich jemand darauf stützt, und eine ursprünglich richtige Angabe wird irreführend, wenn sich die Verhältnisse ändern. Preise ändern sich am schnellsten. Wir prüfen sie monatlich, die Vertrags- und Registerangaben zum Quartal, und die Zertifizierung im Data Privacy Framework spätestens zum 21. Oktober 2026. Wenn Sie diese Seite später lesen und die Stände nicht mehr passen, ist das unser Fehler und kein Anlass, dem Anbieter etwas zu unterstellen.

Neun Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten, uns eingeschlossen

Jede davon ist mit einem Dokument beantwortbar. Wo wir nichts vorlegen können, steht das hier.

Der brauchbare Teil eines Anbietervergleichs ist nicht die Tabelle, sondern die Fragenliste, die danach übrig bleibt. Diese neun Fragen entscheiden die Freigabe in einem Haus mit Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat, und alle neun sind mit einem Dokument beantwortbar. Wer auf eine davon eine Antwort ohne Dokument bekommt, hat die Antwort noch nicht.

Neun Fragen, ihr Beleg und unsere Antwort darauf
Frage Belegt wird sie durch Unsere Antwort
Wo wird verarbeitet? Hostingvertrag oder Auftragsverarbeitungsvertrag Hängt am Auftrag, teils Europäische Union, teils außerhalb. Wer eine reine EU-Verarbeitung braucht, sagt das vor der Beauftragung, dann steht es im Vertrag
Wer sind die Unterauftragsverarbeiter? Liste mit Ort und Leistung Wir benennen sie im Auftragsverarbeitungsvertrag. Eine öffentlich einsehbare Liste wie die von HeyGen führen wir nicht
Welche Rolle hat der Anbieter je Tätigkeit? Vertrag, nicht Website Je Tätigkeit im Vertrag benannt
Wird mit meinen Daten trainiert? Klausel mit Abschnittsnummer Verlangen Sie die Zusage schriftlich, auch von uns. Ein Satz auf einer Webseite ist keine Vertragsklausel
Was passiert nach Vertragsende? Löschklausel mit Frist Frist und Umfang gehören in den Vertrag, getrennt nach Aufnahme, Modell und Ergebnis
Wie ist die Einwilligung dokumentiert? Text, Widerrufsweg, Nachweisführung Vorlage, Aufklärung über beide Modelle, benannter Widerrufsweg
Wie wird nach Artikel 50 gekennzeichnet? Beispieldatei, prüfbar Offen. Wir haben dazu heute keine belegte Aussage
Welche Prüfberichte gibt es? Bericht mit Stand und Zugangsweg Eine Zertifizierung nach Artikel 42 DSGVO haben wir nicht
Welches Recht, welcher Gerichtsstand? Vertrag Deutsches Recht, Gerichtsstand am Sitz

Die vierte, siebte und achte Zeile sind die unbequemen, und sie stehen deshalb hier. Eine Seite, auf der die eigene Spalte durchgehend besser aussieht als die fremde, ist keine Prüfung, sondern eine Anzeige. Wenn Ihr Haus eine reine Verarbeitung in der Europäischen Union oder einen vorzeigbaren Prüfbericht zur Bedingung macht, ist das ein sachliches Kriterium, und es kann gegen uns ausgehen.

Person am Schreibtisch mit Mobiltelefon, daneben ein Bildschirm
Neun Fragen, neun Dokumente. Alles andere ist ein Gespräch.

Was wir über HeyGen nicht sagen

Sechs Aussagen, die auf dieser Seite bewusst fehlen, mit dem Grund dafür.

Vergleichende Werbung wird nach dem Gesamtzusammenhang beurteilt, nicht nach einzelnen Sätzen, und unzulässig ist regelmäßig die pauschale Abwertung ohne Mitteilung der konkreten Umstände. Umgekehrt heißt das: Der Beleg neben der Aussage ist nicht nur eine Anforderung an die Nachprüfbarkeit, er ist zugleich der Unterschied zwischen sachlicher Erörterung und Herabsetzung. Sechs Aussagen fehlen deshalb hier, obwohl sie in Vergleichen dieser Art üblich sind.

