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Woraus der Schulungsnachweis in der Lieferkette wirklich folgt

Die KI-Verordnung verlangt keine Schulungsnachweise. Das Lieferkettengesetz verlangt sie, die Unfallverhütungsvorschrift verlangt sie, Ihr Auditor fragt nach der Wirksamkeit, und Ihr Kunde schreibt in den Liefervertrag, was er will. Diese Seite ordnet die fünf Anspruchsteller und sagt, was ein aufgezeichneter Kurs leisten muss, damit er als Unterweisung zählt.

AIAIdentical Redaktion18. August 202619 Minuten
Hand mit Arbeitshandschuh hält ein Tablet vor Maschinenteilen in einer Fertigung
Der wiederholbare Teil der Unterweisung ist an jedem Standort gleich. Genau dieser Teil lässt sich aufzeichnen.
Beispielrechnung, keine Kundenreferenz

Angaben zur Unterweisung folgen Paragraf 12 ArbSchG, Paragraf 4 DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 in der Fassung Juni 2025. Angaben zur Lieferkette folgen dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der am 18. August 2026 geltenden Fassung. Angaben zur Kennzeichnung folgen der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026. Der Wortlaut der IATF 16949 und der ISO 9001 ist kostenpflichtig, wir geben ihn hier über die frei zugänglichen Auslegungshilfen wieder und kennzeichnen das. Stand August 2026, keine Rechtsberatung.

Kurz beantwortet

Die KI-Verordnung kennt keine Schulungsnachweispflicht. Artikel 4 verlangt seit dem 8. Juli 2026 unterstützende Maßnahmen und ausdrücklich kein garantiertes Niveau je Person, Artikel 50 verlangt die Kennzeichnung. Die Pflicht kommt woanders her: Das Lieferkettengesetz nennt Schulungen unmittelbarer Zulieferer ausdrücklich als Präventionsmaßnahme und verlangt sieben Jahre Aufbewahrung, der Arbeitsschutz verlangt die dokumentierte Unterweisung. Ein aufgezeichneter Kurs zählt nach der DGUV Regel 100-001, wenn er auf die Tätigkeit zugeschnitten ist, das Verständnis prüft und Rückfragen an eine weisungsbefugte Person möglich bleiben. Norm und TISAX schreiben kein Format vor, der Durchgriff bis Tier 2 kommt aus dem Vertrag.

Wer den Nachweis verlangt, und mit welcher Kraft

Fünf Anspruchsteller, zwei davon Recht. Diese Ordnung entscheidet, worüber Sie verhandeln können.

In Lieferantenaudits taucht die Frage nach Schulungsnachweisen aus mehreren Richtungen gleichzeitig auf, und in Angeboten werden diese Richtungen gewöhnlich zu einem Brei vermischt. Das ist teuer, weil es die falsche Verhandlungslage erzeugt. Wer glaubt, eine europäische Verordnung verlange einen bestimmten Nachweis, verhandelt nicht mehr darüber. Wer weiß, dass die Anforderung aus dem Liefervertrag stammt, kann sie einordnen, begrenzen und im nächsten Rahmenvertrag anders fassen.

Zwei der fünf Anspruchsteller sind Recht. Der Arbeitsschutz verlangt die Unterweisung und ihre Dokumentation, das Lieferkettengesetz verlangt Schulungen als Präventionsmaßnahme und deren Nachweis für sieben Jahre. Der dritte ist eine Zertifizierung, die Sie freiwillig eingegangen sind und aus der Sie sich theoretisch lösen könnten. Der vierte ist ein Brancheneinrichtung, deren Katalog kein Format vorschreibt. Der fünfte ist Ihr Kunde, und er ist in der Praxis der schärfste von allen.

Acht Grundlagen und was sie tatsächlich verlangen
Anspruchsteller Was genau verlangt wird Fundstelle
Arbeitsschutzrecht Unterweisung, dokumentiert Paragraf 12 ArbSchG, Paragraf 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1
Lieferkettengesetz Schulung unmittelbarer Zulieferer, sieben Jahre Aufbewahrung Paragraf 6 Abs. 4 Nr. 3, Paragraf 10 Abs. 1 LkSG
Zertifizierungsnorm Kompetenz des eigenen Personals, Bewertung der Wirksamkeit ISO 9001 Abschnitt 7.2, IATF 16949 Abschnitt 7.2
Zertifizierungsnorm Kompetenznachweis des Trainers IATF Sanctioned Interpretation zu 7.2.3
Branchenverfahren Sensibilisierungsprogramm, vertragliche Anforderungen an Lieferanten VDA ISA 2027, Control 2.1.3 und Kapitel 6
Liefervertrag alles, was Ihr Kunde hineinschreibt kein allgemeiner Beleg möglich
Haftung kein Erfüllungsnachweis, sondern Entlastung im Streitfall Instruktionspflicht der Produzentenhaftung
KI-Verordnung keine Schulungsnachweispflicht, sondern Kennzeichnung Artikel 4 und Artikel 50 VO (EU) 2024/1689

Diese Ordnung fehlt in fast jedem Angebot, das wir gesehen haben, und sie ist der einzige Weg, eine Nachweisdiskussion abzuschließen statt sie zu verschieben.

Was die KI-Verordnung wirklich verlangt

Eine Kennzeichnungspflicht seit August 2026. Keine Nachweispflicht, und auch kein Kompetenzniveau je Person.

Der Satz, die KI-Verordnung fordere lückenlose Schulungsnachweise, stand bis zum Umbau auf dieser Seite. Er ist falsch, und er ist auf eine Weise falsch, die jeder Compliance-Verantwortliche in einer Minute prüfen kann. Wir haben ihn ersetzt, und wir sagen offen, was an seiner Stelle steht.

Artikel 4 ist durch die Änderungsverordnung vom 8. Juli 2026 neu gefasst. Er verlangt von Anbietern und Betreibern, Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen, und zwar unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzzusammenhang. Der zweite Satz nimmt die Zusage ausdrücklich zurück, die dem Artikel oft unterstellt wird: die Verpflichtung verpflichtet niemanden, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Prüfung, Zertifizierung und Nachweis je Kopf stehen nicht in der Vorschrift. Sie richtet sich außerdem an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und nicht an beliebige Beschäftigte eines Zulieferers, die einen Kurs ansehen.

