Start / Generative KI-Avatare

Synthese

Generative KI-Avatare, was ein Modell aus einer Aufnahme lernt und was es erfindet

Die Trennlinie zwischen aufnahmebasiert und vollsynthetisch, die Rechte, die bei einer erfundenen Gestalt entfallen, die Kennzeichnung nach Artikel 50 der KI-Verordnung und die Merkmale erzeugter Aufnahmen.

AIAIdentical Redaktion19. August 202615 Minuten
Dieselbe Person dreimal nebeneinander im Anzug, Sinnbild für ein erzeugtes Abbild
Jedes Avatarbild wird gerechnet. Die Frage ist, wie viel davon aus einer Aufnahme stammt.
Kurz beantwortet

Generativ trennt nichts, denn jedes Avatarbild wird gerechnet. Die Frage, die trägt, ist der Anteil, der aus einer Aufnahme stammt. Bei einer erfundenen Person kommen Gesicht und Gestalt aus einem Bildmodell, der Bewegungsablauf dagegen meist aus einer aufgenommenen Vorführung. Deshalb entfällt das Recht am eigenen Bild nach Paragraf 22 Kunsturhebergesetz, während die Rechte am Bewegungs- und am Stimmmaterial bestehen bleiben. Die Kennzeichnung nach Artikel 50 der KI-Verordnung greift weiter, nur über einen anderen Adressaten. Sobald das erzeugte Gesicht einer existierenden Person ähnelt, kehren beide Fragen zurück. Wer eine Serie ohne Gesicht aus dem Haus plant, entscheidet über Glaubwürdigkeit und nicht über Technik.

Die Trennlinie zwischen aufgenommen und erfunden

Keine zwei Sorten, sondern ein Anteil, und er lässt sich benennen.

Das Wort generativ trennt in diesem Feld nichts, weil jedes Avatarbild gerechnet wird. Auch das Abbild einer aufgenommenen Person entsteht Bild für Bild aus einem Modell und nicht aus einer Kamera. Wer mit dem Begriff eine Grenze ziehen will, zieht sie an der falschen Stelle. Die Grenze, die im Haus etwas entscheidet, ist der Anteil des Ergebnisses, der auf eine Aufnahme zurückgeht.

Dieser Anteil ist keine Meinung. Er lässt sich für jeden Bestandteil einer Aufnahme angeben, und daran hängen die Fragen, die später teuer werden.

Woher die Bestandteile eines Ergebnisses kommen. Die dritte Spalte nennt jeweils die Stelle, an der eine Zusage im Vertrag fehlt.
Bestandteil des Ergebnisses Bei einem aufgenommenen Avatar Bei einer erfundenen Gestalt
Gesichtszüge und Verhältnisse im Gesicht Aus dem Material abgeleitet, danach unveränderlich Aus einem Bildmodell gerechnet, vor dem ersten Video wählbar
Mundstellungen beim Sprechen Aus den vorgekommenen Lauten zusammengesetzt Aus dem Ton abgeleitet, ohne Vorbild dieser Gestalt
Profil, Hinterkopf und Ohren Ergänzt, sobald die Aufnahme sie nie zeigte Ergänzt, weil es keine Ansicht gibt, die sie zeigt
Hände und Finger Nur vorhanden, wenn sie im Bild waren Gerechnet, und dies ist die auffälligste Stelle
Kleidung und Frisur Im Modell festgeschrieben, in jedem späteren Video gleich Wählbar, dafür ohne Vorbild in Falten und Bewegung
Stimme und Betonung Geklont oder aus einer Bibliothek, getrennt vom Bild Immer aus einer Bibliothek oder von einer fremden Aufnahme
Blickachse und Lidschlag Vom Sitzen vor der Kamera übernommen Nach einem Muster gesetzt, oft zu regelmäßig

Zwei Zeilen verdienen einen Blick, weil sie in Angeboten nie stehen. Die dritte Zeile gilt für beide Wege, denn auch ein aufgenommener Avatar erfindet seine Ohren, wenn der Kopf sich dreht und die Aufnahme nur die Frontalansicht hergab. Die vierte Zeile erklärt, warum so viele erzeugte Videos die Hände aus dem Bild lassen. Was ein Personenmodell aus dem Material übernimmt, steht auf der Seite zum KI-Modell erstellen.