  • Dass HeyGen nicht datenschutzkonform arbeite. Die Rechtmäßigkeit hängt am konkreten Einsatz durch den konkreten Verantwortlichen und ist keine Eigenschaft eines Produkts.
  • Dass für Übermittlungen in die USA keine Grundlage bestehe. Die Zertifizierung im Data Privacy Framework ist im offiziellen Verzeichnis aktiv, geprüft am 17. August 2026.
  • Dass HeyGen mit Ihren Daten trainiere. Für Enterprise-Kunden schließt Abschnitt 2.3 des Enterprise-Vertrags das ausdrücklich aus.
  • Dass HeyGen keine maschinenlesbare Kennzeichnung anbringe. Wir haben dazu keine Aussage gefunden, in keine Richtung.
  • Dass HeyGen keine Zertifizierung nach ISO 27001 habe. Wir haben keine gefunden, und daraus folgt nicht, dass es keine gibt.
  • Dass unsere Avatare natürlicher aussähen. Ohne veröffentlichtes Messverfahren ist das nicht nachprüfbar, und ein eigener Test wäre nach den Nutzungsbedingungen des Anbieters unzulässig.

Aus demselben Grund steht auf dieser Seite kein fremdes Logo. Der Name des Anbieters ist für einen Vergleich nötig und darf genannt werden; das Markenrecht nimmt die Benutzung zur Bezugnahme auf die Waren des Markeninhabers ausdrücklich aus, und der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Markeninhaber die Benutzung in einer zulässigen vergleichenden Werbung nicht verbieten kann. Das Bildzeichen fügt dem Vergleich dagegen keine nachprüfbare Angabe hinzu und holt nur die Aufmerksamkeit der fremden Marke auf unsere Seite.

Was aus der früheren Fassung dieser Seite verschwunden ist

Vier Aussagen, drei davon über uns selbst.

Diese Seite stand hinter einem Passwort, und der Grund dafür war ihr eigener Inhalt. Sie trug die Zeile, aidentical sei die datenschutzkonforme Antwort auf HeyGen. Wer sich so bezeichnet, sagt der Sache nach, der andere sei es nicht, und das ist eine Tatsachenbehauptung über einen Mitbewerber, die niemand beweisen kann. Sie ist ersatzlos weg.

Die zweite Streichung betrifft eine Marktzahl. Die Seite behauptete, Analysten erwarteten, dass generative Avatare bis 2028 in 75 Prozent aller Markenkontaktpunkte Standard seien. Eine Veröffentlichung mit dieser Aussage haben wir nicht gefunden. Es gibt Prognosen, die ähnlich klingen, weil sie eine Prozentzahl mit einer Jahreszahl verbinden, aber einen anderen Gegenstand haben. Wir nennen keine davon ersatzweise, weil eine ungefähre Zuordnung nur eine neue Falschangabe erzeugt.

Die dritte betrifft eine Rechtsangabe, die zu unseren Gunsten wirken sollte. Die Seite sprach von Aufnahmen von Mitarbeitenden nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung, als wäre jede Videoaufnahme eines Gesichts ein biometrisches Datum. Das ist sie nicht. Die Definition verlangt eine Gewinnung mit speziellen technischen Verfahren, und Artikel 9 erfasst biometrische Daten nur, soweit sie zur eindeutigen Identifizierung verarbeitet werden. Der Europäische Datenschutzausschuss und die deutsche Datenschutzkonferenz sagen für Videomaterial und Lichtbilder dasselbe. Ob die Erzeugung eines generativen Modells darunter fällt, ist offen; eine Stellungnahme einer Aufsichtsbehörde dazu haben wir nicht gefunden. Praktisch wichtiger sind ohnehin die Fragen, die unabhängig davon zu beantworten sind: Freiwilligkeit im Beschäftigungsverhältnis, Widerruf, Löschung des Modells und Dokumentation.

Bemerkenswert ist, dass HeyGen im eigenen Biometric Information Privacy Notice genau diese Unterscheidung trifft, und zwar zu unseren Ungunsten, was die frühere Fassung dieser Seite angeht. Unter Nummer 3 heißt es, die Erzeugung des Avatars stütze sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, also auf die Vertragserfüllung, solange dabei niemand gegenüber anderen Personen eindeutig identifiziert werde. Für den Abgleich zwischen Einwilligungsvideo und Aufnahmematerial sei das anders, dort werde biometrisches Material zur eindeutigen Identifizierung verarbeitet, und dafür stütze man sich auf die ausdrückliche Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a. Das ist die Rechtsauffassung eines Anbieters und keine behördliche Feststellung. Sie zeigt aber, dass die Trennlinie zwischen Nachbilden und Wiedererkennen keine Erfindung dieser Seite ist. Genannt wird dort außerdem eine Datenschutz-Folgenabschätzung, deren Zusammenfassung Aufsichtsbehörden auf Anfrage erhalten.