Artikel 12 mit den Aufzeichnungspflichten gilt ausschließlich für Hochrisikosysteme, und für die Systeme nach Anhang III hat dieselbe Änderungsverordnung die Anwendung auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Was für Ihren Schulungsfilm heute gilt, ist Artikel 50, in Kraft seit dem 2. August 2026. Er verlangt die Kennzeichnung künstlich erzeugter Bild-, Ton- und Videoinhalte und die Offenlegung, wenn ein Mensch mit einem KI-System spricht.

Fünf Vorschriften der KI-Verordnung und ihr Anwendungszeitpunkt
Vorschrift Was sie verlangt Seit wann
Artikel 4 Maßnahmen zur KI-Kompetenz, kein garantiertes Niveau je Person 2. Februar 2025, neu gefasst am 8. Juli 2026
Artikel 50 Kennzeichnung erzeugter Inhalte, Offenlegung der Interaktion 2. August 2026
Artikel 12 Protokollierung, nur für Hochrisikosysteme für Anhang III ab 2. Dezember 2027
Artikel 99 Abs. 4 Rahmen bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent gilt für Artikel 50 und Hochrisiko
Artikel 99 Abs. 3 Rahmen bis 35 Mio. Euro oder 7 Prozent gilt allein für die Verbote des Artikels 5
Person mit Schutzhandschuhen hält ein Tablet vor einer Fertigungsmaschine
Am Terminal in der Fertigung gilt die Kennzeichnungspflicht genauso wie im Browser.

Das Lieferkettengesetz nennt Zulieferer-Schulungen beim Namen

Die einzige Vorschrift, die eine Schulung Ihres Zulieferers ausdrücklich als Pflichtmaßnahme führt.

Hier liegt die Fundstelle, die auf dieser Seite jahrelang gefehlt hat. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zählt in seiner Vorschrift zu den Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen zur Durchsetzung der vertraglichen Zusicherungen des Zulieferers auf. Das ist der einzige uns bekannte deutsche Gesetzestext, der die Schulung eines Zulieferers durch seinen Abnehmer wörtlich als Maßnahme benennt. Für den eigenen Geschäftsbereich steht dieselbe Pflicht eine Nummer weiter oben.

Die Dokumentation dazu ist unternehmensintern fortlaufend zu führen und ab ihrer Erstellung mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Das ist die einzige klar bezifferte Frist, die wir für Schulungsnachweise in einem Primärtext gefunden haben, und sie ist deutlich länger als die zwei Jahre, die in Beraterunterlagen kursieren.

Zwei Einschränkungen gehören dazu, weil die Seite sonst zu viel behauptet. Erstens gilt das Gesetz erst ab tausend Beschäftigten im Inland. Damit sind die Fahrzeughersteller und die großen Tier-1 erfasst, viele Tier-2 dagegen nicht unmittelbar. Sie bekommen die Anforderung über den Vertrag, nicht über das Gesetz. Zweitens greifen die Pflichten bei mittelbaren Zulieferern nur anlassbezogen, nämlich sobald das Unternehmen substantiierte Kenntnis von einer möglichen Verletzung erlangt. Dann sind Risikoanalyse, Präventionskonzept gegenüber dem Verursacher und Minimierungskonzept unverzüglich erforderlich.

Der Bericht ruht, der Nachweis nicht

Die Berichtspflicht nach außen und die Dokumentationspflicht nach innen werden regelmäßig verwechselt. Die Einreichung des Berichts beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird derzeit nicht durchgesetzt, und ein Änderungsgesetz im Zuge der europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie ist anhängig. Die interne Dokumentation ist davon nicht berührt und gilt unverändert. Wer aus der ausgesetzten Berichtspflicht schließt, die Nachweisführung ruhe ebenfalls, liegt falsch.

Wann ein aufgezeichneter Kurs als Unterweisung zählt

Der Wortlaut der DGUV-Regel nennt vier Anforderungen. Drei trägt ein guter Kurs, eine trägt nur ein Mensch.

Die praktisch wichtigste Antwort auf die Frage, ob ein Avatar-Kurs ausreicht, steht nicht in einer Verordnung und nicht in einer Norm, sondern in der DGUV Regel 100-001 in der Fassung vom Juni 2025, im Abschnitt zu den Grundlagen von Unterweisungen. Vier Sätze dort entscheiden. Unterweisungen haben in verständlicher Form und Sprache zu erfolgen. Die verantwortlichen Personen müssen sich davon überzeugen, dass die Inhalte verstanden wurden und die Maßnahmen umgesetzt werden können. Rückfragen von Versicherten an die Unterweisenden müssen möglich sein. Und die alleinige Übergabe von Unterweisungsinhalten zum Selbststudium reicht daher nicht aus.

Die ersten beiden Anforderungen sind der Grund, warum ein aufgezeichneter Kurs hier überhaupt in Betracht kommt. Er lässt sich je Arbeitsbereich zuschneiden, er lässt sich in der Sprache ausliefern, die der Unterwiesene beherrscht, und er kann die Prüfung mitführen statt sie auf einen späteren Termin zu verschieben. Für die Vergewisserung nennt die Regel drei Wege, und einer davon liegt im Kurs: Verständnisfragen an die Versicherten, das Vorführenlassen des Handlungsablaufs oder die Beobachtung der Arbeitsweise. Wo eine Handhabung gelernt wird, bleiben die letzten beiden Wege beim Menschen.

Die Rückfrage erfüllt keine Aufzeichnung von selbst, und die Regel ist an diesem Punkt genauer, als es zunächst klingt. Möglich sein müssen Rückfragen an die Unterweisenden, nicht an ein Medium. Wer die unterweisende Person ist, sagt dieselbe Regel wenige Zeilen davor: Selbst Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen können Unterweisungen nicht eigenverantwortlich durchführen, weil ihnen die dafür erforderliche Weisungsbefugnis fehlt. Wenn schon die Fachkraft daran scheitert, scheitert eine Software erst recht. Daraus folgt der Zuschnitt, den wir empfehlen: Der Kurs trägt Vermittlung und dokumentierten Verständnisnachweis, daneben steht eine weisungsbefugte Person mit einem benannten Rückfrageweg.