Wessen Bewegung eine erfundene Gestalt trägt

Das Gesicht ist erfunden, der Bewegungsablauf meist nicht.

Ein erfundenes Gesicht entsteht in einem Bildmodell und steht danach still. Damit es spricht und sich hält wie ein Mensch, braucht es eine Quelle für Bewegung. Genau an dieser Stelle geht die Erzählung von der vollständig künstlichen Person meist an der Wirklichkeit vorbei, und die Folgen davon liegen im Vertrag.

  • Aus dem Ton gerechnet. Ein Modell leitet Mundstellungen und leichte Kopfbewegung aus der Tonspur ab. Hier steht keine Person hinter der Bewegung, dafür wirkt die Haltung über Minuten gleich.
  • Von einer aufgenommenen Vorführung übertragen. Ein Mensch spricht den Text vor der Kamera, und das erfundene Gesicht übernimmt seine Bewegung. Das Ergebnis ist deutlich lebendiger, und diese Person hat eigene Rechte.
  • Aus einem Vorrat gesetzter Abläufe zusammengestellt. Der Anbieter hat Gesten und Haltungen einmal aufgenommen und setzt sie neu zusammen. Wessen Aufnahmen das waren, steht in den Unterlagen selten.

Vollsynthetisch heißt selten, dass niemand aufgenommen wurde. Es heißt, dass die aufgenommene Person nicht zu sehen ist.

Daraus folgen zwei Fragen an jeden Anbieter, und beide passen in eine E-Mail. Woher stammt das Bewegungsmaterial, und liegen dafür Einwilligungen der aufgenommenen Personen vor? Dieselben beiden Fragen gelten für die Stimme, und dort sind sie geläufiger, weil eine Stimme eher als Eigentum eines Menschen gilt als eine Kopfbewegung. Was bei einem Stimmklon zu regeln ist, steht auf der Seite zum KI-Avatar mit Voice Cloning.

Für die Auswahl heißt das, die Frage nach dem Werkzeug kommt später. Zuerst steht die Frage, wie viel Bewegung Ihre Videos brauchen. Eine Einweisung im Sitzen verträgt eine ruhige Gestalt aus dem Ton. Eine Ansprache, die vor einer Maschine steht und mit den Händen zeigt, braucht eine Vorführung, und damit einen Menschen im Ablauf. Welche Einstellungen am Werkzeug danach etwas ändern, steht auf der Seite zum AI Avatar Generator.

Filmkamera auf einem Stativ, dahinter unscharf eine sprechende Person im Aufnahmeraum
Auch hinter einer erfundenen Gestalt steht häufig ein Aufnahmetermin. Nur sieht man die Person im Ergebnis nicht.

Wer eine Serie ohne Gesicht bestellt, und wer sie freigeben muss

Zwei Rollen, zwei verschiedene Fragen an dieselbe Entscheidung.

Der Anstoß für eine erfundene Gestalt kommt selten aus der Technik. Er kommt aus der Personallage. Eine Produktverantwortliche braucht zwanzig Erklärvideos zu einer Produktreihe, die zwei Jahre laufen sollen. Sie hat in dieser Zeit drei Wechsel im Team erlebt. Jedes Video mit einem Gesicht aus dem Haus wäre nach dem nächsten Austritt zur Neuaufnahme fällig, und diesen Aufwand bekommt sie nicht zweimal genehmigt.

Die zweite Rolle sitzt in der Rechtsabteilung und stellt eine einzige Frage. Wem gehört ein Gesicht, das es nicht gibt? Sie findet dafür kein Muster in ihren Unterlagen, weil ihre Vorlagen von abgebildeten Personen ausgehen. Ohne eine Antwort gibt sie das Vorhaben nicht frei, und sie hat recht damit.