Die vierte Streichung ist die unangenehmste, weil sie uns selbst trifft. Die Seite versprach EU-Hosting als Voreinstellung, eine Installation im eigenen Haus auf Wunsch und eine Architektur, die Anforderungen aus ISO 27001 und TISAX abbildet. Für keine dieser drei Aussagen haben wir ein Dokument, das der Prüftiefe standhält, die wir auf dieser Seite an HeyGen anlegen. Sie sind deshalb weg, und was an ihre Stelle tritt, steht in der Tabelle mit den neun Fragen.

Wann ein Wechsel überhaupt lohnt

In drei Lagen ist die Antwort ehrlicherweise, dass er es nicht tut.

Wenn ein Marketingteam nächste Woche zehn kurze Clips braucht, die Person vor der Kamera aus der eigenen Geschäftsführung kommt und niemand in Ihrem Haus eine Freigabe verlangt, dann ist ein Abonnement in Selbstbedienung der kürzere Weg, und eine Begleitung durch uns wäre eine Verteuerung ohne Gegenwert. Dasselbe gilt, wenn Sie ohnehin einen Enterprise-Vertrag verhandeln, denn die für die Freigabe entscheidenden Punkte, also Training, Löschfrist und Rechte am Ergebnis, sind dort bereits so geregelt, wie eine Rechtsabteilung sie sehen will.

Anders liegt es, wenn die Arbeit nicht im Werkzeug steckt. Wenn Handbücher, Arbeitsanweisungen und Produktdaten erst aufbereitet werden müssen, damit ein System daraus antworten kann, entscheidet die Vorarbeit über das Ergebnis und nicht die Plattform. Diese Arbeit endet auch nicht mit dem Aufsetzen, denn jede Änderung an einem Handbuch muss nachgezogen werden. Kein Abonnement enthält sie, und wir würden sie Ihnen auch nicht als Nebenleistung verkaufen.

Und die Bildqualität entscheidet sich vor jedem Anbietervergleich, nämlich bei der Aufnahme. Wer mit der Webcam aufnimmt, bekommt ein Ergebnis in Webcam-Qualität, und zwar überall. Der Unterschied entsteht durch Licht, Objektiv, Ton, Regie und dadurch, dass jemand dabei ist, der die abgebildete Person führt. Was die Plattform selbst dafür an Material verlangt und was sie nicht übernimmt, steht auf unserer Seite zum Ablauf in HeyGen.

Wer diesen Vergleich mit weiteren Anbietern fortsetzt, arbeitet ab dem zweiten englischsprachigen Vertragswerk gegen die Begriffe. „Instant avatar“, „studio avatar“ und „avatar clone“ bezeichnen bei drei Anbietern nicht dasselbe. Die Seite zu Generative AI Avatare ordnet diese Bezeichnungen den Verfahren zu, damit die Gegenüberstellung auf derselben Sache beruht und nicht auf demselben Wort.

Häufige Fragen zum Vergleich mit HeyGen

Wo verarbeitet HeyGen die Aufnahmen?

Nach eigener Angabe in den Vereinigten Staaten. Der Hilfeartikel zu den Datenschutz- und Sicherheitsstandards sagt wörtlich, alle Server würden auf AWS betrieben und stünden in den USA. Die DSGVO-Erklärung in der Fassung vom 22. Oktober 2024 formuliert dasselbe. Im Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter steht ein Eintrag außerhalb der USA, ein Anbieter mit Sitz in Singapur für die Videoerzeugung im Video Agent. Abgerufen am 17. August 2026.

Ist die Übermittlung in die USA damit unzulässig?

Nein, und das gehört zur Fairness dazu. HeyGen Technology Inc. ist im offiziellen Verzeichnis zum EU-US Data Privacy Framework mit aktiver Zertifizierung geführt, einschließlich der Erweiterungen für die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Das Register nennt als Verifizierungsmethode Selbstbewertung, als Erstzertifizierung den 30. Oktober 2024 und als Ende der aktuellen Nutzungsperiode den 21. Oktober 2026. Ob Ihr Haus Aufnahmen seiner Beschäftigten außerhalb der Europäischen Union verarbeiten lassen will, ist trotzdem Ihre Entscheidung und keine Eigenschaft des Anbieters.

Werden Kundendaten für das Training verwendet?

Das hängt am Vertragswerk, und wer nur eines liest, stellt es falsch dar. Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen für die Stufen Creator, Pro und Business räumt eine Lizenz ein, die ausdrücklich das Trainieren der Modelle umfasst, und dieser Abschnitt überdauert nach seinem letzten Satz die Beendigung des Vertrags. Der Enterprise-Vertrag sagt in Abschnitt 2.3 das Gegenteil: Kundendaten werden nicht für andere Zwecke verwendet, ausdrücklich auch nicht zum Training. Das Trust Center nennt für Nicht-Enterprise-Kunden einen Widerspruchsweg.