Eine Änderung der Neufassung arbeitet dabei für uns, und sie ist der Grund, warum man die Fassung mitlesen muss. Bis Mai 2014 stand in der Regel der Satz, grundsätzlich seien persönliche Unterweisungen durchzuführen, elektronische Medien seien als Hilfsmittel einsetzbar. Dieser Grundsatz und die damalige Aufzählung dazu sind mit der Fassung Juni 2025 gestrichen. Die Präsenzform ist damit nicht mehr als Regelfall formuliert. Strenger geworden ist die Regel an einer anderen Stelle, nämlich bei der Rückfrage an die unterweisende Person. Wer eine Anforderung aus der alten Fassung zitiert und die neue Jahreszahl darüber schreibt, hat im Audit ein Problem, und wir hatten es an dieser Stelle bis zum 19. August 2026 selbst.

Fünf Anforderungen und die Arbeitsteilung zwischen Kurs und Person
Anforderung im Wortlaut der Fassung Juni 2025 Leistet der Kurs das Was zusätzlich nötig ist
Verständliche Form und Sprache ja Sprachfassung, die der Unterwiesene wirklich beherrscht
Zuschnitt auf Arbeits- und Tätigkeitssituation ja Zuschnitt je Arbeitsbereich statt eines Films für alle
Überzeugung vom Verständnis teilweise Verständnisfragen im Kurs, bei Handhabung Vorführung oder Beobachtung
Rückfragen an die Unterweisenden möglich nein weisungsbefugte Person mit erreichbarem Rückfrageweg
Kein alleiniges Selbststudium nein der Kurs ist Teil der Unterweisung, nicht die ganze
Person sitzt vor einem Bildschirm, auf dem eine sprechende Person eine Schulung hält
Der Kurs übernimmt den wiederholbaren Teil. Der Rückfrageweg bleibt bei einem Menschen.

Teilnahme ist nicht Verständnis

Drei Wege zur Feststellung, nur einer davon aufzeichenbar. Das ist die harte Grenze.

Die Auslegungshilfe der ISO-Arbeitsgruppe zur Kompetenz stellt einen Satz voran, der die meisten Schulungsakten entwertet: Schulung und Kompetenz sind nicht dasselbe. Eine Teilnahmebescheinigung belegt Teilnahme. Der Auditor prüft dagegen, ob die Organisation die Wirksamkeit der Maßnahme bewertet hat, also ob das Gelernte in der Tätigkeit ankommt.

Die DGUV-Regel ist an dieser Stelle noch konkreter und nennt drei Wege, sich vom Verständnis zu überzeugen. Man kann Verständnisfragen stellen, man kann den Handlungsablauf vorführen lassen, und man kann die Arbeitsweise beobachten. Nur der erste dieser drei Wege lässt sich in einem aufgezeichneten Kurs abbilden. Das ist die ehrlichste Aussage, die diese Seite treffen kann, und sie schützt Sie im Audit besser als jede Vollständigkeitszusage.

Für die Praxis heißt das eine klare Aufteilung. Wissen über Verfahren, Regeln, Zuständigkeiten und Gefahren trägt der Kurs, und der Verständnisnachweis dazu ist belastbar. Handhabung trägt er nicht. Wo persönliche Schutzausrüstung angelegt, eine Anlage bedient oder ein Griff geübt werden muss, bleibt die Übung mit einem Menschen erforderlich. Der Gewinn liegt darin, dass die knappe Präsenzzeit dann für genau diesen Teil frei wird, statt für den Vortrag, der an jedem Standort gleich ist.

Der Punkt, an dem die meisten Systeme scheitern, ist nicht die Prüfung. Es ist die fehlende Folge, wenn jemand sie nicht besteht. Ein Nachweis ohne hinterlegte Konsequenz belegt im Audit, dass die Wirksamkeit nicht bewertet wurde.

Die Sprache entscheidet, ob der Nachweis trägt

Die Regel sagt es wörtlich, und sie nennt den Ausweichweg. Das ist belastbarer als jede Effizienzzahl.

Mehrere Sprachfassungen werden in Angeboten fast immer mit Geschwindigkeit und Lokalisierungskosten begründet. Das ist der schwächere Grund. Der starke steht im Wortlaut der DGUV-Regel: Unterweisungen haben in verständlicher Form und Sprache zu erfolgen, und die Inhalte sind so zu vermitteln, dass die Versicherten sie verstehen. Reicht die sprachliche Verständigung nicht aus, sind andere geeignete Kommunikationsmittel einzusetzen, und die Regel nennt Skizzen, Fotos und Videos ausdrücklich.

Damit ist die Sprachfassung keine Servicefrage, sondern eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Eine Unterweisung, die der Unterwiesene sprachlich nicht erfasst, ist keine, und der Nachweis darüber trägt im Audit ebenso wenig. Für eine Belegschaft mit Leihpersonal, Werkverträgen und Standorten in mehreren Ländern ist das der Punkt, an dem eine Papierakte reihenweise fällt, ohne dass es jemand merkt.

Zwei Abgrenzungen gehören dazu. Eine Übersetzung, die den Fachbegriff einer Anlage falsch trifft, ist schlechter als keine, weil sie den Verständnisnachweis wertlos macht und zugleich glaubwürdig aussieht. Und Pflichtunterweisungen mit eigenem Rechtsrahmen, etwa im Gefahrgutbereich, folgen zusätzlichen Vorgaben, die ein Kurs nicht ersetzt. Wie das im Logistikumfeld aussieht, steht auf einer eigenen Seite.

Person mit Arbeitshandschuhen hält ein Tablet in einer Werkstatt, im Hintergrund Maschinen
Wer die Sprache nicht versteht, ist nicht unterwiesen, auch wenn die Liste unterschrieben ist.

Was in einem tragfähigen Nachweis steht

Das Dokumentationsmuster der DGUV-Regel nennt die Felder. Eines davon überrascht.