Zwei Rollen mit demselben Vorhaben. Die vierte Spalte ist die, die im Kickoff meist ungefragt bleibt.
Rolle Was sie erreichen will Was sie aufhält Woran sie den Erfolg messen wird
Produktverantwortliche Eine Serie, die von keiner Person im Haus abhängt Jede Neuaufnahme nach einem Austritt kostet Budget und Termine Kein Video muss nach einem Personalwechsel ersetzt werden
Rechtsabteilung Eine Auskunft, die in zwei Jahren noch trägt Kein Vertragsmuster für eine Gestalt, die niemandem gehört Vier Zusagen stehen schriftlich im Vertrag, bevor produziert wird

Zwischen diesen beiden liegt ein Tausch, den wir nicht glattbügeln. Eine erfundene Gestalt bindet keine Rechte an einer Person und niemanden im Haus, und genau darin liegt ihr Nutzen für die Produktverantwortliche. Sie trägt aber auch keine Glaubwürdigkeit, wo Menschen einer Person glauben sollen. Für eine Bedienungsanleitung fällt das nicht auf. Für eine Aussage zur Sicherheit eines Produkts fällt es auf, und dann hilft kein besseres Modell.

Die brauchbare Lösung ist meist eine Aufteilung der Anlässe. Alles Wiederkehrende und Erklärende trägt die erfundene Gestalt. Alles, wofür jemand einsteht, trägt ein Gesicht aus dem Haus, mit Einwilligung und mit einem Aufnahmetag. Wenn beschäftigte Personen im Namen des Hauses sprechen, gehört die Freigabekette dazu, und sie steht auf der Seite Corporate Influencer mit KI-Avatar.

Wem ein erfundenes Gesicht gehört

Kein Recht am eigenen Bild, und trotzdem drei offene Fragen.

Paragraf 22 Kunsturhebergesetz setzt ein Bildnis voraus, also die Abbildung einer erkennbaren Person. Eine frei erfundene Gestalt ist kein Bildnis, und damit gibt es niemanden, der einwilligt, und niemanden, der widerruft. Aus diesem einen Satz wird im Gespräch regelmäßig gefolgert, die Rechtsfragen seien damit erledigt. Sie sind es nicht, sie wandern nur an andere Stellen.

Sechs Fragen und ihre zwei Antworten. Die letzten zwei Zeilen sind der Grund, warum eine erfundene Gestalt kein Verzicht auf Prüfung ist.
Frage Bei einer aufgenommenen Person Bei einer erfundenen Gestalt
Einwilligung in die Verbreitung Nötig, schriftlich, mit benanntem Zweck Entfällt für die Gestalt, nötig für Bewegung und Stimme
Widerruf Möglich, mit Frist und Folgen für laufende Videos Entfällt, deshalb hält die Serie über Personalwechsel
Personenbezug nach DSGVO Gegeben, Aufnahme und Modell sind Daten dieser Person Nicht für die Gestalt, aber für Ausgangsmaterial und Texte
Mitbestimmung im Betrieb Regelmäßig berührt, sobald Beschäftigte gezeigt werden Nur über Ausgangsmaterial oder ein auswertendes System
Schutz gegen Übernahme durch andere Über das Persönlichkeitsrecht der Person Nur über den Vertrag mit dem Anbieter
Ähnlichkeit mit einer existierenden Person Der Regelfall und gewollt Ein Risiko, das vor der Veröffentlichung geprüft gehört

Die letzte Zeile führt beide Wege wieder zusammen. Erkennt ein unbefangener Betrachter in der Gestalt eine bestimmte Person, greifen deren Rechte am eigenen Bild, und die Absicht des Hauses spielt keine Rolle. Die Ausnahmen in Paragraf 23 Kunsturhebergesetz helfen bei Werbung in der Regel nicht weiter. Wie eine Gestalt darauf geprüft wird und was ein Fund bedeutet, steht auf der Seite zum KI-Modell-Influencer.

Die vorletzte Zeile ist die kaufmännisch wichtigere. Weil die Gestalt niemandem gehört, gehört sie auch Ihnen nicht. Was Sie halten, sind Nutzungsrechte aus einem Vertrag, und deren Umfang entscheidet über die Ausschließlichkeit. Eine Gestalt, die in Verpackungen, Schulungen und Messeständen steht, verträgt keine offene Antwort auf diese Frage. Für den umgekehrten Fall, in dem eine bestimmte Person abgebildet wird, stehen die Punkte auf der Seite Avatar von mir erstellen.