Was passiert mit dem Modell nach Vertragsende?

Für Kundendaten insgesamt steht es in beiden Werken verschieden. Der Enterprise-Vertrag nennt in Abschnitt 5.3 eine Frist von sechzig Tagen nach Beendigung, innerhalb derer alle Kundendaten gelöscht werden. Die Nutzungsbedingungen sagen in Abschnitt 5, HeyGen könne Inhalte löschen, sei dazu aber nicht verpflichtet, und hafte auch nicht für eine unterbliebene Löschung. Für die biometrischen Daten selbst gilt aber ein drittes Dokument, das für alle Nutzer gilt und die Lücke der Nutzungsbedingungen schließt: Der Biometric Information Privacy Notice in der Fassung vom 05.05.2026 sagt unter Nummer 6, dass die Gesichtsgeometrie so lange aufbewahrt wird, wie der Avatar aktiv ist, und nach dessen Löschung oder nach Beendigung des Kontos binnen sechzig Tagen endgültig vernichtet wird. Die Daten aus dem Abgleich beim Einwilligungsschritt werden nach eigener Angabe unmittelbar nach dem Vergleich gelöscht, typischerweise innerhalb von Minuten.

Wem gehört das erzeugte Video?

Dem Kunden, und zwar nach beiden Werken. Die Nutzungsbedingungen stellen im Verhältnis zwischen HeyGen und dem Nutzer dessen Rechte an Eingabe und Ergebnis fest und beschränken die kommerzielle Nutzung nicht. Der Enterprise-Vertrag geht in Abschnitt 3.2 weiter und tritt vorsorglich alle Rechte am Ergebnis an den Kunden ab. In der kostenlosen Stufe ist die Nutzung dagegen nach Abschnitt 4 auf persönliche, nicht kommerzielle und interne Prüfzwecke beschränkt.

Wie läuft die Einwilligung der abgebildeten Person?

Über ein Einwilligungsvideo, das zusammen mit dem Aufnahmematerial eingereicht wird. Der Hilfeartikel verlangt, dass ein vorgegebener Text abgelesen wird, höchstens 35 Sekunden, mit einem vierstelligen Buchstabencode am Ende, damit die Aufnahme nicht vorproduziert sein kann, und mit einem Abgleich zwischen Einwilligungsvideo und Trainingsmaterial. Die Entwicklerdokumentation nennt daneben zwei weitere Stufen, die Enterprise-Kunden vorbehalten sind: eine vorproduzierte Einwilligung und, wörtlich, den vollständigen Verzicht auf die Erhebung für Konten mit einer Freistellungsvereinbarung.

Braucht ein Avatar aus einem einzelnen Foto keine Einwilligung?

Der Anbieter sagt das so, und wir geben es als seine Auffassung wieder. Die Entwicklerdokumentation schreibt, die Einwilligung gelte nur für Avatare aus Videoaufnahmen, während Foto-Avatare und aus einer Textbeschreibung erzeugte Figuren keine reale, identifizierbare Person zeigten. Für die aus einer Textbeschreibung erzeugte Figur leuchtet das ein. Für ein Foto einer real existierenden Person ist es eine Rechtsauffassung, deren Prüfung bei Ihnen liegt, denn nach deutschem Recht entscheidet über die Verbreitung eines Bildnisses die abgebildete Person.

Wird die Stimme mitgeklont?

Ja, und ohne eigenen Schritt. Die Entwicklerdokumentation formuliert, dass mit der Erstellung eines Zwillings automatisch eine Stimme aus dem Trainingsmaterial geklont wird und es dafür weder eine gesonderte Anfrage noch einen eigenen Zustimmungsschritt gibt. Für die Einwilligung, die Sie von der abgebildeten Person einholen, heißt das: Sie deckt zwei Modelle ab, Bild und Stimme, nicht eines.

Was sagt ein SOC-2-Bericht über den Datenschutz aus?

Nichts über die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung, weil er diese Frage nicht zum Gegenstand hat. Er ist eine Prüfungsaussage einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen ein US-amerikanisches Kriterienwerk zur Informationssicherheit, bezogen auf einen abgelaufenen Zeitraum, gerichtet an Vertragspartner. Eine Zertifizierung nach Artikel 42 der Datenschutz-Grundverordnung ist etwas anderes: Die Kriterien müssen von einer Aufsichtsbehörde gebilligt sein, und zertifiziert wird durch eine akkreditierte Stelle. Beides ist nützlich, aber keines ersetzt das andere. Wir haben selbst keine Zertifizierung nach Artikel 42.

Wie kennzeichnet HeyGen erzeugte Videos?