Die Frage, wie ein Nachweis aussehen muss, wird in Angeboten gewöhnlich mit Schlagworten beantwortet. Sie ist aber beantwortbar, weil die DGUV-Regel ein Dokumentationsmuster mitführt. Wer die dort genannten Felder abdeckt, hat ein Dokument, das ein Aufsichtsbeamter oder ein Auditor kennt.

Neun Felder aus dem Dokumentationsmuster der DGUV Regel 100-001, Fassung Juni 2025
Feld Was hineingehört
Unternehmen Name und Anschrift
Betriebsteil, Arbeitsbereich der konkrete Bereich, nicht der Standort
Durchgeführt von (Name und Funktion) die weisungsbefugte Person, nicht das Medium
Durchgeführt am Tag der Unterweisung
Art der Unterweisung Erstunterweisung, Wiederholung oder besonderer Anlass
Unterweisungsinhalte die behandelten Themen, nachvollziehbar benannt
Name und Unterschrift der Teilnehmenden je Person
Bemerkungen was vom Regelablauf abweicht
Unterschrift unterweisende Person zweite Nennung derselben Person, jetzt mit Unterschrift

Das überraschende Feld ist das letzte, und es ist eine Dopplung. Die unterweisende Person steht zweimal im Muster, oben mit Name und Funktion und unten mit ihrer Unterschrift. Was das Muster dagegen nicht mehr verlangt, ist eine Bestätigung des Verständnisses durch die Unterwiesenen. Die Fassung von 2014 hatte über der Teilnehmerliste den Satz, mit der Unterschrift werde die Teilnahme und das Verstehen des Inhalts bestätigt. In der Fassung Juni 2025 ist dieser Satz gestrichen, und der Text sagt stattdessen ausdrücklich, die DGUV Vorschrift 1 sehe weder eine bestimmte Form der Dokumentation noch eine Unterschrift vor, wohl aber einzelne staatliche Vorschriften. Wer den Verständnisnachweis trotzdem führen will, und im Audit will man das, braucht ihn also aus dem Kurs und nicht aus der Liste. Ein Kurs mit Verständnisfragen und einem je Person abgelegten Ergebnis liefert genau das, nachprüfbar statt pauschal.

Beim Feld zur durchführenden Person entscheidet sich, ob der Nachweis im Audit hält. Dort steht ein Mensch mit einer dokumentierten Qualifikation. Der Kurs ist das Mittel, mit dem diese Person unterweist, und das gehört in das Feld zum Inhalt und nicht in das Feld zur Person. Diese Zuordnung ist keine Formalie, sie ist die Antwort auf die Frage im nächsten Abschnitt.

Die Frage nach der Trainerkompetenz

Der Auditor fragt nicht nur, wer geschult wurde. Er fragt, wer geschult hat.

In einer ihrer Sanctioned Interpretations hält die IATF fest, dass eine Organisation über dokumentierte Nachweise der Kompetenz des Trainers verfügen muss, der die internen Auditoren schult. Das ist eine Nachweispflicht über die Person, die schult, und sie ist im Zusammenhang mit aufgezeichneten Kursen die unbequemste Anforderung im ganzen Feld. Ein Avatar hat keine Kompetenz, und er kann keine nachweisen.

Die Antwort darauf ist eine Zuordnung. Die fachliche Verantwortung für den Inhalt liegt bei einer benannten Person, deren Qualifikation im Personalordner dokumentiert ist. Diese Person gibt den Inhalt frei, sie steht im Nachweis, und sie ist der Rückfrageweg, den die DGUV-Regel verlangt. Der Avatar vermittelt, was diese Person verantwortet. Wer diese Trennung in seiner Dokumentation nicht sichtbar macht, kann sie im Audit auch nicht behaupten.

Praktisch heißt das zwei zusätzliche Zeilen in der Kursakte. Eine mit dem Namen der verantwortlichen Person und dem Datum der inhaltlichen Freigabe, eine mit dem Verweis auf deren Qualifikationsnachweis. Beide kosten nichts, und ohne sie ist die Aufzeichnung im Audit angreifbar, obwohl sie inhaltlich besser sein kann als die Präsenzschulung, die sie ersetzt.

Was hier Zitat ist und was Übertragung

Die Interpretation der IATF betrifft dem Wortlaut nach den Trainer interner Auditoren. Wir übertragen den Gedanken auf andere Schulungen, weil derselbe Auditor dieselbe Frage stellt, und wir kennzeichnen das als Übertragung und nicht als Normzitat.

Was Norm und Zertifizierung verlangen, und was nicht

Kompetenz ja, Format nein. Und keinen Durchgriff in die zweite Reihe.

Die Qualitätsmanagementnorm verlangt, dass die Organisation die erforderliche Kompetenz bestimmt, sicherstellt, dass Personen auf Basis von Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind, gegebenenfalls Maßnahmen zum Kompetenzerwerb ergreift, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet und angemessene dokumentierte Information als Nachweis aufbewahrt. Diese Wiedergabe stützt sich auf die frei zugängliche Auslegungshilfe der ISO-Arbeitsgruppe zur Kompetenz, weil der Normtext kostenpflichtig ist. Wir sagen das, weil ein wörtliches Normzitat aus einer kursierenden Kopie kein Beleg ist.

In dieser Aufzählung fehlt eine Formvorgabe, und sie fehlt in der Automobilnorm ebenso. Eine Aufzeichnung ist als Vermittlungsweg zulässig. Unzulässig ist die Gleichsetzung von Ansehen und Kompetenz, und genau diese Gleichsetzung steckt in jeder Formulierung, die eine Fertigstellungsquote als Nachweis führt.

Für die Lieferkette folgt daraus eine Klarstellung, die wir bewusst hinschreiben, obwohl sie unser eigenes Verkaufsargument schwächt. Die Nachweispflicht aus der Norm trifft die zertifizierte Organisation für ihr eigenes Personal. Für externe Anbieter greift der Mechanismus zur Steuerung extern bereitgestellter Prozesse: Anforderungen mitteilen, Leistung überwachen. Eine Pflicht, das Personal des Zulieferers selbst zu schulen und dessen Kompetenznachweise selbst zu führen, gibt es normseitig nicht. Was es gibt, ist die vertragliche Weitergabe von Kundenanforderungen.