Kamera auf einem Stativ richtet sich auf eine sprechende Person in einem Aufnahmeraum
Wo Bewegung und Stimme herkommen, entscheidet, welche Einwilligungen ein Vorhaben braucht.

Die Kennzeichnung und ihre zwei Adressaten

Artikel 50 der KI-Verordnung trifft den Anbieter und Ihr Haus getrennt.

Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt Offenheit über künstlich erzeugte Inhalte, und die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Bei einer erfundenen Gestalt greift dieser Artikel anders als bei einem Abbild, und der Unterschied liegt im Begriff des Deepfakes.

Die Verordnung bestimmt diesen Begriff selbst, und die Bestimmung setzt Ähnlichkeit mit existierenden Personen, Gegenständen oder Orten voraus, verbunden mit dem Anschein der Echtheit. Eine frei erfundene Gestalt erfüllt dieses Merkmal nicht. Damit trägt bei ihr nicht die Offenlegungspflicht für Deepfakes, sondern die Markierung, die der Anbieter des Systems in die Ausgabe schreibt, und im Gespräch die Angabe, dass das Gegenüber ein System ist.

Vier Lagen und ihre Zuordnung, nach unserer Einordnung mit Stand August 2026. Rechtsauskunft ist diese Seite nicht.
Lage Wer offenlegt Was praktisch zu tun ist
Abbild einer aufgenommenen Person Ihr Haus als Betreiber, weil eine existierende Person ähnlich ist Hinweis am Video, in der Beschreibung und in der Ablage
Frei erfundene Gestalt in einem Video Der Anbieter über die Markierung in der Datei Zusätzlich ein Hinweis am Video, weil Markierungen verloren gehen
Frei erfundene Gestalt im Gespräch Ihr Haus, vor dem ersten Wortwechsel Ein Satz zu Beginn, nicht in einer Fußzeile
Erfundene Gestalt mit erkennbarer Ähnlichkeit Ihr Haus, wie bei einem Abbild Prüfen, ob die Gestalt verworfen wird, statt sie zu kennzeichnen

An dieser Stelle liegt der zweite Tausch dieser Seite. Eine erfundene Gestalt wird gebaut, damit Menschen ihr zuhören wie einem Menschen. Die Kennzeichnung nimmt genau diese Wirkung zurück, und das ist ihr Zweck. Wer beides gleichzeitig will, verliert eines von beiden im Betrieb. Der brauchbare Weg führt über die Rolle. In einer erklärenden Rolle stört die Offenheit nicht, weil niemand eine persönliche Erfahrung erwartet.

Daraus folgt eine Grenze für die Texte. Eine erfundene Gestalt kann erklären, anleiten und antworten. Sie kann nichts empfehlen, was sie erlebt haben müsste, denn eine Erfahrung ohne Person ist eine Behauptung ohne Grundlage, und das Wettbewerbsrecht bewertet das. Diese Grenze verläuft im Text und nicht in der Bildqualität.

Woran man einer Aufnahme ansieht, dass sie erzeugt wurde

Acht Stellen, und ein Vorbehalt zur Haltbarkeit dieser Liste.

Diese Frage stellt sich in zwei Richtungen. Nach innen, weil eine Serie abgenommen werden muss, bevor sie an Kunden geht. Nach außen, weil Zuschauer heute bei jedem Video prüfen, ob sie einen Menschen sehen. Beide Male hilft dieselbe Ordnung, denn die Schwächen eines Modells liegen an vorhersehbaren Stellen.