Dazu haben wir keine belastbare Aussage des Anbieters gefunden, in keine Richtung. Belegt ist dreierlei: Die Preisübersicht führt die Entfernung des Wasserzeichens als Leistung ab der Creator-Stufe, woraus folgt, dass Videos der kostenlosen Stufe ein sichtbares Wasserzeichen tragen. Das Trust Center enthält einen Compliance-Eintrag zum AI Act, dessen Beschreibung aus einem Link auf eine fremde Zusammenfassung besteht. Und Abschnitt 2 der Nutzungsbedingungen verlagert die Offenlegung auf den Nutzer, der bei Verbreitung von sich aus offenlegen muss, dass der Inhalt mit KI erzeugt wurde.

Wie rechnet HeyGen ab?

In Guthabenpunkten mit unterschiedlichem Umtauschkurs je Verfahren, dazu Sitzplätze ab der Business-Stufe. Die Preisübersicht nennt am 17. August 2026 für Creator 600 Punkte im Monat, für Pro ab 1.000, für Business 1.500 zuzüglich 20 US-Dollar je weiterem Sitzplatz. Der Verbrauch reicht von 3 Punkten je Minute für die ältere Darstellung bis zu 20 Punkten je Minute für die neueren. Ein Preisvergleich ist deshalb nur mit einem festgelegten Anwendungsfall in Minuten und Verfahren aussagekräftig.

Warum vergleicht diese Seite die Bildqualität nicht?

Weil sie es nicht nachprüfbar könnte und nicht dürfte. Natürlichkeit und Lippensynchronität sind ohne veröffentlichtes Messverfahren und ohne Blindvergleich eine Geschmacksfrage, und das Wettbewerbsrecht verlangt für eine Vergleichszeile eine objektiv nachprüfbare Eigenschaft. Hinzu kommt, dass Abschnitt 2 der HeyGen-Nutzungsbedingungen den Zugriff auf den Dienst zu Vergleichszwecken untersagt. Ein eigener Test wäre also weder belastbar noch zulässig.

Zum Mitnehmen

  • Der Verarbeitungsort liegt nach HeyGens eigener Angabe in den USA. Die Zertifizierung im Data Privacy Framework ist aktiv, Verifizierungsmethode Selbstbewertung.
  • Trainingsnutzung und Löschfrist sind in den zwei Vertragswerken gegenläufig geregelt. Eine pauschale Aussage dazu ist in beide Richtungen falsch.
  • Die Trainingslizenz der Selbstbedienungsstufen überdauert nach ihrem letzten Satz die Beendigung des Vertrags.
  • Das Einwilligungsvideo ist der Regelfall. Zwei Ausnahmen davon nennt die Dokumentation ausdrücklich, beide nur für Enterprise-Konten.
  • Ein SOC-2-Bericht prüft Informationssicherheit gegen ein US-Kriterienwerk. Eine Zertifizierung nach Artikel 42 DSGVO ersetzt er nicht, und umgekehrt.
  • Zur maschinenlesbaren Kennzeichnung nach Artikel 50 haben wir bei keinem der beiden Häuser eine belastbare Aussage gefunden, auch nicht bei uns.
  • Unser Verarbeitungsort hängt am Auftrag, teils Europäische Union, teils außerhalb. Wer eine reine EU-Verarbeitung braucht, sagt das vor der Beauftragung.

Die neun Fragen an Ihrem Fall durchgehen

In einer halben Stunde gehen wir die neun Fragen an Ihrem Vorhaben durch und sagen Ihnen, welche davon in Ihrem Haus über die Freigabe entscheidet. Wenn ein Abonnement in Selbstbedienung dafür ausreicht, sagen wir das auch.

Termin vereinbaren

Wählen Sie einen Zeitpunkt, der Ihnen passt. Das Gespräch dauert dreißig Minuten und findet als Videokonferenz statt.

Die Terminbuchung läuft über Cal.com. Beim Laden des Kalenders werden Daten an Cal.com übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Anfrage stellen

Wenn Ihnen ein Termin zu früh ist, schildern Sie hier kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung, ob sich die Rechnung bei Ihrem Aufkommen trägt.

Wir antworten in der Regel am selben Werktag.

AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Diese Seite ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen und keine Kundenreferenz. Wo Marktpreise genannt sind, stehen Herkunft und Stand dabei. Stand: August 2026. Mehr zur Redaktion

Die auf dieser Seite gezeigten Bilder sind ganz oder teilweise künstlich erzeugt. Kennzeichnung nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Weitere Angaben unter Transparenz.

Die neun Fragen durchgehen30 Minuten, ohne Vorbereitung

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