Wenn ein Anbieter Ihnen erklärt, die Norm verlange den Nachweis bis Tier 2, verkauft er Ihnen den Liefervertrag Ihres Kunden als Rechtspflicht. Der Unterschied ist entscheidend, weil das eine verhandelbar ist und das andere nicht.

TISAX ordnen, statt es als Gesetz zu führen

Ein Prüf- und Austauschverfahren mit einem Katalog, der kein Format vorschreibt.

TISAX steht für Trusted Information Security Assessment Exchange und ist ein Prüf- und Austauschverfahren, das die ENX Association im Auftrag des Verbands der Automobilindustrie betreibt. Geprüft wird gegen den VDA-Katalog Information Security Assessment, aktuell in der Fassung 2027, die am 1. Juli 2026 veröffentlicht wurde und für Assessments ab dem 1. Januar 2027 verbindlich ist. Der Zweck des Verfahrens ist, dass ein Zulieferer die Prüfung einmal durchläuft und das Ergebnis mehreren Abnehmern zugänglich machen kann.

Der Katalog verlangt ein Sensibilisierungs- und Schulungsprogramm zur Informationssicherheit, und er nennt im Adressatenkreis ausdrücklich auch Führungskräfte und Leitungsorgane. Verlangt wird außerdem, dass die Wirksamkeit bewertet und das Programm regelmäßig aktualisiert wird. Das Kapitel zu Lieferantenbeziehungen verlangt eine risikobasierte Bewertung von Dienstleistern und die vertragliche Vereinbarung von Informationssicherheitsanforderungen. Ein Schulungsformat schreibt es nicht vor, und es verlangt nicht, dass der Abnehmer das Personal des Lieferanten selbst schult.

Was das Verfahren nicht ist, gehört dazu. Es ist kein Gesetz, keine ISO-Norm und keine behördliche Zulassung. Das Ergebnis ist ein Label, das einen erreichten Reifegrad gegenüber den Teilnehmern des Verfahrens bestätigt, und die Prüftiefe hängt am gewählten Assessment Level, von der Selbstauskunft bis zur Vor-Ort-Prüfung durch einen akkreditierten Dienstleister. Wenn ein Software-Anbieter mit TISAX-Konformität wirbt, behauptet er eine Eigenschaft, die es für Software nicht gibt. Das Verfahren prüft Organisationen.

Im Haftungsfall ist der Nachweis ein Entlastungsdokument

Die Produkthaftung kennt keine Nachweispflicht. Sie kennt eine Beweissituation, und das ist schärfer.

Die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie ist am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten, die Mitgliedstaaten haben sie bis zum 9. Dezember 2026 umzusetzen, und in Deutschland gilt bis dahin das bisherige Produkthaftungsgesetz. Software ist in der Richtlinie ausdrücklich als Produkt erfasst, Lernplattformen also grundsätzlich mit.

Eine Schulungspflicht oder eine Pflicht zum Schulungsnachweis enthält die Richtlinie nicht. Sie enthält eine Anknüpfung an die Instruktion: Bei der Beurteilung, ob ein Produkt fehlerhaft ist, sind unter anderem seine Aufmachung und seine Merkmale einschließlich Gebrauchsanweisungen, Installation, Verwendung und Wartung zu berücksichtigen, ferner der vernünftigerweise vorhersehbare Gebrauch und Fehlgebrauch. Ein Erwägungsgrund sagt dazu, die Sicherheitserwartung werde auch von den Informationen bestimmt, die der Hersteller mitliefert.

Für die Frage, was ein Hersteller zeigen muss, wenn ein Schaden auf falscher Bedienung durch geschultes Personal beruht, ist das der entscheidende Dreh. Es gibt keine Vorschrift, die den Schulungsnachweis verlangt. Es gibt eine Lage, in der ein vorhandener Nachweis entlastet und ein fehlender schadet. Wer behauptet, ausreichend instruiert zu haben, muss das im Streitfall belegen können, und dafür taugt eine Erinnerung nicht. Der Schulungsnachweis ist damit kein Erfüllungsdokument, sondern ein Beweismittel, das man vor dem Schadensfall angelegt haben muss.

Warum hier kein Urteil steht

Zur Instruktionspflicht der deutschen Produzentenhaftung gibt es eine gefestigte Rechtsprechungslinie. Wir nennen hier keine Entscheidung, weil wir keine im Volltext geprüft haben, und ein Aktenzeichen ohne Lektüre ist auf einer Seite über Nachweisführung das falsche Signal.

Wie lange der Nachweis aufbewahrt werden muss

Keine einheitliche Frist. Die Frist folgt dem Zweck, und zwei verbreitete Zahlen fehlen hier bewusst.

Nach der Aufbewahrungsfrist für Schulungsnachweise wird in jedem Auditgespräch gefragt, und die verbreiteten Antworten sind nicht belegt. Belegt ist, dass es keine einheitliche Frist gibt. Sie folgt dem Zweck, dem der Nachweis dient.

Acht Nachweisarten und ihre belegbaren Fristen
Nachweisart Frist Fundstelle
Schulung als LkSG-Präventionsmaßnahme mindestens 7 Jahre Paragraf 10 Abs. 1 Satz 2 LkSG
LkSG-Bericht auf der Website 7 Jahre Paragraf 10 Abs. 2 LkSG, Einreichung derzeit ausgesetzt
Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse 10 Jahre Paragraf 257 Abs. 4 HGB
Buchungsbelege 8 Jahre Paragraf 257 Abs. 4 HGB, verkürzt seit 2025
Handelsbriefe 6 Jahre Paragraf 257 Abs. 4 HGB
Unterweisung im Arbeitsschutz Pflicht ja, keine Frist genannt Paragraf 12 ArbSchG, Paragraf 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1
Kompetenznachweis nach ISO 9001 keine Frist genannt, Organisation legt sie fest ISO 9001 Abschnitt 7.5 über die Auslegungshilfe
Aufzeichnungen nach IATF 16949 hier nicht belegt Normtext kostenpflichtig, siehe Hinweis

Zwei Zahlen, die in Beraterunterlagen regelmäßig auftauchen, stehen hier nicht. Die erste ist die Zweijahresfrist für Unterweisungsnachweise. Wir haben sie in keinem Primärtext gefunden, weder im Arbeitsschutzgesetz noch in der Unfallverhütungsvorschrift noch im Volltext der DGUV-Regel einschließlich ihres Dokumentationsmusters. Die zweite ist die Frist aus der Automobilnorm, oft mit Produktionslaufzeit plus einem Kalenderjahr angegeben. Der Normtext ist kostenpflichtig, wir haben ihn nicht eingesehen, und alle frei zugänglichen Fundstellen dafür sind Beraterquellen.