Acht Stellen aus eigener Sichtung, Stand August 2026. Keine davon ist ein Beweis, und jede Modellgeneration räumt einige ab.
Stelle Was auffällt Warum das Modell dort schwächer ist
Hände und Finger Zu viele oder verschmelzende Finger, Griffe ohne Gegendruck Selten im Ausgangsmaterial, und jede Haltung ist anders
Zähne und Zunge Zahnreihen ändern Form oder Anzahl beim Sprechen Kleine Fläche, schnelle Bewegung, kaum Vorbild
Ohren und Schmuck Ein Ohrring wechselt Form, Ohren sind unterschiedlich gebaut Fast nie frontal zu sehen und deshalb ergänzt
Haaransatz und Brillenrand Weiche Kanten, Haare enden im Nichts, Bügel verschwinden Feine Strukturen an einer Grenze zweier Flächen
Lidschlag Zu regelmäßig oder über lange Strecken keiner Nach Muster gesetzt statt aus einer Aufnahme übernommen
Kopfdrehung ins Profil Das Gesicht verliert seine Verhältnisse, das Ohr wandert Die Seitenansicht steckt nicht im Material
Schrift im Hintergrund Buchstaben ohne Bedeutung auf Schildern und Bildschirmen Das Modell malt Schriftbilder, es schreibt keinen Text
Haltung über Minuten Dieselbe Neigung, dieselbe Schulterlinie, kein Gewichtswechsel Der Vorrat an Haltungen ist kleiner als die Laufzeit

Der Vorbehalt gehört dazu, weil er die Verwendung dieser Liste bestimmt. Vor zwei Jahren waren Hände das sichere Merkmal, heute sind sie es in guten Werkzeugen nicht mehr. Eine Prüfliste zum Abhaken veraltet damit schneller als der nächste Jahresvertrag. Haltbar sind zwei Gewohnheiten. Sehen Sie jedes Video einmal ohne Ton an, weil der Ton über Bildfehler hinwegträgt. Und sehen Sie in die Datei, ob Angaben zur Herkunft mitgeliefert wurden, die beim Hochladen häufig verloren gehen.

Für die Abnahme im Haus folgt daraus eine einfache Reihenfolge. Zuerst die Ränder, also Hände, Ohren und Haaransatz. Danach der Takt, also Lidschlag und Haltung. Zuletzt der Ton mit den Stellen, an denen schnell gesprochen wird. Wie ein Ergebnis am Aufnahmetag überhaupt entsteht, steht auf der Seite zum eigenen Avatar erstellen, und warum Menschen so genau hinsehen, auf der Seite zu den fotorealistischen KI-Avataren.

Person erklärt vor einem großen Bildschirm, auf dem ein Roboterarm dargestellt ist
Wo eine Gestalt auf etwas zeigt, braucht sie Hände im Bild. Genau dort fallen erzeugte Aufnahmen zuerst auf.

Wann eine erfundene Gestalt die falsche Wahl ist

Vier Lagen, in denen das fehlende Gesicht den Ausschlag gibt.

Eine erfundene Gestalt löst ein Personalproblem und schafft ein Zurechnungsproblem. Solange niemand nachfragt, fällt das nicht auf. Sobald jemand nachfragt, steht die Frage im Raum, wer da eigentlich gesprochen hat. In vier Lagen lohnt der Verzicht, und in keiner davon hilft ein besseres Modell.

Vier Lagen für einen Verzicht. Die vierte wird im Entwurf am häufigsten übersehen, weil sie erst im Betrieb sichtbar wird.
Lage Warum die Gestalt hier nicht trägt Was stattdessen trägt
Auskunft mit Rechtsfolge, etwa zu Fristen oder Zusagen Zuhörer wollen die Auskunft jemandem zurechnen können Ein benannter Absender im Text, das Video als Ergänzung
Fachaussagen, für die eine Person mit Namen einsteht Eine Gestalt ohne Existenz kann keine Verantwortung übernehmen Die fachlich zuständige Person, einmal aufgenommen
Ansprache der Belegschaft durch die Führung Die Wahl des Mittels wird als Aussage über die Bedeutung gelesen Die Führungskraft selbst, notfalls in einer knappen Aufnahme
Beschwerden und Rückfragen im laufenden Betrieb Es gibt niemanden, an den sich eine Rückfrage richten kann Ein Weg zu einem Menschen, sichtbar im selben Bild

Der gemeinsame Grund liegt in der Zurechnung. Sie wandert nicht mit der Gestalt, sondern bleibt bei Ihrem Haus, und zwar für jede Aussage, die die Gestalt trifft. Ein erfundenes Gesicht verteilt keine Verantwortung. Es verdeckt nur, wer sie trägt, und dieses Verdecken ist im Betrieb ein Nachteil. Wer eine Aussage einer Rolle zuordnen kann, findet auch die Stelle, an der sie zu berichtigen ist.

Bleibt es bei der erfundenen Gestalt, gehört eine Festlegung dazu, die wenig kostet. Nennen Sie die Rolle, die spricht, und den Bereich, der einsteht. Ein Satz im Abspann genügt dafür. Damit hat die Gestalt eine Adresse, ohne dass eine Person ihr Gesicht dafür hergeben muss.

Videoschnittplatz mit zwei Bildschirmen, eine Person bearbeitet Aufnahmen
Der Hinweis auf die künstliche Erzeugung entsteht hier und gehört in die Datei, in die Beschreibung und in die Ablage.

Nächste Schritte

Wohin es von hier weitergeht.

Wenn die Frage lautet, ob überhaupt eine bestimmte Person zu sehen sein muss, führt der Weg zum Vergleich der Wege. Er steht auf der Seite zum Avatar erstellen mit KI. Wenn die Entscheidung für eine erfundene Gestalt gefallen ist, ist der Aufbau der Rolle der nächste Schritt, also Fachgebiet, Sprechweise und Frequenz. Dieser Teil steht auf der Seite zum KI-Modell-Influencer.

Wer eine englischsprachige Leistungsbeschreibung vor sich hat und die Marktbegriffe darin sortieren muss, findet sie auf der Seite zu Generative AI Avatare. Diese Seite hier bleibt bei den Verfahren und führt keine Begriffe. Was ein Vorhaben im ersten Jahr an Posten mitbringt, lässt sich in einer halben Stunde durchsprechen, und dabei zeigt sich meist schon, ob eine Gestalt ohne Vorlage die passende Wahl ist.

Häufige Fragen zu generativen KI-Avataren

Was sind generative KI-Avatare?

Sprechende Videofiguren, deren Bild aus einem Modell gerechnet wird und nicht abgefilmt. Der Ausdruck wird im Markt für zwei verschiedene Dinge benutzt. Gemeint ist entweder ein Abbild einer aufgenommenen Person oder eine Gestalt, für die niemand vor der Kamera stand. Beide Wege nutzen dieselbe Rechentechnik. Sie unterscheiden sich bei den Rechten, bei der Glaubwürdigkeit und bei der Frage, wer die Kennzeichnung schuldet.

Welcher Anteil eines Avatars ist erfunden und welcher aufgenommen?

Das lässt sich je Bestandteil beantworten. Gesichtszüge, Frisur und Kleidung stammen bei einem aufgenommenen Avatar aus dem Material und bleiben darin gebunden. Ergänzt werden in beiden Wegen die Übergänge zwischen zwei Mundstellungen, verdeckte Bereiche wie Ohren und Halsansatz sowie jede Ansicht, die in der Aufnahme nie vorkam. Bei einer erfundenen Person wird zusätzlich die Gestalt selbst gerechnet.

Brauche ich eine Einwilligung, wenn die gezeigte Person nie existiert hat?

Für die gezeigte Gestalt nicht, weil Paragraf 22 Kunsturhebergesetz das Bildnis einer erkennbaren Person voraussetzt. Für das Material, aus dem die Bewegung und die Stimme kommen, sehr wohl. Steht dahinter eine aufgenommene Vorführung, hat diese Person eigene Rechte, auch wenn ihr Gesicht im Ergebnis fehlt. Fragen Sie den Anbieter, woher das Bewegungsmaterial stammt und was dafür vereinbart ist.

Wem gehört ein Gesicht, das ein Modell erzeugt hat?

Niemandem im Sinne eines Persönlichkeitsrechts, und damit auch nicht Ihnen. Was Sie halten, sind die Rechte aus Ihrem Vertrag mit dem Anbieter. Deren Umfang entscheidet, ob dieselbe Gestalt bei einem anderen Kunden erscheinen darf. Diese Frage steht in Standardbedingungen selten klar. Stellen Sie sie, bevor die Gestalt in Unterlagen, Schulungen und Verpackungen wandert.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für eine Gestalt ohne reale Vorlage?