Die brauchbare Antwort im Audit lautet deshalb nicht sieben oder zehn Jahre, sondern so lange, wie der Zweck es verlangt. Sieben Jahre für die Lieferkettendokumentation, die Vertragslaufzeit für Auditnachweise, und für die Entlastung im Haftungsfall so lange, wie aus dem Produkt eine Haftung drohen kann.

Wo die Grenze zum Hochrisikosystem verläuft

Ein Erklärfilm entscheidet nichts. Eine automatisierte Zulassungsprüfung schon.

Ein aufgezeichneter Schulungskurs fällt nicht unter Anhang III der KI-Verordnung. Der Anhang erfasst im Bildungsbereich Systeme, die über den Zugang zu Bildungseinrichtungen entscheiden, Lernergebnisse bewerten, das angemessene Bildungsniveau bestimmen oder unzulässiges Verhalten während Prüfungen überwachen. Im Beschäftigungsbereich erfasst er Systeme, die über Beförderung, Kündigung oder Leistungsbewertung entscheiden oder sie wesentlich beeinflussen. Ein Erklärvideo entscheidet nichts.

Die Sache kippt an einer Stelle, die mit dem Nachweis zusammenfällt, den Sie eigentlich führen wollen. Sobald eine automatisierte Bewertung darüber entscheidet, ob eine Person zu einer Tätigkeit zugelassen wird, oder sobald ihr Ergebnis in eine Leistungsbeurteilung einfließt, ist der Anwendungsbereich zu prüfen. Ein Verständnisnachweis mit automatischer Auswertung und einer daran hängenden Freigabe für den Arbeitsplatz ist genau so ein Bewertungsschritt.

Wir benennen diese Grenze, statt sie zu übergehen, und wir ziehen daraus eine praktische Empfehlung. Die Auswertung liefert ein Ergebnis, die Freigabe für die Tätigkeit trifft ein Mensch, und das steht im Nachweis. Damit bleibt der Schritt eine Entscheidungshilfe. Die Pflichten für Anhang-III-Systeme gelten nach der Änderungsverordnung ab dem 2. Dezember 2027, es bleibt also Zeit, das sauber aufzusetzen, statt später wieder daran zu arbeiten.

Person erklärt vor einem großen Bildschirm, auf dem ein Roboterarm dargestellt ist
Wer die Freigabe trifft, entscheidet darüber, in welche Kategorie das System fällt.

Was wir zusagen können und was wir gestrichen haben

Eine Zusage bleibt, fünf sind raus. Wir schreiben hin, welche.

Auf dieser Seite standen bis zum Umbau fünf Aussagen über uns selbst, die wir nicht belegen konnten. Unsere Transparenzseite legt fest, dass wir eine Zertifizierung nur nennen, wenn sie vorliegt, und dass wir eine Orientierung an einem Standard als Orientierung benennen und nicht als Nachweis führen. Danach sind die fünf Aussagen gefallen.

Fünf gestrichene Aussagen und der Grund dafür
Früher auf dieser Seite Warum sie nicht mehr dasteht
Compliance-Architektur für EU AI Act, TISAX und IATF 16949 führt drei Standards als Produkteigenschaft, und TISAX prüft Organisationen statt Software
revisionsfest behauptet eine geprüfte Eigenschaft im Sinne der Archivierungsregeln, ein Prüfbericht liegt nicht vor
Audit-Trails und Rollen-Konzepte ab Tag eins Zusage über den Auslieferungszustand, intern nicht verifiziert
Damit erfüllen Sie Nachweispflichten aus EU AI Act, Produkthaftung und IATF 16949 Rechtsfolgenzusage, und die Erfüllung hängt an Ihrem Einsatz statt am Werkzeug
Kundenname mit Teile- und Fahrzeugzahl keine Namensfreigabe, und Projektkennzahlen gelten nur für das genannte Projekt

Was bleibt, ist der Ort der Verarbeitung. Die Verarbeitung läuft in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Das ist eine Aussage darüber, wo Ihre Aufnahmen und Ihre Unterlagen liegen, und keine Aussage darüber, dass damit eine Pflicht erfüllt ist. Ob Ihr Einsatz einer Vorschrift genügt, entscheidet Ihr Einsatz.

Auch die Zahlen aus dem Bestand sind raus. Sie stammten fast vollständig aus zwei Sekundärquellen, in einem Fall aus einer Aufzählung, die selbst mit dem Vorbehalt eingeleitet wird, man müsse den Analysten glauben. Drei Werte waren dem falschen Herausgeber zugeschrieben, zwei ließen sich auf keine Primärquelle zurückführen, und eine Prozentangabe nannte nicht einmal ihre Bezugsgröße. Für eine Seite, die von Nachweisführung handelt, wäre das der falsche Umgang mit Belegen.

Wie ein solcher Kurs bei Ihnen entsteht

Vier Schritte, und der erste ist keine Technikfrage.

Der erste Schritt ist die Zuordnung, wer den Nachweis in Ihrem Fall verlangt. Arbeitsschutz, Lieferkettengesetz, Zertifizierungsaudit oder Liefervertrag führen zu unterschiedlichen Anforderungen an Inhalt, Umfang und Aufbewahrung. Solange das offen ist, baut man einen Kurs, der später die falschen Felder führt. Diese Zuordnung ist Papierarbeit, und sie dauert eine Sitzung.