Ja, sie fällt nur unter einen anderen Teil von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Die Offenlegungspflicht für Deepfakes setzt Ähnlichkeit mit etwas Existierendem voraus. Bei einer frei erfundenen Gestalt trägt stattdessen die Markierung, die der Anbieter des Systems in die Ausgabe schreibt, und bei einem Gespräch die Angabe, dass Ihr Gegenüber ein System ist. Ein Hinweis am Video erledigt beides sichtbar.

Ist eine erfundene Person ein Deepfake?

Nach dem Begriff, den die KI-Verordnung selbst bestimmt, nicht. Er verlangt Ähnlichkeit mit existierenden Personen, Gegenständen oder Orten und den Anschein der Echtheit. Eine frei erfundene Gestalt erfüllt das erste Merkmal nicht. Die Einordnung kippt jedoch, sobald jemand in der Gestalt eine bestimmte Person wiedererkennt. Über diese Grenze entscheidet die Wahrnehmung des Publikums und nicht die Absicht des Hauses.

Woran erkenne ich, dass ein Video mit einer erzeugten Gestalt gemacht wurde?

Sehen Sie es zuerst ohne Ton an und achten Sie auf die Ränder. Hände, Ohren, Schmuck, Brillenränder und der Haaransatz sind die Stellen, an denen ein Modell heute am häufigsten daneben liegt. Dazu kommt der Takt des Lidschlags und jede Kopfdrehung ins Profil. Diese Merkmale sind kein Beweis, denn jede neue Modellgeneration räumt einige davon ab.

Generative KI-Avatare für eine Serie, wenn die Fluktuation im Haus hoch ist

Dann spricht die Personallage für eine erfundene Gestalt, und die Rechnung geht über die Nutzungsdauer. Eine Serie mit dem Gesicht einer beschäftigten Person steht beim Austritt zur Neuaufnahme an. Eine erfundene Gestalt übersteht Personalwechsel unverändert. Der Preis dafür ist die fehlende Glaubwürdigkeit in allem, wofür jemand mit seinem Namen einstehen soll. Für Anleitungen und Einweisungen fällt dieser Preis kaum an.

Kann ein Dritter Ansprüche stellen, weil ihm die erfundene Gestalt ähnlich sieht?

Das ist der Fall, an dem diese Wege wieder zusammenlaufen. Erkennt ein unbefangener Betrachter eine bestimmte Person, greifen deren Rechte am eigenen Bild, obwohl niemand sie abbilden wollte. Die Ausnahmen in Paragraf 23 Kunsturhebergesetz helfen bei Werbung in der Regel nicht. Wie eine Gestalt vor der Veröffentlichung darauf geprüft wird, steht auf der Seite zum KI-Modell-Influencer.

Muss der Betriebsrat beteiligt werden, wenn niemand aus dem Haus zu sehen ist?

Für die gezeigte Gestalt entfällt der übliche Anlass, weil keine Beschäftigten abgebildet werden. Zwei Wege führen die Mitbestimmung nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz dennoch herein. Erstens, wenn Beschäftigte das Bewegungsmaterial oder die Stimme liefern. Zweitens, wenn die Videos in einem System laufen, das Teilnahme oder Verhalten auswertet. Ein kurzer Vermerk dazu kostet weniger als eine späte Klärung.

Liegen bei einer vollsynthetischen Gestalt personenbezogene Daten vor?

Für die erzeugte Gestalt selbst in der Regel nicht, weil sich niemand darin identifizieren lässt. Personenbezug entsteht an drei anderen Stellen, nämlich beim Bewegungsmaterial, beim Stimmmaterial und bei den Texten, die Sie hochladen. Dort gelten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und, wo es um Erkennungsmerkmale geht, Artikel 9 DSGVO. Wo gerechnet wird, klären Sie unabhängig davon.

Welche Posten entfallen bei einer erfundenen Gestalt, und welche kommen dazu?