Der zweite Schritt ist der Zuschnitt auf den Arbeitsbereich, weil die DGUV-Regel den Zuschnitt auf die individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation verlangt. Ein Film für alle Standorte leistet das nicht. Praktisch heißt das einen gemeinsamen Grundteil und mehrere kurze Bereichsteile, und diese Aufteilung ist zugleich der Grund, warum die Pflege später beherrschbar bleibt.

Der dritte Schritt ist die Verständnisprüfung mit einer hinterlegten Folge. Fragen zum Inhalt, ein dokumentiertes Ergebnis je Person, und ein festgelegter Weg für den Fall, dass jemand nicht besteht. Ohne diese Folge belegt der Nachweis im Audit, dass die Wirksamkeit nicht bewertet wurde. Dazu gehört die benannte verantwortliche Person mit einem erreichbaren Rückfrageweg, denn Rückfragen an die Unterweisenden verlangt die Regel wörtlich.

Der vierte Schritt ist der Betrieb. Ein Termin für die Inhaltspflege, eine Versionsführung, die im Nachweis sichtbar ist, und die Sprachfassungen, die Ihre Belegschaft tatsächlich braucht. Dass Ihr Personal weiß, wie das System arbeitet und was es nicht kann, ist dabei keine Serviceleistung, sondern seit dem 2. Februar 2025 eine eigene Pflicht aus Artikel 4 der KI-Verordnung, seit dem 8. Juli 2026 in der abgeschwächten Fassung.

Ein Schritt in dieser Reihe braucht einen Ort, und das ist die Aufnahme. Wenn die Anlage im Bild stehen soll, um die es im Kurs geht, kommt die Kamera in die Halle und nicht die Halle ins Studio. Was das für Häuser zwischen Neckar und Alb bedeutet, steht bei der KI Avatar Agentur Stuttgart, zusammen mit der Rechnung, was ein Nachtermin kostet, wenn die Anfahrt eine Stunde dauert und nicht einen Tag.

Häufige Fragen zu Nachweisführung, Unterweisung und Lieferkette

Verlangt der EU AI Act Schulungsnachweise?

Nein. Diese Behauptung steht in vielen Angeboten, und sie hält keinem Blick in den Verordnungstext stand. Artikel 4 verlangt seit der Änderungsverordnung vom 8. Juli 2026 von Anbietern und Betreibern, Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Der zweite Satz derselben Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass diese Verpflichtung niemanden dazu verpflichtet, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Eine Prüfung oder einen Nachweis je Kopf nennt der Artikel nicht. Artikel 12 betrifft die Protokollierung durch Hochrisikosysteme und nicht die Dokumentation von Schulungen. Was die Verordnung für ein Avatar-Video tatsächlich verlangt, ist die Kennzeichnung nach Artikel 50, und die gilt seit dem 2. August 2026.

Woraus folgt die Nachweispflicht dann?

Aus fünf Richtungen, die unterschiedlich verbindlich sind. Gesetz ist die dokumentierte Unterweisung im Arbeitsschutz und die Schulung unmittelbarer Zulieferer als Präventionsmaßnahme nach dem Lieferkettengesetz. Zertifizierungsnorm ist der Kompetenznachweis nach ISO 9001 und IATF 16949, den Sie freiwillig eingegangen sind. Branchenmechanismus ist das Sensibilisierungsprogramm im VDA-Katalog, den TISAX prüft. Vertrag ist alles, was Ihr Kunde im Liefervertrag verlangt, und das ist in der Praxis der schärfste Anspruchsteller. Haftung schließlich erzeugt keine Pflicht, sondern eine Beweislage.

Zählt ein aufgezeichneter Kurs als Unterweisung?

Ja, aber nicht allein. Die DGUV Regel 100-001 in der Fassung Juni 2025 verlangt verständliche Form und Sprache, sie verlangt, dass die verantwortlichen Personen sich vom Verständnis überzeugen, und sie verlangt wörtlich, dass Rückfragen von Versicherten an die Unterweisenden möglich sein müssen. Den Satz danach sollte man kennen: Die alleinige Übergabe von Unterweisungsinhalten zum Selbststudium reicht daher nicht aus. Vermittlung und Verständnisprüfung trägt der Kurs, den Rückfrageweg trägt eine benannte Person. Wer den Kurs als Ersatz für diese Person aufsetzt, hat keinen tragfähigen Nachweis.

Wie lange muss ein Schulungsnachweis aufbewahrt werden?

Das hängt am Zweck des Nachweises, und eine einheitliche Frist gibt es nicht. Am klarsten ist das Lieferkettengesetz: Dokumentation der Sorgfaltspflichten, und dazu gehören Schulungen als Präventionsmaßnahme, mindestens sieben Jahre ab Erstellung. Für Unterweisungen im Arbeitsschutz nennt weder das Gesetz noch die Unfallverhütungsvorschrift eine Frist, obwohl die Dokumentation Pflicht ist. Die im Netz verbreitete Zweijahresfrist haben wir in keinem Primärtext gefunden und nennen sie deshalb nicht. Für Auditnachweise entscheidet Ihr Liefervertrag.

Verlangt IATF 16949 Kompetenznachweise bis in die zweite Reihe?

Normseitig nicht. Die Nachweispflicht trifft die zertifizierte Organisation für ihr eigenes Personal. Für externe Anbieter greift der Mechanismus zur Steuerung extern bereitgestellter Prozesse: Sie müssen Ihre Anforderungen mitteilen und die Leistung überwachen, Sie müssen aber nicht das Personal Ihres Zulieferers selbst schulen und dessen Nachweise führen. Dass der Nachweis trotzdem verlangt wird, liegt am Liefervertrag und an der Weitergabe von Kundenanforderungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie erklärt, mit wem Sie darüber verhandeln können.

Ist TISAX ein Gesetz?