Es entfallen der Aufnahmetag, die Terminsuche mit einer Führungskraft, die Verwaltung der Einwilligung und die Neuaufnahme beim Austritt. Es kommen die Festlegung der Gestalt, die Prüfung auf Ähnlichkeit und die Pflege einer Bildsprache dazu, die die Wiedererkennung trägt. Ohne diese Pflege bleibt eine Gestalt beliebig. Konkrete Beträge hängen am Aufkommen und stehen in der Preisübersicht.

Welche Zusagen gehören in den Vertrag, wenn die Gestalt erfunden ist?

Vier, und alle vier fehlen in Standardbedingungen häufig. Erstens der Umfang Ihrer Nutzung, mit oder ohne Ausschließlichkeit. Zweitens die Herkunft des Bewegungs- und Stimmmaterials samt der Zusage, dass dafür Einwilligungen vorliegen. Drittens die Freistellung, wenn Dritte wegen Ähnlichkeit Ansprüche stellen. Viertens eine Frist, in der die Gestalt gesperrt wird, wenn Sie das verlangen.

Kann dieselbe erfundene Gestalt bei einem Wettbewerber auftauchen?

Möglich ist das, und zwar aus zwei Richtungen. Bei einer Gestalt aus einem Vorratsverzeichnis buchen andere Kunden dieselbe Erscheinung. Bei einer eigens erzeugten Gestalt entstehen aus einem Modell ähnliche Gesichter für andere Anfragen. Ausschließlichkeit ist eine Vertragsfrage und selten die Voreinstellung. Wer eine Gestalt über Jahre aufbaut, klärt sie vor dem ersten Video und nicht nach dem zwanzigsten.

Zum Mitnehmen

  • Generativ ist jedes Avatarmodell. Der Unterschied liegt im Anteil, der aus einer Aufnahme stammt, und dieser Anteil lässt sich je Bestandteil benennen.
  • Vollsynthetisch heißt selten, dass niemand aufgenommen wurde. Es heißt, dass die aufgenommene Person im Ergebnis nicht zu sehen ist.
  • Ohne reale Vorlage entfällt das Recht am eigenen Bild nach Paragraf 22 Kunsturhebergesetz. Die Rechte am Bewegungs- und am Stimmmaterial bleiben davon unberührt.
  • Sobald eine erzeugte Gestalt einer existierenden Person ähnelt, greifen deren Rechte, und die Absicht des Hauses ändert daran nichts.
  • Artikel 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 und verteilt die Kennzeichnung auf den Anbieter des Systems und auf das Haus, das veröffentlicht.
  • Eine erfundene Gestalt bindet keine Rechte und niemanden im Haus. Sie trägt auch keine Glaubwürdigkeit, wo Menschen einer Person glauben sollen.

Gesicht mit Vorlage oder ohne, in einer halben Stunde geklärt

Schildern Sie, welche Videos entstehen sollen, wie lange sie laufen und wer im Haus sie freigeben muss. Wenn ein Gesicht aus Ihrem Haus die bessere Wahl ist, sagen wir das, auch wenn daraus kein Auftrag wird. Sie gehen mit einer Einordnung aus dem Gespräch.

Termin vereinbaren

Wählen Sie einen Zeitpunkt, der Ihnen passt. Das Gespräch dauert dreißig Minuten und findet als Videokonferenz statt.

Die Terminbuchung läuft über Calendly. Beim Laden des Kalenders werden Daten an Calendly übertragen, unter anderem Ihre IP-Adresse. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Anfrage stellen

Wenn Ihnen ein Termin zu früh ist, schildern Sie hier kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen eine Einschätzung, ob sich die Rechnung bei Ihrem Aufkommen trägt.

Wir antworten in der Regel am selben Werktag.

AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Die Einordnung der Rechtslage gibt den Stand vom August 2026 wieder und ist keine Rechtsauskunft. Die Merkmale erzeugter Aufnahmen stammen aus eigener Sichtung und veralten mit jeder Modellgeneration. Wo eine Zahl steht, steht ihre Herkunft daneben. Mehr zur Redaktion

Die auf dieser Seite gezeigten Bilder sind ganz oder teilweise künstlich erzeugt. Kennzeichnung nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Weitere Angaben unter Transparenz.

Verfahren einordnen lassen30 Minuten, ohne Vorbereitung

Termin