Nein, und auch keine ISO-Norm. TISAX ist ein Prüf- und Austauschverfahren, das die ENX Association im Auftrag des VDA betreibt. Geprüft wird gegen den VDA-Katalog Information Security Assessment, aktuell in der Fassung 2027, die am 1. Juli 2026 veröffentlicht wurde und für Assessments ab dem 1. Januar 2027 verbindlich ist. Das Ergebnis ist ein Label, das Sie über das Portal mit mehreren Abnehmern teilen können. Verlangt wird es typischerweise vom Fahrzeughersteller oder vom Tier-1 als Bedingung für die Übergabe schutzbedürftiger Unterlagen. Das ist eine Vertragsanforderung.

Muss auch die Kompetenz des Trainers nachgewiesen werden?

Ja, und das ist die Frage, an der ein Avatar-Kurs im Audit hängt. Die IATF hält in einer ihrer Sanctioned Interpretations fest, dass für den Trainer interner Auditoren dokumentierte Kompetenznachweise vorliegen müssen. Ein Avatar hat keine Kompetenz. Die Antwort darauf ist keine Ausrede, sondern eine Zuordnung: Die fachliche Verantwortung für den Inhalt liegt bei einer benannten Person, deren Qualifikation dokumentiert ist, und der Avatar ist das Vermittlungsmedium. Wer diese Trennung im Nachweis nicht abbildet, hat im Audit ein Problem.

In welcher Sprache muss unterwiesen werden?

In einer, die der Unterwiesene versteht. Das steht wörtlich in der DGUV Regel 100-001, und dieselbe Regel nennt den Ausweichweg, wenn die sprachliche Verständigung nicht ausreicht: Skizzen, Fotos oder Videos. Für einen Zulieferer im Ausland ist das der belastbarste Grund für mehrere Sprachfassungen, den es gibt, und er kommt ohne jede Effizienzzahl aus. Eine Unterweisung, die der Unterwiesene sprachlich nicht erfasst, ist keine, und der Nachweis darüber trägt dann auch nicht.

Reicht eine Teilnahmebestätigung?

Für den Nachweis von Kompetenz nicht. Die Auslegungshilfe zur ISO 9001 stellt ausdrücklich klar, dass Schulung und Kompetenz zwei verschiedene Dinge sind und dass der Auditor die Bewertung der Wirksamkeit prüft. Die DGUV-Regel geht noch weiter: In ihrem Dokumentationsmuster bestätigt die Unterschrift der unterwiesenen Person die Teilnahme und dass sie den Inhalt verstanden hat. Wer nur Anwesenheit protokolliert, dokumentiert die schwächere der beiden Aussagen.

Ersetzt ein Kurs die praktische Übung?

Nein, und an dieser Stelle endet der Nutzen jeder Aufzeichnung. Die DGUV-Regel nennt drei Wege, das Verständnis festzustellen: Verständnisfragen stellen, den Handlungsablauf vorführen lassen, die Arbeitsweise beobachten. Nur der erste lässt sich in einem Kurs abbilden. Wo eine Handhabung geübt werden muss, etwa bei persönlicher Schutzausrüstung oder an der Anlage selbst, bleibt die Übung mit einem Menschen erforderlich. Der Kurs trägt den Wissensteil und entlastet die Präsenzzeit für genau diesen Rest.

Wann wird ein Schulungssystem zum Hochrisikosystem?

Wenn eine automatisierte Bewertung darüber entscheidet, ob eine Person zu einer Tätigkeit zugelassen wird, oder wenn ihr Ergebnis in eine Leistungsbeurteilung einfließt. Ein Erklärvideo entscheidet nichts und fällt nicht unter Anhang III. Ein Verständnisnachweis mit automatischer Auswertung kann dagegen genau dieser Bewertungsschritt sein. Wir benennen diese Grenze, weil sie in der Praxis mit dem Nachweis zusammenfällt, den Sie eigentlich führen wollen. Die Pflichten für Anhang-III-Systeme gelten seit der Änderungsverordnung ab dem 2. Dezember 2027.

Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender Kennzeichnung?

Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach Artikel 99 Absatz 4 der KI-Verordnung. Die häufig genannten 35 Millionen Euro beziehungsweise 7 Prozent stehen in Absatz 3 und gelten allein für die verbotenen Praktiken nach Artikel 5. Wer mit der höheren Zahl argumentiert, argumentiert am falschen Tatbestand, und das fällt in jedem Gespräch mit einer Rechtsabteilung auf.

Zum Mitnehmen

  • Die KI-Verordnung verlangt keine Schulungsnachweise. Sie verlangt die Kennzeichnung nach Artikel 50, seit dem 2. August 2026.
  • Das Lieferkettengesetz nennt Schulungen unmittelbarer Zulieferer wörtlich als Präventionsmaßnahme, mit sieben Jahren Aufbewahrung.
  • Ein aufgezeichneter Kurs zählt als Unterweisung, wenn das Verständnis geprüft wird und Rückfragen an eine unterweisende Person möglich bleiben. Selbststudium allein genügt nach dem Wortlaut der Regel nicht.
  • Das DGUV-Muster verlangt die durchführende Person mit Name und Funktion und daneben ihre Unterschrift. Eine Anwesenheitsliste führt beides nicht.
  • Nachzuweisen ist auch die Kompetenz des Trainers. Bei einem Avatar liegt sie bei einer benannten Person, nicht beim Medium.
  • Norm und Branchenverfahren schreiben kein Format vor. Der Durchgriff bis Tier 2 kommt aus dem Liefervertrag.
  • Im Haftungsfall ist der Nachweis ein Entlastungsdokument. Das ist etwas anderes als eine Pflicht, und es wirkt nur, wenn er vorliegt.

Erst die Anspruchsteller klären, dann den Kurs bauen

In einer halben Stunde ordnen wir, wer in Ihrem Fall den Nachweis verlangt und welche Felder er tragen muss. Sie bekommen danach eine Liste, mit der Sie in Ihr nächstes Audit gehen können, unabhängig davon, ob Sie mit uns arbeiten.

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AIdentical Redaktion, Video- und Avatarproduktion der sensified AI GmbH. Diese Seite ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen und keine Kundenreferenz. Wo Marktpreise genannt sind, stehen Herkunft und Stand dabei. Stand: August 2026. Mehr zur Redaktion

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